Pin  Aktuelle Nachrichten aus Medizin, Forschung und der Hilfsmittelindustrie

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Allgemeines
Pressestelle Fa. Coloplast vom 05.04.2017
Foren-Admin
18 Apr 2017 18:32



Internationaler Inkontinenztag: Coloplast fördert Dialog und informiert zum Thema Blaseschwäche




HAMBURG: Am Welt-Inkontinenz-Tag am 30. Juni 2017 veranstaltet Coloplast im Grand Elysée Hotel Hamburg das Coloplast-Kontinenz-Forum. Die Veranstaltung informiert rund um das Thema Blasenschwäche und richtet sich an Betroffene, ihre Angehörigen und Mitglieder von Inkontinenz-Selbsthilfegruppen. Auf dem Programm stehen eine Vortragsreihe und eine informative Ausstellung, die in den Kaffeepausen oder nach den Vorträgen besucht werden. Zusätzlich bieten wir in Kooperation mit dem Deutschen Rollstuhlsportverein (DRS) einen aktiven Part an.

Inkontinenz ist ein Thema, das in unserer Gesellschaft so viele Menschen betrifft, und das doch für einige immer noch ein heikles Thema ist. Manchen ist sie peinlich, sie schämen sich und schweigen. Inkontinenz in einer großen Gemeinschaft zu begegnen, eben nicht allein damit konfrontiert zu sein: Dieses Gefühl hilft. Coloplast ist es sehr wichtig, zum Thema Inkontinenz zu informieren, Betroffene und Angehörige für einen Austausch zusammen zu bringen und mit Expertenrat zur Seite zu stehen, wenn es um ein selbstbestimmtes und mobiles Leben geht.

Gut informiert
Im Fokus des ersten Coloplast Kontinenz-Forums, das am 30. Juni im Grand Elysée Hotel Hamburg stattfindet, steht das Thema Blase. Anika Biel, Urologin aus Recklinghausen, wird über die verschiedenen Ursachen einer Blaseninkontinenz berichten und welche Behandlungsmöglichkeiten Erfolg versprechen. Die Ernährungswissenschaftlerin Ramona Schinköthe erläutert, wie sich die persönliche Ernährung auf die Blasen- und Darmfunktion auswirkt. Rechtsanwalt Christian Au informiert über rechtliche Aspekte der Versorgung mit Hilfs- und Pflegehilfsmitteln. Sein Vortrag zeigt die aktuellen Entwicklungen und resultierende Möglichkeiten der Versicherten auf. Wie Betroffene mit Kontinenzproblemen von den Angeboten der Selbsthilfe profitieren können, präsentiert Frau Annette Lemli, 2. Vorsitzende SoMA e.V.

Aktiv mobil
Mobilität spielt eine tragende Rolle auf dem Weg zurück in den Alltag. Wie mobil und sportlich aktiv sind Sie? Informieren Sie sich auf dem Coloplast-Kontinenz-Forum über das breitgefächerte Sportangebot des DRS und nutzen Sie die kostenfreie persönliche Sportberatung mit Personal Training sowie den Rollstuhl-TÜV. Testen Sie Ihre Geschicklichkeit auf dem Rollstuhlparcours und messen Sie Ihre Kräfte auf einer Kraftstrecke.

Hintergrundinformationen
Coloplast widmet sich seit über 50 Jahren den Themen Harn - und Stuhlinkontinenz. Im Rahmen des Coloplast-Kontinenz-Forums treffen sich Betroffene, Angehörige und Coloplast einmal mehr – in dem Wissen um die Kraft des Austauschens, des Zuhörens, des Miteinanders. Es sind wesentliche Aspekte eines selbstbestimmten Lebens – und der Anlass unseres Forums.

