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Hilfsmittel
Pressemitteilung KMK / Redaktion SVI
Stefan
19 Mai 2019 21:42



REHAB punktet mit weiterem Wachstum - der SVI e.V. war mit eigenem Stand dabei!




REHAB punktet mit weiterem Wachstum - Branche von Konzept und Angebot der Messe überzeugt

Karlsruhe, 18. Mai 2019 – Zum 20. Jubiläum der REHAB präsentierten 460 Aussteller aus 21 Ländern (2017: 18 Länder) auf insgesamt 40.000 Quadratmetern (2017: 35.000 Quadratmeter) ihre neuesten Reha-, Orthopädie- und Medizintechnikprodukte sowie Innovationen für Pflege und Therapie. Rund 18.500 Fach- und Privatbesucher strömten vom 16. bis 18. Mai in die Karlsruher Messehallen und machten die REHAB zum Schauplatz für Begegnungen auf Augenhöhe zwischen Menschen mit und ohne Handicap. Dabei nahmen die Besucher, von denen rund 68 Prozent Fachleute waren, zunehmend weite Anreisewege in Kauf. „Alle Marktbeteiligten – von Herstellern und Händlern über Fachleute bis hin zu Menschen mit Handicap und ihren Angehörigen – versammeln sich alle zwei Jahre auf der REHAB. Der Standort Karlsruhe erhielt auch beste Noten“, konstatiert Britta Wirtz, Geschäftsführerin der Karlsruher Messe- und Kongress GmbH, und setzt hinzu: „In diesem Jahr waren die Messehallen so gut gefüllt wie nie zuvor. Wir verzeichnen eine Steigerung der Besucherzahlen und ein zweistelliges Flächenwachstum von 14 Prozent. Für die nächste REHAB führen wir bereits Gespräche zu Flächenerweiterungen, um der Nachfrage gerecht zu werden.“

Vielfältiges Angebot mit klarer Struktur
Zwei barrierefreie Messehallen, Aktionshalle und Freigelände boten den Besuchern ein qualitativ hervorragendes und informatives Angebot. 96 Prozent der Befragten lobten die Qualität der Aussteller und hoben ihre Zufriedenheit mit dem vielfältigen Angebot hervor. Um die vielseitigen Facetten des Marktes widerzuspiegeln, gliederte sich das umfassende Angebot der Messe in thematische Marktplätze. Über die Fortführung dieses bewährten Konzepts freuten sich Aussteller und Besucher: „Das Marktplatzkonzept kann ich nur als zielführend bezeichnen. Wir sind umgeben von unseren Fachhandelspartnern und finden den praktischen Erfahrungsaustausch mit Fachhändlern, den wir uns gewünscht haben“, erklärte Eduard Harsch, Area Sales Promotion Manager der Philips GmbH. 91 Prozent der Besucher bewerteten das Konzept, das schnelle Orientierung und effizienten Austausch ermöglicht, mit Bestnoten.
Beratung´.

Aussteller schätzen den Besucher-Mix und planen Beteiligung in 2021
Die Resonanz der Aussteller war durchweg positiv, wobei neben den erfolgreichen Geschäften insbesondere die Besucher hervorgehoben wurden. „Wir treffen hier auf einen guten Besucher-Mix und können uns intensiv mit den Kunden beschäftigen. Sowohl Fach- als auch Privatbesucher und unterschiedliche Altersgruppen waren bei uns. Einige stellen sehr spezifische Fragen, bei denen man merkt, dass sich die Kunden auskennen. Für andere sind die Situation und der Bedarf noch neu, weshalb sie sich allgemein informieren wollen“, berichtete Marcel Schäfer, Regionalleiter der RMT RehaMed Technology GmbH. Michael Pura, Gebietsleiter der Permobil GmbH, lobte neben dem Zielgruppen-Mix auch die Anzahl der Besucher: „Wir sind absolut begeistert – die Besucherfrequenz war sehr gut und wir treffen hier nicht nur auf den Fachhandel, sondern auch auf Endkunden.“ Ähnlich ging es den Mitarbeitern der Otto Bock HealthCare Deutschland GmbH: „Unsere Außendienstmitarbeiter sind alle hoch zufrieden. Wir hatten sehr gut zu tun, haben gute Gespräche geführt und unsere Zielgruppe getroffen“, erklärte Lars Haufe, Marktmanagement Mobility Solutions.

Die positive Rückmeldung der Aussteller galt für Erstaussteller und langjährige Aussteller in gleicher Weise: „Wir sind zum ersten Mal auf der REHAB, um unsere Produkte vorzustellen. Einige Geschäfte sind bereits zustande gekommen und wir sind sehr zufrieden mit der Qualität der Besucher“, sagte Franz-Josef Lasek, Geschäftsführer und Gesellschafter der AHA! Effekt-Technik Vertrieb GmbH. Bernd Lohmüller, Marketingleiter der MEYRA GmbH, meinte: „Wir kommen schon seit vielen Jahren – eigentlich schon Jahrzehnten – gerne zur REHAB. Für uns ist die Messe ein Pflichttermin und durch ihre angenehme, familiäre Atmosphäre einzigartig.“ Zu den Ausstellern der ersten Stunde zählte auch die Mobilcenter Zawatzky GmbH, die seit der ersten REHAB 1980 ausstellt. Der Grund ist einfach, weiß Geschäftsführer Andreas Zawatzky: „Die REHAB ist für uns ein Muss.“

Dass die REHAB alle zwei Jahre ein fester Termin ist, zeigte auch das große Interesse an einer Wiederbeteiligung: „Wir sind sehr zufrieden mit der Messe. Die Qualität der Gespräche war sehr hoch und das Publikum aus Fachbesuchern, Krankenkassen-Mitarbeitern und Endkunden sehr anspruchsvoll. Wir sind zu 100 Prozent nächstes Mal wieder dabei“, erklärte Patrick Schwarzkopf, Gebietsleiter und Reha-Fachberater der Life & Mobility GmbH. „Zahlreiche Aussteller haben ihre Wiederbeteiligung in 2021 bereits angekündigt oder sogar schon verbindlich gebucht. Auch Anfragen von Unternehmen, die sich bei der nächsten REHAB erstmals beteiligen möchten, liegen uns bereits vor“, freut sich Annika Gehrmeyer, Projektleiterin der REHAB.

Internationaler technischer Fortschritt in Karlsruhe
Dass der technische Fortschritt auch im Bereich der Rehabilitation, Therapie, Pflege und Inklusion ein wesentlicher Innovationstreiber ist, spiegelte sich im Angebot der REHAB als einer der führenden Fachmessen der Branche deutlich wider. Neben Lösungen für die Nutzung von Virtual und Augmented Reality in der Rehabilitation wurden beispielsweise Smartglass-Applikationen für die Steuerung des Rollstuhls und Hörgeräte, die sich mit dem Smartphone verbinden lassen, präsentiert. Im Zusammenhang mit dem Thema Medizin- und Rehatechnik konnte die REHAB auch die Stärke ihres Standorts Karlsruhe als technologisch führender Standort nutzen: Das angesehene Karlsruher Institut für Technologie (KIT) und die renommierte ETH Zürich veranstalteten gemeinsam eine international besetzte CYBATHLON Prothesen Series auf der REHAB. Träger einer Arm- oder Beinprothese aus sechs Nationen zeigten dort bei der Lösung von alltäglichen Aufgaben die Möglichkeiten und Grenzen der heutigen Technik auf. Im Rahmen des begleitenden Symposiums stellten internationale Wissenschaftler aus der universitären und industriellen Forschung ihre neuesten Erkenntnisse dazu vor. Prof. Dr. Tamim Asfour, Leiter des Lehrstuhls für Hochperformante Humanoide Technologien des KIT, zog ein positives Fazit: „Wir konnten erleben, was diese assistiven Technologien für Menschen mit körperlichen Einschränkungen bedeuten. Ich freue mich, dass der Standort Karlsruhe so viel zu bieten hat – unter anderem die REHAB als Fachmesse zum Thema. Wir haben gerade vereinbart, dass wir wiederkommen werden.“

