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So werden auch Sie Partner des Selbsthilfeverband Inkontinenz e.V.
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Wer kann Partner werden?
Partner kann jedes Unternehmen werden, dessen Produkte und / oder Leistungen direkt mit den Menschen die an Harninkontinenz, Stuhlinkontinenz, oder Bettnässen erkrankt sind und deren Angehörigen in Verbindung kommen und als Partner die Arbeit des Selbsthilfeverbandes Inkontinenz finanziell unterstützen wollen.
Wer kann kein Partner werden?
Alle Unternehmen dessen Produkte oder Dienstleistungen (z.B. durch Verschreibungspflichtigkeit) nicht von den Betroffenen oder Angehörigen direkt ausgewählt werden können.
Was gibt es für Modelle?
1. die regionale Partnerschaft (z.B. für Apotheken und Sanitätshäuser) für den Wirkungsbereich einer einzelnen Selbsthilfegruppe
Mindestbeitrag: 200,- Euro
2. die bundesweite Partnerschaft (z.B. für Hilfsmittelhersteller)
Mindestbeitrag: 2000,- Euro
Warum sollte man Partner werden?
Das Thema Inkontinenz ist immer noch ein Tabuthema. Nur Betroffene, Angehörige und Unternehmen können gemeinsam an dieser Tatsache etwas ändern. Auch werden immer noch Inkontinenzhilfsmittel am Markt vorbei produziert. Der Kontakt zu Betroffenen hilft einem Unternehmen marktgerechte Produkte zu entwickeln.
Wie wird man Partner?
Ein Unternehmen bewirbt sich, unter Nennung des gewünschten Partnerschaftsbeitrages und der Zusendung von Informationsmaterial, unter der folgenden Adresse:
Selbsthilfeverband Inkontinenz e.V.
z. Hd. Herr Stefan Süß
Tulpenstraße 5
93161 Sinzing
Unsere Vorstandschaft entscheidet anhand der vorliegenden Informationen, ob Produkte und Unternehmen grundsätzlich zu unserem Verband passen. Leider ist gerade auf dem Inkontinenz-Sektor sehr viel Schund auf dem Markt, wie zum Beispiel Duftlampe und CD für 498,- Euro bei psychosomatischer Inkontinenz, sowas filtern wir gleich raus.
Nachdem die Vorstandschaft zugestimmt hat, wird das Unternehmen eingeladen in einer Selbsthilfegruppe das Unternehmen und die Produkte vorzustellen. Stimmen die Betroffenen hier mit "Ja", dann schließt der Selbsthilfeverband mit dem Unternehmen einen Partnerschaftsvertrag ab. Wenn dies negativ ausgeht, dann haben sie auch noch die Möglichkeiten wie in der Satzung beschrieben.
Fernsehauftritte durch Vereinsmitglieder
Generell sind wir zu einer Zusammenarbeit mit den verschiedenen Produktionsfirmen der Fernsehgesellschaften bereit, aber wir mußten auch feststellen, daß dies teilweise nur von den Produktionsfirmen ausgenutzt wurde. Daher haben wir einen Rahenvertrag geschaffen, um unsere Mitglieder vor solchen "Aktionen" zu schützen. Hintergrund ist der, daß unser Ziel klar die Enttabuisierung der Erkrankung "Inkontinenz" ist und nicht das Einzelschicksal des Betroffenen im Vordergrund stehen darf. Nur die Darstellung eines Einzelschicksals im Fernsehen bringt uns in unserer Vereinsarbeit nicht weiter. Sicher kann sowas auch gebracht werden, aber im Vordergrund soll das Ziel des Vereins stehen.
Wo gibt's weitere Informationen?
In der Satzung stehen unter §17 die Rahmenbedingungen, auch im Partnerschaftsvertrag stehen weitere Details. Beide Dokumente können auf dieser Seite als PDF-Datei heruntergeladen werden. Sollten Sie weitere Fragen haben, dann schicken sie uns eine Email an:
Satzung des Selbsthilfeverband Inkontinenz e.V.
Partnerschaftsvertrag
Rahmenvertrag für TV-Auftritte
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