Über die Coloplast GmbH
Coloplast ist führender Anbieter medizinischer Produkte und Serviceleistungen für Menschen mit körperlichen Beeinträchtigungen. Die Kerngeschäftsfelder sind Stomaversorgung, Kontinenzversorgung, Wundversorgung und Urologie. Der Jahresumsatz des Unternehmens betrug zuletzt weltweit mehr als 1,5 Mrd. Euro.
Coloplast A/S wurde 1957 in Dänemark gegründet und beschäftigt mehr als 10.000 Mitarbeiter. Das Unternehmen hat Niederlassungen in mehr als 40 Ländern und Produktionsstätten in China, Dänemark, Ungarn, Frankreich und den USA. Die Unternehmenszentrale ist in Humlebæk in Dänemark. Die Coloplast GmbH mit Sitz in Hamburg besteht seit 1983 und hat derzeit 550 Mitarbeiter.


Kontakt
Tina Krüger
Coloplast GmbH
Kuehnstrasse 75
22045 Hamburg
Tel.: +49 40 66 98 07-469
E-Mail:
Internet: http://www.coloplast.de/kontinenzforum

Quelle:   Pressestelle Fa. Coloplast vom 05.04.2017




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Hilfsmittel
SVI - Redaktion
Stefan
22 Feb 2017 15:17



Stiftung Warentest – Test von Inkontinenzprodukten - Eine deutliche Klatsche für die Krankenkassen




Stefan Süß

BERLIN: In Augabe März der Zeitschrift „Test“ wurden saugende Inkontinenzhilfen getestet. Stiftung Warentest hat herausgefunden, dass die meisten Kassenwindeln nicht dicht halten und zudem auch noch zu viel Feuchte abgeben. Die von Leistungserbringern abgegebenen Produkte halten so die Mindestanforderungen des aktuellen Hilfsmittelverzeichnis nicht ein.

Obwohl der Test nach den alten Regeln und Eingruppierungen des Hilfsmittelverzeichnisses gemacht wurde, zeigt sich deutlich, dass beliebte Kassenwindeln nicht den Mindestanforderungen des neuen Hilfsmittelverzeichnis genügen. Alle Hilfsmittel die den Übergang bis Mitte März nicht schaffen und keine neue Hilfsmittelnummer zugeteilt bekommen haben, werden dann gelöscht. Ab Mitte März gelten nur Hilfsmittel mit einer Hilfsmittelnummer 15.25.30.xxxx und 15.25.31.xxxx ohne weiteren Nachweis als zugelassen.

Betroffene fragen hierzu den Leistungserbringer nach der aktuellen Hilfsmittelpositionsnummer der „Windel“. Gibt dieser eine Positionsnummer mit 15.25.01.xxxx oder 15.25.03.xxxx an, sollte gesetzlich Versicherte der Abgabe des Hilfsmittels auf jeden Fall widersprechen und das Hilfsmittel ablehnen. Möchte ein Leistungserbringer trotzdem ein altes Produkt abgeben, dann hat dieser dem Betroffenen schriftlich zu bestätigen, dass Hilfsmittel in allen Punkten dem neuen Hilfsmittelverzeichnis entspricht. Der Leistungserbringer übernimmt in diesem Fall die volle Haftung gegenüber dem Versicherten und der Krankenkasse. Wird das Hilfsmittel vom Hersteller nicht oder nur verändert eingetragen, dann hat der Leistungserbringer zumindest die Pauschalen an die Krankenkassen zurück zu erstatten. Das von ihm abgegebene Hilfsmittel entsprach nachweislich dann doch nicht dem gültigen Hilfsmittelverzeichnis.

Viele Produkte der von Stiftung Warentest genannten Hersteller haben noch keine solche Nummer für ihre Produkte, dies betrifft auch Marken wie Tena, Euron oder Seni. Bei Billiganbietern wie Abena, Param, Unizell oder Nona könnten viele Produkte ohne technische Änderungen überhaupt nicht zugelassen werden. Viele Leistungserbringer sitzen daher ab März auf einem Berg unverkäuflicher alter Windeln die Mindestanforderungen zur Abgabe an gesetzlich Versicherte nicht erfüllen. Betroffene sollten aufpassen, dass ihnen nicht dieser „Müll“ untergeschoben wird.