Starkes Rahmenprogramm
Auch das umfassende Rahmenprogramm mit 88 Stunden Vorträgen, Live-Vorführungen und Talkrunden stieß auf großen Zuspruch und wurde von den Teilnehmern mit Top-Noten bewertet. Besonders nachgefragt waren die Vorträge im Fachforum und die Vorführungen von Produkten der ambulanten Pflege und außerklinischen Intensivversorgung auf der neugeschaffenen Homecare Praxisinsel. Auf der Inklusiven Sportstätte konnten Sportarten wie beispielsweise Badminton oder Fußball für alle ausprobiert und mit Profis trainiert werden. Im Kulturbistro gab unter anderem Spitzensportlerin Anna Schaffelhuber Einblicke in ihr Leben als Rollstuhlfahrerin. Hochkarätige Fachveranstaltungen zogen Experten aus dem gesamten Bundesgebiet und dem angrenzenden Ausland nach Karlsruhe. Intensiv genutzt wurden die Workshops für Therapeuten, Fachhändler und beruflich Pflegende zur Rollstuhl- und Hilfsmittelversorgung des Reha-Netzwerks ROLLETS. Für die 43. Fortbildungstagung der Vereinigung der Bobath-Therapeuten Deutschlands e.V., die im Rahmen der REHAB stattfand und rund 200 Bobath-Therapeuten aus Deutschland, Österreich und der Schweiz versammelte, war die Messe der ideale Veranstaltungsort. Dies galt ebenso für die Pflegeregionalkonferenz der TechnologieRegion Karlsruhe. Sie führte zahlreiche Teilnehmer aus der ambulanten, heimstationären und klinischen Pflege im Rahmen der REHAB in der Messe Karlsruhe zusammen.

Die nächste REHAB findet vom 6. bis 8. Mai 2021 in der Messe Karlsruhe statt.

Quelle:   Pressemitteilung KMK / Redaktion SVI




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Gesetze & Versicherungen
Presseportal vom 18.12.2018
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18 Dez 2018 09:44



NOZ: Spahn stoppt "Windel-Gesetz": Künftig keine Ausschreibungen mehr bei Hilfsmitteln




OSNABRÜCK: Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) zieht Konsequenzen aus dem Skandal um Billig-Windeln und stoppt den Unterbietungswettbewerb bei Hilfsmitteln. "Patienten und Pflegebedürftige müssen sich darauf verlassen können, dass Windeln, Gehhilfen und generell alle notwendigen Hilfsmittel gut und verlässlich sind", sagte Spahn der "Neuen Osnabrücker Zeitung". Der bisherige Preiskampf um das billigste Angebot gehe "zu oft zu Lasten der Patienten": "Deshalb wird es künftig keine Ausschreibungen für Hilfsmittel mehr geben", kündigte Spahn an.

Derzeit können die Krankenkassen Windeln, Krücken und andere benötigte Pflegeartikel ausschreiben. Das hat dazu geführt, dass zahllose Inkontinenz-Patienten mit Billig-Windeln oder zu wenigen Windeln versorgt werden. Versuche, für die Ausschreibungen Qualitätsanforderungen durchzusetzen, erwiesen sich als untauglich. Das sogenannte "Windel-Gesetz" erwies sich als Flop. An der teils desaströsen Versorgung der Patienten änderte sich laut Bundesgesundheitsministerium nichts.

Spahn zieht jetzt die Notbremse. Ausschreibungen würden "künftig komplett verboten", sagte er der "NOZ". Stattdessen müssen die Kassen Rahmenverträge mit Heilmittelherstellern und -anbietern abschließen, in denen Qualitätsstandards verankert sind. Neben Windeln gelte dies auch für andere Produkte wie Krücken, Rollstühle oder Stützstrümpfe, hieß es aus dem Ministerium.

Für die Reform will Spahn das geplante Terminservice- und Versorgungsgesetz ändern, das der Bundestag im Februar verabschieden soll. Der entsprechende Änderungsantrag sei bereits mit den Fachpolitikern von CDU, CSU und SPD abgesprochen. Das Verbot von Ausschreibungen könnte demnach im ersten Quartal 2019 beschlossen werden. Welche Mehrkosten für die Krankenkassen entstehen, konnte das Ministerium auf Nachfrage nicht beziffern.


Pressekontakt:

Neue Osnabrücker Zeitung
Redaktion

Telefon: +49(0)541/310 207
Original-Content von: Neue Osnabrücker Zeitung, übermittelt durch news aktuell

Quelle:   Presseportal vom 18.12.2018




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Alten- und Krankenpflege
Presseinformation Stiftung ZQP vom 23.10.2018
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18 Dez 2018 09:33



Inkontinenz ist ein häufiges und belastendes Problem




BERLIN: Ältere und pflegebedürftige Menschen sind besonders oft von Inkontinenz betroffen. Das bedeutet, sie können die Ausscheidung von Urin oder Stuhl zumindest teilweise nicht kontrollieren. Über 60 Prozent der Pflegebedürftigen in Deutschland, die von einem Pflegedienst versorgt werden, müssen mit einer Harninkontinenz umgehen – also etwa 400.000 Menschen. Dies zeigt eine wissenschaftliche Studie des Zentrums für Qualität in der Pflege (ZQP) und der Charité Universitätsmedizin Berlin. Bei Bewohnern in Pflegeheimen ist der Anteil noch höher.

Inkontinenz kann nicht nur die Gesundheit, sondern auch die Lebensqualität erheblich beeinträchtigen. Viele Menschen mit Blasen- oder Darmschwäche vermeiden aus Scham oder Unsicherheit, aus dem Haus zu gehen. Dann drohen soziale Isolation und Einsamkeit. „Damit Hilfe möglich wird, muss das Tabu gebrochen und mehr über Inkontinenz gesprochen werden“, sagt Dr. Ralf Suhr, Vorstandsvorsitzender des ZQP und Mitautor der Studie. Er rät zudem, unbedingt fachlichen Rat bei einem Arzt, einer Pflegekraft oder einem Kontinenzberater einzuholen. „Denn der richtige Umgang mit Blasen- und Darmschwäche ist wichtig. Dadurch können viele gesundheitliche, aber auch seelische Probleme gelindert oder sogar ganz vermieden werden. Die Lebensqualität kann so erheblich verbessert werden“, so Suhr weiter.

In der Pflege spielt Inkontinenz eine besonders gravierende Rolle, weil diese meist mit anderen Einschränkungen zusammenkommt. Der Versorgungsaufwand kann so groß werden, dass die häusliche Pflege nicht mehr aufrecht zu erhalten ist. Denn auch für Angehörige ist es eine enorme Herausforderung, Menschen mit Inkontinenz gut zu helfen.

Daher hat das ZQP einen kostenlosen Ratgeber für pflegende Angehörige mit praktischen Hinweisen und aktuellem Basiswissen zum Thema Harn- und Stuhlinkontinenz entwickelt. Dieser gibt auf 24 Seiten einen Überblick, welche Behandlungsansätze es gibt, welche Hilfsmittel den Alltag erleichtern und wie diese richtig verwendet werden. Darüber hinaus bietet das Heft viele Tipps, welche Anpassungen in der Wohnung den Alltag für Menschen mit Inkontinenz einfacher machen können.

Für Menschen mit Demenz ist es zum Beispiel wichtig, ihnen die Orientierung zu erleichtern. Dazu kann die Toilettentür mit großen Symbolen, Bildern und Schriftzügen gekennzeichnet werden. Manchmal hilft auch ein farbiger Toilettensitz, der sich deutlich vom Rest des WCs abhebt.

Außerdem gibt der ZQP-Ratgeber viele Hinweise, wie man das Selbstwertgefühl Betroffener stärkt, ihre Selbstständigkeit erhält und sie bei Aktivitäten unterstützt. Darüber hinaus erhalten Pflegende Anregungen dazu, wie sie mit ihren eigenen Gefühlen umgehen können. Denn es kann peinlich sein und überfordern, wenn man auf einmal in die intimsten Bereiche nahestehender Menschen einbezogen wird.

„Für pflegende Angehörige ist das Thema Inkontinenz meist stark schambesetzt und belastend. Kaum jemand ist darauf vorbereitet, sich mit den Ausscheidungen seiner Partner oder Eltern auseinanderzusetzen. Deswegen sollte man Beratung von Fachleuten suchen und dann seine eigenen Grenzen bestimmen“, schlägt Suhr vor. Wo man Beratung und Unterstützung findet und wann fachlicher Rat besonders wichtig ist, wird ebenfalls in der Broschüre beschrieben.

Der Ratgeber ist Teil einer Reihe, die Angehörigen fundierte, alltagstaugliche Tipps für die häusliche Pflege an die Hand gibt. Die Druckausgaben können kostenlos über die Webseite des ZQP bestellt und als vollständige PDF-Datei direkt heruntergeladen oder bestellt werden: www.zqp.de/.

Unterstützt wurde die Erstellung des Ratgebers von Prof. Dr. Andreas Wiedemann, Chefarzt der Klinik für Urologie des evangelischen Krankenhauses Witten und Professor für Geriatrie an der Universität Witten/Herdecke.

Hintergrund zur Studie

Das Ziel der Studie war es, die Prävalenz und den Schweregrad von Harninkontinenz und die damit verbundenen Faktoren bei Pflegebedürftigen, die von ambulanten Pflegediensten versorgt werden, zu bestimmen. Dazu wurde eine multizentrische Querschnittsstudie bei 923 Patienten aus 102 häuslichen Pflegediensten in ganz Deutschland durchgeführt. Der Fragenkatalog des ICIQ-SF wurde verwendet, um die Ausprägungen von Harninkontinenz und ihre Auswirkungen auf die Lebensqualität zu bestimmen.

Suhr, R. & Lahmann, N.A. (2018). Urinary incontinence in home care: a representative multicenter study on prevalence, severity, impact on quality of life, and risk factors. Aging Clinical and Experimental Research, 30(6), 589–594.

https://link.springer.com/article/10.10 ... 017-0816-6

Quelle:   Presseinformation Stiftung ZQP vom 23.10.2018




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Gesetze & Versicherungen
Deutschlandfunk.de vom 16.04.2018
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16 Apr 2018 23:00



Ein Gesetz mit Lücken - Wenn Krankenkassen auf Kosten der Versicherten sparen




Von Uschi Götz und Gerhard Schröder

BERLIN: Trotz des neuen Gesetzes zur Heil- und Hilfsmittelversorgung häufen sich die Beschwerden von älteren und chronisch kranken Patienten. Viele sind der Meinung, ihre Brillen, Hörgeräte oder Gehhilfen seien von schlechter Qualität. Bieten ihnen die Krankenkassen Billigprodukte an, um Kosten zu sparen?

Karl Lauterbach (SPD) "Das ist eine Ungleichbehandlung gewesen, die wollen wir hier stoppen."

Birgit Wöllert (Die Linke): "Weil es dringend überfällig und notwendig war. Die Praxis hat regelrecht danach geschrien, hier etwas zu verändern."

Erich Ilstorfer (CDU/CSU): "Deshalb ist diese gesetzliche Neuregelung überfällig."

Mit den Stimmen von Union und SPD - Linke und Grüne enthielten sich - beschloss der Bundestag im Februar 2017 die Reform der Heil- und Hilfsmittelversorgung, kurz HHVG genannt. Als Heilmittel werden nichtärztliche Therapien oder Behandlungen bezeichnet. Also Physiotherapie, Ergotherapie, Logopädie oder medizinische Fußpflege. Als Hilfsmittel gelten zum Beispiel Rollstühle und Gehhilfen, Brillen und Hörgeräte, Windeln und Blasenkatheter. Die Politik handelte, weil es bei der Versorgung von älteren und chronisch kranken Menschen mit Hilfsmitteln viele Beschwerden über unhaltbare Zustände gab.

Seit einem Jahr ist das neue - selbst von der Opposition im Bundestag gelobte - Gesetz nun in Kraft. Für die Patienten jedoch lässt eine Verbesserung bei der Versorgung noch immer auf sich warten. Anfang des Jahres griff deshalb das Bundesversicherungsamt ein. Der Verdacht: Einige Kassen würden bei den Hilfsmitteln noch immer zu sehr auf den Preis achten und nicht auf die Qualität.

Die 25-jährige Psychologiestudentin Anouk Schmitt ist seit einer Impfkomplikation vor drei Jahren querschnittsgelähmt. Im vergangenen Jahr – als das Gesetz zur Stärkung der Heil- und Hilfsmittelversorgung auf den Weg gebracht wurde - begann für die junge Frau ein monatelanger Kampf um dringend notwendige Hilfsmittel:

"Der Bereich unter meinem Querschnitt, könnte man ganz platt sagen, ist ausgefallen. Alles, was da drunter geht, funktioniert nicht, also funktioniert auch auf Toilette gehen nicht ganz einfach. Da muss man sich einfach katheterisieren. Also viele stellen sich darunter irgendetwas ganz Spezielles vor oder enorm aufwändig. Man schiebt sich einfach wie so ein Strohhalm in die Blase, die Blase entleert sich. Fertig. Hokuspokus."

Um den passenden Katheter zu finden, hat Anouk Schmitt einige Produkte getestet.

"Grundsätzlich muss man unterscheiden, es gibt Katheter mit Beutel und es gibt Katheter ohne Beutel. Es gibt Katheter, die sind beschichtet, die sind in so einer Desinfektionslösung und es gibt welche, die haben das nicht."

Von verschiedenen Firmen forderte die junge Frau Proben an und fand nach einiger Zeit das für sie geeignete Produkt. Ihre Kasse bezahlt ihr genau sechs Katheter pro Tag. Ein ortsnaher Versorger übernahm die Betreuung, Anouk Schmitt bekam auch einen persönlichen Ansprechpartner.

"War total glücklich mit meinem alten Versorger. Und da gab es den Service, dass ich den direkt anrufen konnte, meinen Mitarbeiter, was ich total toll fand. Und der hat sich dann sofort gemeldet und hat mir immer angeboten: Frau Schmitt, haben Sie jetzt ein Problem? Brauchen Sie jetzt einen Katheter oder reicht es, wenn ich morgen früh bringe? Und der hat die mir dann direkt an die Haustüre gebracht."

Viele sind auf persönlichen Service angewiesen

Viele chronisch Kranke, auch viele ältere Menschen, sind auf einen solch persönlichen Service angewiesen. Doch die Krankenkasse von Anouk Schmitt schrieb die Versorgung, in ihrem Fall von Blasenkathetern, aus. Damit tat die Kasse genau das, was eigentlich nach dem neuen Gesetz nicht mehr vorkommen sollte. Ein bundesweit arbeitendes Dienstleistungsunternehmen im Bereich Gesundheit und Pflege war günstiger als der örtliche Versorger. Dieses Unternehmen hat im April 2017 die Betreuung der jungen querschnittsgelähmten Frau übernommen. Einen persönlichen Ansprechpartner hat sie jetzt nicht mehr.

"Ich habe damals gesagt, na ja ok, das wird schon irgendwie. Und habe auf mein Päckchen gewartet. Ich hatte die damals, ja es ist ungefähr genau ein Jahr her, hatte die damals zu April bestellt. Und es kam nichts."

Eine Reserve an Kathetern hatte Anouk Schmitt allerdings nicht. Die von der Krankenkasse reglementierte Menge von sechs pro Tag sieht diesen Notfall nicht vor. Das Dienstleistungsunternehmen gab sich indes ahnungslos; schob das Versäumnis auf den Hersteller der Katheter, der nicht geliefert hätte. Auch bei ihrer Krankenkasse war man ratlos; man empfahl der jungen Frau sogar, sich im Krankenhaus einen Dauerkatheter legen zu lassen. Eine menschenunwürdige Situation, wie sie bis heute Tausende Patienten erleben: Menschen mit Inkontinenz oder mit künstlichem Darmausgang, auch Beatmungspatienten und viele mehr sind betroffen. Die Ausschreibungspraxis der Krankenkassen hat inzwischen auch das Bundesversicherungsamt – BVA - auf den Plan gerufen.

"Es gibt drei Ausschreibungen von drei Ersatzkassen, in denen wir derzeit dabei sind, diese Ausschreibungen zu untersagen", sagt Jan Plate, er ist Präsident des Bundesversicherungsamts, das ist die oberste Aufsichtsbehörde im Gesundheitswesen.