Klar und deutlich erklärt Stiftung Warentest im Kapitel „Was sich Patienten nicht gefallen lassen müssen“ welche Rechte man gegenüber seiner Kasse und dem Leistungserbringer hat. Die individuell passende Versorgung ohne wirtschaftliche Aufzahlung, die Auswahl von geeigneten Produkten, und eine ausreichende Anzahl gehören eindeutig dazu. Auch fordert die Stiftung Warentest auf, man solle wirtschaftliche Aufzahlungen verweigern. Lediglich 10% der Pauschale habe man zu bezahlen.

In einem Teil des Artikels werden auch die Pauschalen angesprochen. Hier geben die Kassen an, dass trotz höher Mindestanforderungen die Pauschalen zunächst nicht steigen. Leistungserbringer haben sich also auch mit den bisherigen Pauschalen an das neue Hilfsmittelverzeichnis zu halten und das sowohl bei den individuell passenden Produkten, als auch bei der notwendigen Stückanzahl und den im Hilfsmittelverzeichnis geregelten Leistungen wie Beratung, Produktauswahl und Belieferung. Hier bleibt abzuwarten, ob eine verstärkte Anzahl von Kündigungen der Verträge auf Seiten der Leistungserbringer einen Anstieg der Pauschalen bringen wird.

Der Test ist erschienen am 22. Februar im Heft „Test“ Ausgabe März 2017 – Seite 82 bis Seite 91

Quelle:   SVI - Redaktion




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Allgemeines
Bundesverband Medizintechnologie e.V. vom 10.01.2017
Foren-Admin
17 Jan 2017 10:01



Inkontinenzversorgung aus der Tabuzone holen - Die Kampagne "Körperstolz" geht weiter




BERLIN: Der Bundesverband Medizintechnologie (BVMed) trägt seit 2010 mit der Kampagne „Maßstab Mensch“ die Bedeutung und Faszination moderner Medizintechnologie in die Öffentlichkeit. Teil dieser Kampagne ist die im Frühjahr 2015 gestartete Motivreihe „Körperstolz“, die 2017 mit einem aktualisierten und drei neuen Motiven fortgesetzt werden soll.

Mit der Kampagne „Körperstolz“ rüttelt der BVMed an einem gesellschaftlichen Tabu: Trotz ihrer Verbreitung und Relevanz für den Einzelnen wird über die vielfache Nutzung von Medizinprodukten kaum gesprochen. Im Gegenteil: Einige werden sogar schamvoll versteckt. Die Kampagne „Körperstolz“ setzt genau da an: Sie macht deutlich, dass es für Tabuisierung und falsche Scham keinen Grund gibt, und will Betroffene motivieren, auf den eigenen Körper stolz zu sein.

Die Kampagne möchte zudem das Verständnis von der Lebenssituation Betroffener stärken. Darüber hinaus wird die Botschaft transportiert, dass moderne Medizinprodukte entscheidend zu ihrer Lebensqualität beitragen und ihnen ein weitgehend normales Leben ermöglichen. All diese Aspekte spiegelt die Kampagnenbotschaft wieder: „Jeder Mensch ist einzigartig. Einigen helfen wir, wie alle anderen zu leben“.