Anfang des Jahres hat Plate Untersuchungen gegen die Barmer Ersatzkasse, die DAK Gesundheit und die Kaufmännische Krankenkasse KKH eingeleitet. Sie wollten Beatmungsgeräte für Schwerstkranke und Inkontinenzprodukte für Stomapatienten, also Patienten mit künstlichem Darmausgang über Ausschreibungen einkaufen. Ein Vorhaben, dem die Aufsichtsbehörde jetzt einen Riegel vorgeschoben hat. Der Grund: Die Ausschreibungen seien nicht zweckmäßig, sagt Plate.

"Weil ein hoher Beratungsanteil mit diesen Leistungen verbunden ist und die können nicht über eine allgemeine Ausschreibung am Markt beschafft werden, sondern setzt eine konkrete Beratung vor Ort voraus. Sie sollten generell nicht ausgeschrieben werden."

Billige Hilfsmittel - schlechte Qualität

Die Befürchtung: Die Kassen könnten die Ausschreibungen nutzen, um die Hilfsmittel für die Patienten möglichst billig einzukaufen – zulasten der Qualität. Eine Praxis, die die gesetzlichen Versicherer in den vergangenen Jahren immer wieder genutzt haben, sagt der Gesundheitsökonom Jürgen Wasem:

"Wir haben gemerkt in den vergangenen Jahren, dass bei Ausschreibungen von Hilfsmitteln die Anbieter gewonnen haben, die zwar die Billigsten waren, die aber eine schlechte Qualität geliefert haben. Sowohl was die Produkte, wie auch die Dienstleistungen betrifft. Und das wollte die Politik nicht."

Deshalb hat die Große Koalition vor einem Jahr die Regeln verschärft. Der Preis darf bei Ausschreibungen nur noch mit 50 Prozent in die Bewertung eingehen. In den Fällen, die das Bundesversicherungsamt jetzt untersuchte, waren es 80 bis 90 Prozent. Hinzu kommt: Hilfsmittel, die individuell angepasst werden müssen und eine intensive Betreuung der Patienten nötig machen, sollen gar nicht mehr ausgeschrieben werden. Deshalb forderte das Bundesversicherungsamt die drei Kassen kurz vor Ostern auf, die Ausschreibungen zurückzuziehen.

"Grundsätzlich steht im Sozialgesetzbuch, dass die Kassen wirtschaftlich und sparsam handeln sollen. Aber die Wirtschaftlichkeit und die Sparsamkeit erfolgt nur im Rahmen der geltenden Gesetze. Und die schreiben für Hilfsmittel eine bestimmte Qualität vor."

Gerade weiche Faktoren wie individuelle Beratung seien in allgemeinen Ausschreibungen aber schwer zu garantieren, meint Plate. Deshalb legte der Chef des Bundesversicherungsamt sein Veto ein. Doch die drei betroffenen Kassen denken gar nicht daran, die Ausschreibungen zurückzuziehen und haben gegen den Bescheid ihrer Aufsichtsbehörde geklagt. Die DAK etwa beim Landessozialgericht Hamburg. Ihnen geht es ums Prinzip. Wann dürfen die Kassen Hilfsmittel ausschreiben? Das sei im Gesetz nicht klar geregelt, erläutert Thomas Bodmer, Vorstand der DAK-Gesundheit:

"Wir klagen jetzt, um die rechtliche Klärung herbeizuführen, ob tatsächlich das Thema Zweckmäßigkeit, um das geht im Kern, ob sich das mit dem Ausschreibungsrecht auch die Waage hält. Weil wir haben ansonsten bei jeder Hilfsmittelausschreibung, die künftig getätigt werden sollte, immer das Thema, wer hat recht: Europäisches Ausschreibungsrecht, das uns Kassen eigentlich vorschreibt, ab einem Gesamtvolumen von 221.000 Euro dementsprechend eine Ausschreibung vorzunehmen. Oder wie ist der Begriff Zweckmäßigkeit zu deuten. Genau darum geht der Streit."

Den Vorwurf, die Kassen wollten mit der Ausschreibung geforderte Qualitätsstandards unterlaufen, hält Bodmer für unbegründet. "Wir wollen eine hochwertige Versorgung der Patienten. Und die fordern wir auch von den Anbietern", sagt der DAK-Manager:

"Wir haben bewusst in der Ausschreibung die hohe Beratungsqualität gefordert. Wo man uns auch nachweisen muss, dass die Stomaträger, also die Patientinnen und Patienten, dass die in der Beratung sind. Und dass ausgebildete Stomaexperten die Beratung durchführen müssen, und das uns auch dokumentieren sollen. Sodass bei uns gar niemand bieten konnte, der wusste schon von vorneweg, dass er durchfällt, wenn er die Qualitätsstandards nicht einhält, die weit über das Hilfsmittelverzeichnis hinausgehen."

Ausschreibungen sparen viel Geld

Aber Bodmer verschweigt auch nicht, worum es den Kassen in erster Linie geht: Sie können durch Ausschreibungen viel Geld sparen. Und dazu seien sie auch verpflichtet. "Wir müssen sparsam mit den Beiträgen der Versicherten umgehen", sagt er. Und dazu seien Ausschreibungen ein gutes Instrument:

"Und da kann ich sehen, dass der Preis schon immens nach unten gegangen ist. Aber wie gesagt, nicht wegen der Qualität. Sondern weil ein Anbieter dann für eine bestimmte Region auch klar kalkulieren kann, weil dann für ihn unnötige Kosten für Marketing und Werbung wegfallen, weil er hat ja ein Gebiet dazu gewonnen, wo er beliefern kann."

In einigen Bereichen gebe es ein regelrechtes Preisdumping, sagt Johannes Carstens. Er ist Chef eines großen Sanitätshauses in Stuttgart, zu dem mehrere Filialen gehören. Das Gesetz sei gut gemeint, doch in der Praxis müssten viele Patienten - je nach Kassenzugehörigkeit - nun mit schlechterem Hilfsmitteln auskommen als vorher.

"Das ist das Problem, dass die Preise so niedrig sind, dass teurere Produkte, die dem Patienten besser dienlich sind, einfach kalkulatorisch nicht mehr drin sind. Das heißt, es wird zu den Preisen, die im Moment am Markt sind, geschaut, dass man das Günstigstes bekommt, dass dem Versicherten zwar nutzt, aber eben nicht den Vorteil bietet, den er seit Jahren hatte."

Patienten sollen ohne Aufzahlung zwischen verschiedenen Produkten wählen dürfen – auch das ist im neuen Gesetz eigentlich festgelegt. Doch viele Patienten haben diese Auswahl gar nicht, erklärt Johannes Carstens. Inkontinenten Patienten mit einer bestimmten Diagnose beispielsweise stünde eine Fallpauschale von gerade einmal 14 Euro zur Verfügung.

"Bei manchen Preisen sind uns die Hände gebunden, da gibt es keine zwei bis drei Produkte, sondern da gibt es maximal nur eins oder eigentlich gar keins ohne Aufzahlung. Inkontinenz ganz heftig, bei Einlagen ist es auch ein Thema, also Schuheinlagen. Es ist im Bereich Stoma, im Bereich Rollstühle, im Bereich Gehhilfen. Also, es ist in ganz vielen Bereichen, wo die Kassen Massen bezahlen müssen, also große Mengen, sind die Preise so kaputt."

Mit 28 Jahren bekam Kurt Kern die Diagnose Darmkrebs. Seit dieser Zeit hat er ein Stoma, einen künstlichen Darmausgang. Heute ist er über 60 und hat sich mit seiner Krankheit arrangiert. Wobei er sich erinnert, dass die Bedingungen vor einigen Jahren besser gewesen seien:

"Da konnte ich, egal wo ich war, ins Sanitätshaus gehen und konnte mir einfach Proben holen. Und konnte dann ausprobieren, was für mich eigentlich richtig ist. Immer unter Assistenz von Fachpersonal. Und das wird systematisch abgebaut."

Kern ist Ilco-Landesvorsitzender in Baden-Württemberg, eine Selbsthilfevereinigung für Stoma-Träger und Menschen mit Darmkrebs. In deren Geschäftsstelle mehren sich in letzter Zeit die Klagen:

"Wir haben wöchentlich jetzt Beschwerden von Betroffenen. Und das sind vor allem auch ältere Menschen, die froh waren, dass sie endlich ihre Versorgung, die ihnen hilft, gefunden haben."

Die Krankenkassen selbst sehen das etwas anders. In Einzelfällen könne es immer mal Schwierigkeiten geben, räumt DAK-Manager Bodmer ein. Insgesamt gebe es aber wenig Anlass zur Klage:

"In Deutschland haben wir in allen Hilfsmittelbereichen eine sehr, sehr hohe Qualität. Und eine ausreichende, gute wirtschaftlich, zweckmäßige Versorgung. Aber es zeigt natürlich auch, dass es immer noch Verbesserungen gibt."

Bodmer verweist auf das Hilfsmittelverzeichnis. Darin ist aufgelistet, welche Qualitätsanforderungen die Hilfsmittel erfüllen müssen, damit eine gute Versorgung garantiert ist.

"Alle im Hilfsmittelverzeichnis gelisteten Produkte haben hohe Qualität."

Wenn sich Patienten trotzdem beklagten, dass sie für höherwertige und teurere Rollatoren oder Rollstühle Geld dazu zahlen müssten, dann habe das auch mit der hohen Erwartungshaltung zu tun, die von den Kassen nicht immer gedeckt werden könne, sagt Bodmer.

BVA-Präsident Plate sieht das übrigens ähnlich: das medizinisch Notwendige werde von den Kassen finanziert, aber nicht immer das vom Patienten gewünschte. Der oberste Kontrolleur im Gesundheitswesen hält das für eine vertretbare Regelung:

"Das System muss insgesamt finanzierbar bleiben. Und das gilt für alle Bereiche."

Wettbewerb unter den Kassen hat zugenommen

Knapp acht Milliarden Euro haben die Kassen 2016 für Rollstühle, Windeln, Katheter und andere Hilfsmittel ausgegeben, das sind 50 Prozent mehr als zehn Jahre zuvor. Und das ist für die Kassen ein Problem. Denn die Politik hat den Wettbewerb zwischen den Kassen angeheizt, durch die Einführung des Zusatzbeitrages. Den müssen die Krankenkassen von den Versicherten verlangen, wenn der allgemeine Beitragssatz, der derzeit für alle Kassen bei 14,6 Prozent liegt, nicht ausreicht, um die Ausgaben zu decken. Die Folge: Versicherer, die besonders sparsam sind, können den Zusatzbeitrag niedrig halten. Kassen, die spendabler sind, müssen höhere Zuschläge verlangen. Der Gesundheitsökonom Jürgen Wasem:

"Es ist schon so, dass der Preiswettbewerb, den die Krankenkassen untereinander haben, also der Wettbewerb mit dem möglichst niedrigen Zusatzbeitrag, dass der dazu führt, dass die Krankenkassen in den Bereichen, in denen sie es können, versuchen, die Ausgaben möglichst zu begrenzen. Und die Krankenkassen haben erkannt, dass die Hilfsmittel ein Bereich ist, in dem man sparen kann. Und deshalb gehen die da auch mit einer ziemlichen Power rein."

Zum Beispiel durch die Ausschreibung von Hilfsmitteln. Einige Kassen sind aber schon einen Schritt weiter, und wollen den günstigsten Anbieter nicht mehr im Wettbewerb ermitteln, sondern den Preis selbst festlegen. Hersteller und Händler bleibt dann nur die Alternative, die Konditionen zu akzeptieren oder auszusteigen. Die SPD-Gesundheitsexpertin Martina Stamm-Fibich sieht das mit Sorge:

"Der Open-House-Vertrag unterscheidet sich von der regulären Ausschreibung, dass man eben diese Ausschreibung nicht macht, sondern eine Markterkundung durchführt. Somit auch einen Preis für ein Produkt ermittelt und dann die Leistungserbringer auffordert, zu diesem Preis ein Produkt zu liefern."

Ob ein solch einseitiges Preisdiktat der Kassen zulässig ist, klären derzeit die Gerichte. Der Vorstoß sei aber symptomatisch für das Geschäftsgebaren der Kassen, sagt die SPD-Abgeordnete Stamm-Fibich.

"Ich bin ein bisschen enttäuscht, weil wir uns sehr viel Mühe gegeben haben als Gesetzgeber versucht haben, ein gutes Gesetz zu machen. Und ich eigentlich sehe, dass es die Kassen nicht anwenden und in Teilen sogar dagegen arbeiten, gegen dieses Gesetz. Also wir sehen schon, dass es für die Patienten schwieriger wird."

Roland Sing sieht das ähnlich. Einige Kassen sparen auf Kosten der Patienten, sagt er. Und er muss es wissen, denn er war jahrzehntelang Vorstandsvorsitzender der AOK Baden-Württemberg.

"Bei den Arzneimitteln, die so ein Patient benötigt, da sparen die Kassen deshalb nicht, weil sie gar nicht sparen dürfen. Da ist die Rechtslage völlig anders. Und dann geht man an die kleinste Einheit, das ist in diesem Fall eben der Stomaartikel, und glaubt da, irgendwelche Kosten begrenzen zu können."

Heute ist Roland Sing Vize-Präsident des Sozialverbands VdK auf Bundesebene und Vorsitzender des VdK Baden-Württemberg.

"Was wir machen als Patientenschutzverband VdK, dass wir die Leute ermuntern, sich zu wehren. Und zu sagen: Nein, das ist keine sachgerechte Verordnung für meinen Vater oder für meine Mutter, die pflegebedürftig sind, und die eben ein solches Hilfsmittel benötigen."
Beratungsstellen für betroffene Patienten könnten helfen

Außerdem schlägt der VdK bundesweite Beratungsstellen für Patienten mit Hilfsmittel-Bedarf vor. Diese sollten im Fall von fraglichen Aufzahlungen klären, ob diese sinnvoll sind oder nicht. Ist das Hörgerät mit einer Aufzahlung von 1.000 Euro besser als das Gerät ohne Aufzahlung? Vor allem ältere Menschen sind mit diesen Entscheidungen alleine oft überfordert:

"Wenn Sie im Bereich der Handwerker ein Problem haben, dann können Sie auch an die Innung gehen und dort fragen. Das machen die dort freiwillig. Aber hier hätte ich das gerne gesetzlich verankert, weil es hier um gesetzliche Rechtsgrundlagen geht."

Muss also das Gesetz nachgebessert werden? Die Diskussion ist auch in Berlin längst im Gang. Der CDU-Gesundheitsexperte Roy Kühne:

"Also ich denke, dass wir das HHVG nachbessern müssen, konkretisieren müssen, was genau stellen wir uns unter Qualität vor. Vielleicht sollten wir präziser mit den Krankenkassen umgehen, sodass sie bessere Werkzeuge haben, um Qualität genehmigen zu können."

Vieles müsse auf den Prüfstand gestellt werden, fordert Kühne, auch die Ausschreibungspraxis der Kassen. Für ihn ist offen, ob Hilfsmittel in Zukunft überhaupt noch ausgeschrieben werden sollten. Die Grünen-Abgeordnete Maria Klein-Schmeink fordert eine grundlegende Kurskorrektur:

"Ich halte diesen rein ökonomisch motivierten Wettbewerb für einen verheerenden, weil er dazu führt, dass die Krankenkassen nur darauf schauen, ob sie mit ihren Budgets innerhalb eines Jahres zurechtkommen ohne den Zusatzbeitrag erhöhen zu müssen, weil sie wissen, wenn sie den erhöhen, dann wandern vor allem die Versicherten ab, die gut verdienen."

Dadurch werde ein Wettbewerb um gute Qualität verhindert, meint die Grünenpolitikerin Klein-Schmeink. Den will auch die Sozialdemokratin Martina Stamm-Fibich, Und sieht da auch den neuen Gesundheitsminister Jens Spahn in der Pflicht:

"Ich sehe schon, dass wir in einigen Feldern klare Worte brauchen. Und jetzt haben wir ja einen neuen Minister. Mal schauen, ob wir ihn dafür begeistern können."

Quelle:   Deutschlandfunk.de vom 16.04.2018




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openPR vom 04.12.2017
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05 Jan 2018 10:49



SENI verbessert Inkontinenz-Versorgung adipöser Patienten




BLIESENTHAL: den 29. November 2017 – SENI, eine der weltweit führenden Marken für Inkontinenz- und Körperpflegeprodukte, erweitert ihr Produktsortiment zur besseren Versorgung adipöser Inkontinenz-Patienten. Die Einführung der SENI Fix Comfort in der Größe 4XL stellt den ersten Schritt der Vergrößerung des Sortiments dar. Darüber hinaus sind in naher Zukunft auch die Inkontinenzhosen Super Seni Plus in der neuen Größe XXL verfügbar.

In Deutschland sind rund zwei Drittel der Männer und die Hälfte der Frauen übergewichtig. Ein Viertel der Erwachsenen ist sogar adipös mit einem BMI von ≥ 30¹. Dies spiegelt sich auch im Pflegealltag wider. Menschen mit hohem Gewicht sowie Adipositas-Patienten benötigen besonders stabile und flexible Hilfsmittel. Um diesen steigenden Anforderungen und Bedarf nach XXL Produkten gerecht zu werden, setzt SENI auf stetige Weiterentwicklung und Neuerungen in ihrem Produktsortiment.

Die erste Neuerung gibt es bei Seni Fix Comfort. Die elastischen Höschen zur Fixierung der Inkontinenzvorlagen San Seni sowie der Vliesvorlage Seni V sind ab sofort in einer weiteren Größe erhältlich. Zu den bekannten Größen kommt nun die neue Größe 4-XL hinzu. Die Fixierhose ermöglicht eine optimale Anpassung an den Körper und sorgt für einen hohen Tragekomfort.

Bei den atmungsaktiven Inkontinenzhosen Super Seni Plus kommt nun noch die zusätzliche Größe XXL hinzu. Aufgrund einer hohen Anzahl an Kundennachfragen wurde das Produkt speziell für adipöse Nutzer entwickelt. Durch die Saugleistung von 3200 ml stellt es die optimale Versorgungsgrundlage bei schwerer Inkontinenz am Tag und insbesondere in der Nacht dar. Die Super Seni Plus XXL verfügt über zwei seitliche längere Gurte mit Klebe- bzw. Klettverschlüssen. Somit ist das Produkt besonders leicht in der Handhabung, bietet einen hohen Tragekomfort und eignet sich hervorragend für Patienten mit einem Hüftumfang von 160-210 cm.

„Unser Ziel ist es, Betroffenen und Pflegenden den täglichen Umgang mit Inkontinenz zu erleichtern. Die Versorgung von stark übergewichtigen Patienten hat für uns einen hohen Stellenwert, da der Bedarf an XXL-Produkten stetig zunimmt. Mit der Einführung der neuen Größen tragen wir dieser steigenden Nachfrage Rechnung und gehen nun noch verstärkter auf Betroffene mit eingeschränkter Mobilität oder Übergewicht ein“, erklärt Piotr Daszyński, Geschäftsführer von TZMO Deutschland.

Um stets innovative Produkte liefern zu können, die optimal an die Bedürfnisse der Kunden angepasst sind, setzt der Mutterkonzern TZMO auf einen umfangreiche, interne Forschungs-und Entwicklungsabteilung. Dabei stehen eine hohe Produktqualität sowie die benutzerfreundliche Handhabung im Fokus, um so eine optimale Inkontinenzversorgung gewährleisten zu können.



Für weitere Informationen und Bildmaterial wenden Sie sich bitte an:
Christina Wamser
ITMS Marketing GmbH
Frankfurter Landstr. 15
61231 Bad Nauheim

E:
T: +49 (6032) 3459 – 20

Über SENI
SENI ist eine der weltweit führenden Marken für Inkontinenz- und Körperpflegeprodukte. Mit einem intelligenten Produktportfolio bietet SENI jedem Anwender das ideale Produkt für seine jeweilige Lebenssituation. Weiterhin ist SENI Partner der Pflegekräfte und unterstützt diese mit einem 360˚-Service, der u. a. Schulungsprogramme sowie die Controlling-Software SENIOMAT.NET beinhaltet.

Die Marke SENI wurde 1999 von der Kapitalgruppe TZMO SA (Toruner Betriebe für Verbandstoffe) in Deutschland eingeführt und seitdem kontinuierlich um neue Produktgruppen ergänzt. Der Konzern mit Hauptsitz in Torun, Polen, ist führender europäischer Hersteller und Lieferant von Hygieneartikeln, Körperpflegeprodukten und medizinischen Produkten, sowohl für nationale als auch internationale Märkte.

Das Unternehmen TZMO wurde 1951 in Polen gegründet und beschäftigt heute über 7.800 Mitarbeiter in insgesamt 56 Unternehmensstandorten in 18 Ländern. Mit seinen 15 Marken erreicht TZMO 80 Märkte auf der ganzen Welt und somit ein Drittel der Weltbevölkerung in Europa, Asien, Afrika, Amerika und Australien.

Quelle:   openPR vom 04.12.2017




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Stefan
19 Dez 2017 11:25



SBK: Jung, dynamisch - inkontinent Wer in jungen Jahren an Blasenschwäche leidet, sollte seine "Hilfsmittel-Rechte" kennen




München (ots) - Inkontinenz wird in der Regel mit hohem Alter oder Gebrechlichkeit verbunden. Doch auch junge Menschen haben mit chronischer Blasenschwäche zu kämpfen - und brauchen leistungsstarke Inkontinenz-Hilfsmittel, die für ihren aktiven Lebensstil geeignet sind. Häufig sind diese jedoch mit hohen Zuzahlungen verbunden. Für Betroffene ist es daher besonders wichtig, zu wissen, worauf sie Anspruch haben. Helfen kann hier eine Krankenkasse, die professionell berät und Wert auf Versorgungsqualität legt.

Ob im Meeting, beim Elternabend oder auf dem Wochenendausflug - wer mit Inkontinenz zu kämpfen hat, möchte trotz Blasenschwäche sein Leben genießen, ohne sich Gedanken um unangenehme Gerüche oder peinliche Flecken machen zu müssen. "Blasenschwäche ist vor allem für junge Betroffene sehr belastend und oft ein Tabuthema. Hinzu kommen noch die Kosten für gute Inkontinenzhilfen", erklärt Sonja Fallscheer, Fachgebietsleiterin für den Bereich Hilfsmittel bei der Siemens-Betriebskrankenkasse SBK. "Doch wer Bescheid weiß, was ihm bei Inkontinenzhilfen zusteht und worauf er auch bei der Wahl der Krankenkasse achten sollte, kann sich trotz schwacher Blase in allen Lebenslagen sicher fühlen."

Wissen und gute Beratung sind alles

Häufig kaufen inkontinente Menschen zusätzlich zu den Produkten, die ihnen vom Arzt verordnet werden, Produkte auf eigene Kosten. Dabei muss das gar nicht sein. Denn wer beispielsweise fünf statt zwei der sogenannten aufsaugenden Hilfsmittel pro Tag benötigt, kann die Ver-ordnung einfach von seinem Arzt erhöhen lassen. "Diese Kosten muss man nicht selbst tragen", erklärt Fallscheer. Zudem sei es wichtig, bei der Wahl der Inkontinenzmittel gut beraten zu werden, um die Kosten im Rahmen zu halten. "Wir verpflichten unsere Vertragspartner bei der Beratung zur Wahl des passenden Hilfsmittels, mindestens zwei aufzahlungsfreie Produkte zu nennen."

Qualität vor Preis

Eine aktuelle Auswertung der SBK zeigt, dass die Ausgaben für Inkontinente im Alter zwischen 20 und 40 Jahren 2017 im Vergleich zum Vorjahr um zwölf Prozent gestiegen sind. Das liegt, anders als man erwarten würde, nicht an einem signifikanten Anstieg der Betroffenenzahl. "Ganz im Gegenteil", sagt Sonja Fallscheer und ergänzt: "Wir geben für unsere Versicherten mehr als viele weitere Kassen aus, weil wir - im Rahmen unserer Möglichkeiten - sicherstellen möchten, dass auch höherwertige Inkontinenzhilfen aufzahlungsfrei sind." Anders als andere Krankenkassen, die die Versorgung mit Inkontinenz-Hilfsmitteln zum Teil ausschreiben und dann vor allem über den Preis entscheiden, schließe die SBK Verträge mit einer Vielzahl von Anbietern. "So stellen wir sicher, dass unseren Versicherten flächendeckend qualitativ hochwertige Produkte zur Verfügung stehen", erklärt Fallscheer.

Pressekontakt:

SBK
Siemens-Betriebskrankenkasse
Gesa Seibel
Stab Unternehmenskommunikation
Heimeranstr. 31
80339 München
Tel. +49(89)62700-161
Fax: +49(89)62700-60161
Email:
Internet: http://www.sbk.org




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Bundesverband Medizintechnologie e.V. vom 14.09.2017
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18 Sep 2017 11:09



BVMed startet Hilfsmittel-Umfrage: "Wie gut ist die Stoma- und Inkontinenz-Versorgung?"




BERLIN: Inkontinenz- und Stoma-Patienten haben einen gesetzlichen Anspruch auf eine angemessene Versorgung mit medizinischen Hilfsmitteln. Vor dem Hintergrund zu befürchtender Qualitätseinbußen durch Ausschreibungen der Krankenkassen will die Initiative "Faktor Lebensqualität" des BVMed mit einer neuen Patienten-Umfrage die Versorgungssituation im Detail ergründen. Betroffene Patienten und Angehörige können sich unter https://umfrage.pollytix.de/isk-stoma an der Umfrage beteiligen.

Menschen mit Inkontinenz oder einem Stoma sind auf die richtige Versorgung mit medizinischen Hilfsmitteln angewiesen. Diese Produkte sind für die Betroffenen nicht nur medizinisch notwendig. Sie sichern den Betroffenen trotz Erkrankung auch die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben – und damit ein Stück Lebensqualität. Mit den ihnen gelieferten Produkten sind die meisten Anwender zwar bisher zufrieden. In den vergangenen Monaten haben jedoch einige Krankenkassen die Versorgung dieser Versicherten ausgeschrieben und diese danach teilweise an neue Lieferanten vergeben. Nach dem so erzwungenen Wechsel haben sich bedauerlicherweise Klagen von Betroffenen über Versorgungsmängel gehäuft.

Die Initiative "Faktor Lebensqualität" des BVMed möchte Klarheit schaffen: Mit einer Umfrage unter Inkontinenz- und Stoma-Patienten sollen in den kommenden Wochen die Bedürfnisse der Anwender und die Qualität der Produkte sowie der Versorgungen ermittelt werden. Die von der unabhängigen Forschungs- und Beratungsagentur Pollytix bis Mitte Oktober 2017 durchgeführte Befragung dauert etwa zehn Minuten und ist vollständig anonym. Es werden Selbsthilfegruppen, Fachgesellschaften für Pflege und Versorgung sowie Fachmediziner in die Erhebung eingebunden.

Unter dem Link https://umfrage.pollytix.de/isk-stoma können sich alle Betroffenen an der Umfrage beteiligen.

Welche Rechte Inkontinenz- und Stoma-Patienten nach einem Versorgerwechsel haben, wenn es mit diesem Probleme gibt, ist in einem Informations-Flyer der Initiative "Faktor Lebensqualität" aufgelistet. Er kann unter http://www.faktor-lebensqualitaet.de/ko ... eschwerden abgerufen werden.

Über die Initiative "Faktor Lebensqualität"

Die Initiative "Faktor Lebensqualität" wird gemeinsam von führenden deutschen Herstellern und Leistungserbringern im Bundesverband Medizintechnologie (BVMed) getragen. Seit 2013 setzt sie sich dafür ein, Lebensqualität zu einem allgemein anerkannten, messbaren Wirkungsziel in der Gesundheitsversorgung zu machen.
http://www.faktor-lebensqualitaet.de

Quelle:   Bundesverband Medizintechnologie e.V. vom 14.09.2017




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pressetext.com vom 14.08.2017
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14 Aug 2017 21:00



Neu: 3M Cavilon Advanced hochleistungsfähiger Hautschutz




WIEN-ÖSTERREICH: Für die Versorgung von Patienten mit inkontinenz-assoziierter Dermatitis (IAD) hat 3M sein Produktprogramm erweitert. Der Cavilon Advanced hochleistungsfähige Hautschutz kann auch bei ausgeprägten, nässenden Läsionen angewendet werden. Er bildet einen hauchdünnen, transparenten und beständigen Schutzfilm gegen die Ausscheidungen bei Inkontinenz. So lindert er Schmerzen und schafft ein Milieu, das die Heilung unterstützt.

Pflegekräfte stehen bei Patienten mit inkontinenz-assoziierter Dermatitis (IAD) und bei Risiko-Patienten vor erheblichen Problemen: Sie möchten Hautdefekte wirksam verhindern und bei schon bestehenden Hautschädigungen dafür sorgen, dass die Patienten weniger leiden und vorhandene Läsionen abheilen können. Als Lösung bietet 3M jetzt den Cavilon Advanced hochleistungsfähigen Hautschutz an, der im Mai 2017 beim Deutschen Wundkongresses in Bremen vorgestellt wurde und als neuer Baustein das IAD-Hautschutzprogramm erweitert.

Barriere gegen Harn und/oder Stuhl


Cavilon Advanced haftet auch auf großflächigen, nässenden Läsionen. Er bildet eine hauchdünne, transparente und dehnbare Barriere gegen Harn und/oder Stuhl, so dass die Epidermis nicht weiter geschädigt wird. Damit trägt der Hautschutzfilm zur Schmerzlinderung bei [1] und schafft ein Milieu, das die Heilung unterstützt, selbst bei mäßiger bis schwerer IAD [2]. Zudem stellt er die Basis für die weiteren Pflegemaßnahmen sicher und beeinträchtigt diese nicht. Bei IAD-Hochrisiko-Patienten mit persistenter flüssiger Stuhlinkontinenz wird Cavilon Advanced zur präventiven Anwendung empfohlen.

Schonende Anwendung

Haupt-Inhaltsstoffe von Cavilon Advanced sind ein Acrylat-Tetrapolymer, das einen lang anhaltenden und dehnbaren Schutzfilm auf der Haut bildet, und 2-Octylcyanacrylat, das die Haftung auf feuchten oder nässenden Hautpartien ermöglicht. Durch den Einmal-Applikator lässt sich der Hautschutz einfach, hygienisch und zugleich schonend anwenden. Weil er nicht entfernt werden muss, entfällt eine zusätzliche Belastung der geschädigten Haut. Es reicht aus, den Hautschutzfilm zweimal pro Woche zu applizieren.

Weitere Informationen unter: http://www.3MAustria.at/EndIAD

[1] Brennan, MR; Milne, CT; Agrell-Kann, M; Ekholm, BP. Clinical Evaluation of a Skin Protectant for the Management of Incontinence-Associated Dermatitis. J Wound Ostomy Continence Nurs. 2017;44(2):172-180

[2] Been R, Bernatchez SF, Conrad-Vlasak D, Asmus R, Eckholm B, Parks PJ. In vivo methods to evaluate a new skin protectant for loss of skin integrity. Wound Repair & Regeneration. 24:851-859, September/Oktober 2016. DOI: 10.1111/wrr.12455

3M und Cavilon sind Marken der 3M Company.

Quelle:   pressetext.com vom 14.08.2017




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Hilfsmittel
Pressemeldung TZMO Seni vom 30.06.2017
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20 Jul 2017 16:20



Ein Tabu entschärfen - „Seni“ startet crossmediale Werbekampagne




BLIESENTHAL: Dem Tabu-Thema Blasenschwäche die Schärfe zu nehmen, ist das Ziel einer neuen Kampagne von „Seni“, einer der führenden Marken für Inkontinenz- und Körperpflegeprodukte, welche zum internationalen Inkontinenztag am 30.06.2017 im Rahmen der World Continence Week startete. Mit Werbespots und Kampagnenwebites richtet sich die Kampagne vor allem an onlineaffine Frauen und Männer mittleren Alters und will ihnen zeigen, dass dank der „Seni Lady“- und „Seni Man“-Produkte auch bei Blasenschwäche ein aktives und uneingeschränktes Leben möglich ist. Einzelne Szenen der neuen Werbevideos wurden auf Printanzeigen adaptiert – sowohl für den B2C- als auch für den B2B-Bereich.

Mit ihrer neuen Werbekampagne richtet sich „Seni“, eine Marke der polnischen TZMO SA (Toruner Betriebe für Verbandstoffe), gezielt an Frauen und Männer mittleren Alters mit einer Blasenschwäche. In Deutschland spricht man von rund neun Millionen Menschen, die von Inkontinenz betroffen sind. Trotz dieser hohen Zahl wird das Thema jedoch noch immer ungern laut ausgesprochen und weiterhin als Tabu-Thema behandelt. Mit einer emotionalen Ansprache fokussiert die Kampagne – sowohl textlich als auch bildlich – die spezifischen Vorteile der „Seni Lady“- und „Seni Man“ Produkte und zeigt auf, dass mit ihnen ein aktives und uneingeschränktes Leben möglich ist. Seit dem Kampagnenstart Anfang Mai läuft die Kampagne über einen Zeitraum von drei Monaten über verschiedene Online-Plattformen und relevante Print-Medien.

Die beiden Videospots, die den Mittelpunkt der neuen Kampagne bilden, berücksichtigen die unterschiedlichen Bedürfnisse von Frauen und Männern. Dabei legte „Seni“ großen Wert darauf, Situationen zu schaffen, mit denen sich ein Großteil der Betroffenen identifizieren kann. So wurden die Themenumfelder „Fußball“ und „Kinoabend mit Freundinnen“ gewählt.

„Bei der neuen Kampagne wurden erstmals weitreichende Kommunikationskanäle gewählt, um noch mehr Menschen und vorrangig die onlineaffinen Zielgruppen zu erreichen. Gleichzeitig möchten wir mit der Kampagne dazu beitragen, dem tabubehafteten Thema Blasenschwäche seine Schärfe zu nehmen und zeigen, dass auch mit einer Blasenfunktionsstörung ein aktives und unbeschwertes Leben möglich ist“, erklärt Piotr Daszynski, Geschäftsführer der TZMO Deutschland GmbH, die Idee hinter der Kampagne.

Die neuen Werbespots sind vorrangig auf verschiedenen Online-Plattformen zu sehen. Hierzu zählen auch die Mediatheken der beliebtesten TV-Sender Deutschlands. Um darüber hinaus noch mehr Menschen mit den Werbespots zu erreichen, werden diese außerdem in zahlreichen Apotheken deutschlandweit direkt über einen Monitor ausgestrahlt. Es erscheinen neue Print-Anzeigen in relevanten Lifestyle-, Apotheken- und Sanitätshausmagazinen.

Die Betroffenen hätten oft eine große Scham, über ihr Leiden zu sprechen – sei es mit Angehörigen oder mit Fachpersonal. „Mit der neuen Kampagne, die zeigen soll, dass ein unbeschwertes Leben trotz Blasenschwäche möglich ist, wollen wir den Betroffenen Mut machen und der Thematik die Schärfe nehmen.“


Gratisproben und weiteres Informationsmaterial können über die Links in http://www.senilady.de und http://www.seniman.de angefordert werden. Natürlich geht das auch per Mail unter oder Telefonisch unter 03337/45 13 29 0, das gilt auch für das restliche Sortiment von Seni.

Quelle:   Pressemeldung TZMO Seni vom 30.06.2017




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Gesetze & Versicherungen
Bundesverband Medizintechnologie e.V. vom 09.06.2017
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13 Jun 2017 22:00



“Patienten erhalten zu wenige urologische Hilfsmittel“ - Studie zum Mengenbedarf bei ISK-Versorgungen




BERLIN: Die von den Krankenkassen bezahlten Obergrenzen für Hilfsmittel für Menschen mit Blasenfunktionsstörungen sind zu niedrig und damit im Alltag nicht ausreichend. Die betroffenen Patienten erhalten damit keine ausreichende Anzahl an Kathetern und anderen Hilfsmitteln von den Krankenkassen, weil der tatsächliche Bedarf bisher falsch eingeschätzt wurde. Das ist das Ergebnis einer Studie, auf die die BVMed-Initiative “Faktor Lebensqualität” hinweist. Die Studie von Dr. Jörn Bremer, Dr. Ralf Böthig und anderen untersuchte erstmals den objektiven Bedarf an urologischen Hilfsmitteln. Demnach entspricht die bisher durch Schätzungen und theoretische Überlegungen ermittelte Versorgung mit Einmalkathetern oder Kondomurinalen nicht dem tatsächlichen Verbrauch. Teilweise liegt danach die Anzahl der im Alltag benötigten Hilfsmittel weit über der von den Krankenkassen nach pauschalen Obergrenzen festgelegten und bezahlten Menge.

In der von Dr. Jörn Bremer, Dr. Ralf Böthig und anderen durchgeführten Studie wurden an sechs verschiedenen Spezial-Zentren in Deutschland Daten von 767 Patienten mit neurogener Blasenfunktionsstörung erhoben. Beteiligt waren Menschen mit chronischer Querschnittlähmung, Multipler Sklerose und infantiler Zerebralparese. Sie können Katheter oder andere Hilfsmittel zur Urinableitung verwenden. Die Krankenkassen bezahlen diese medizinischen Hilfsmittel. Dabei haben die Versicherten einen gesetzlichen Anspruch darauf, qualitativ und quantitativ nach dem individuellen Bedarf und dem aktuellen Stand der Medizin versorgt zu werden.

Studie empfiehlt deutlich höhere Grenzwerte für Hilfsmittel

In der seit mehr als zehn Jahren geltenden Festlegung vom Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) wurden 150 bis 180 Einmalkatheter für Männer und 31 Kondomurinale als Obergrenze pro Patient im Monat ausgemacht. „Nun liegt erstmals eine studien-basierte Evidenz für die Beurteilung des tatsächlichen Hilfsmittelbedarfs vor“, sagt Dr. Ralf Böthig, Mitautor der Studie. Rund 75 Prozent der befragten Patienten verwenden ausschließlich Einmalkatheter, für sie hat die Studie einen Bedarf von bis zu neun Einmalkathetern am Tag ermittelt. Am häufigsten brauchen die Befragten sechs Katheter. Fast 29 Prozent der Patienten verwenden zusätzlich Kondomurinale, Vorlagen oder Inkontinenz-Windeln. Etwa 15 Prozent der Männer, die anstelle oder zwischen der Katheterisierung Kondomurinale benutzen, haben einen mittleren Bedarf von 2,8 Kondomurinalen pro Tag angegeben. Diese Werte liegen damit teils erheblich über dem Standard der Krankenkassen. Bei den Patienten, die aufsaugende Hilfsmittel wie Vorlagen oder Windeln benutzen, schwankt laut der Untersuchung der tägliche Bedarf deutlich. Erwartungsgemäß verbrauchen Frauen hier doppelt so viel Material wie Männer.

„Die bisherigen Standards für ableitende Inkontinenzprodukte bergen die Gefahr einer quantitativ nicht angemessenen Versorgung der Betroffenen. Hier muss der Gesetzgeber ebenso tätig werden, wie beim Anspruch auf eine passende Produktqualität und qualitativen Service“, sagt Juliane Pohl, Leiterin des Referats Homecare/Ambulante Versorgung beim BVMed.

Die zehn Studien-Autoren um Dr. Jörn Bremer, leitender Oberarzt am Querschnittgelähmtenzentrum der BDH-Klinik Greifswald, und Dr. Ralf Böthig, leitender Arzt der Abteilung für Neuro-Urologie am Querschnittgelähmtenzentrum des BG-Klinikums Hamburg, empfehlen in der Spitze höhere Grenzwerte für den objektiven Hilfsmittelbedarf. Bei den Einmalkathetern sehen sie statt sechs Kathetern und einem Kondomurinal pro 24 Stunden als Obergrenze stattdessen einen objektiven Bedarf von bis zu neun Einmalkathetern und bis zu sieben Kondomurinalen pro Tag.

„Der Hilfsmittelbedarf der Patienten ist weitaus vielschichtiger, als dies in den gängigen Ausschreibungen abgebildet wird. Eine Mischversorgung mit Kontinenz-Hilfsmitteln bestimmt häufig den Patientenalltag“, sagt Mitautor Dr. Jörn Bremer zu den Ergebnissen der Studie. Er empfehle daher eine „individuelle Mischversorgung als Standard“.


Quellennachweis:
Bremer, J.; Böthig R. u. a.: Objektiver und subjektiver Hilfsmittelbedarf bei Patienten mit neurogenen Blasenfunktionsstörungen, in: Der Urologe, 12/2016, DOI 10.1007/s00120-016-0250-y

Link zur Studie:
https://link.springer.com/article/10.10 ... 016-0250-y

Quelle:   Bundesverband Medizintechnologie e.V. vom 09.06.2017






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