Suche nach neuen Motiven

Für die Fortführung der Körperstolz-Kampagne im Jahr 2017 sind wir auf der Suche nach jungen Patientinnen, die Inkontinenzhilfen verwenden. Die Teilnehmerinnen sollten bereit sein, sich und das von ihnen genutzte Medizinprodukt bzw. Hilfsmittel bei einem Fotoshooting in Berlin zu präsentieren. Erscheinen wird die Kampagne in Form von Plakaten sowie auf den Internet-Präsenzen des BVMed. Darüber hinaus sollten die Patienten bereit sein, ihre Geschichte zu erzählen, welche für Pressearbeit genutzt werden soll. Die Teilnehmerinnen werden zu einem Fotoshooting eingeladen, welches voraussichtlich Anfang März an einem Wochenende in Berlin stattfinden wird. Die Agentur übernimmt die Organisation und Kosten der An- und Abreise sowie der Übernachtung. Zudem wird eine Aufwandsentschädigung gezahlt.

Alle Interessenten sollten sich bis spätestens 10. Februar 2017 an der unten angegebenen Adresse melden, dort gibt es auch weitere Informationen.

Ihre Ansprechpartnerin bei Scholz & Friends / Commarco Services:

Anne-Katrin Lukas
PR Consulting
Tel. +49 30 700186-722
Mail:

Quelle:   Bundesverband Medizintechnologie e.V. vom 10.01.2017




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Alten- und Krankenpflege
Pressetext WICHTELexpress24 vom 08.12.2016
Foren-Admin
08 Dez 2016 15:12



OdoCare: der erste geruchslose Abfallbehälter jetzt auch für den Homecare Bereich erhältlich




RAMMELSBACH: Die Firma WICHTELexpress24, ein Onlineshop für Produkte rund um Baby & Kleinkind hat sein Sortiment nun auch auf Produkte im Bereich der Inkontinenzhygiene erweitert. Außer Krankenunterlagen bietet das Unternehmen mit dem OdoCare den ersten geruchlosen Abfalleimer, welcher speziell für Inkontinenz- und Pflegeabfälle entworfen wurde, in seinem Sortiment an.

Der OdoCare Abfalleimer ist eine Weiterentwicklung des aus der Babypflege bekannten Diaper Champ Windeleimers. Bei der Entwicklung des OdoCare Abfalleimers wurde besonderen Wert auf die Belange in Pflegeeinrichtungen gelegt. Das Grundprinzip der Funktion des Diaper Champ wurde übernommen, er lässt sich auch mit einer Hand leicht befüllen. Der Einfülltrichter wurde auf 22cm Durchmesser vergrößert, damit auch Erwachsenenwindeln in großen Größen ohne Probleme entsorgt werden können. Zusätzlich wurde ein auswechselbarer Hygieneeinsatz angebracht, um auch die besonderen hygienischen Anforderungen in Alten- und Pflegeeinrichtungen gerecht zu werden.

Den OdoCare Eimer gibt es in zwei Größen, einmal mit 45 Liter Volumen was etwa dem Volumen des Diaper Champ X-Large entspricht und mit 75 Liter. Beide Modelle können mit Rädern geliefert werden, zusätzlich sind noch Haltegriffe zur Befestigung an Wäschewagen sowie kleine Körbchen erhältlich. Passend zum OdoCare gibt es noch spezielle Vakuumtüten und Hygienebeutel, es können aber auch handelsübliche Müllsäcke verwendet werden. Auch die Abdichtung des Einfülltrichters wurde gegenüber dem Diaper Champ weiter entwickelt, so dass er noch besser Geruchslos abdichtet.

Die Reinigung erfolgt mit lauwarmen Wasser und handelsüblichen Reinigern zur Oberflächen-Desinfektion, dabei kann der OdoCare sehr einfach zerlegt werden. Auch wurde beim Design bewusst darauf geachtet, dass möglichst wenig Ecken vorhanden sind, in denen sich Schmutz festsetzen kann. Der Eimer besteht aus bruchfestem ABS Polylac Kunststoff und ist damit sehr robust einsetzbar.

All diese Eigenschaften haben natürlich ihren Preis, deswegen war dieser Eimer mit über 400 € je nach Ausführung für den Homecare Bereich eher uninteressant. Die Firma WICHTELexpress24 konnte den Hersteller überzeugen, dieses Produkt nun für einen sehr attraktiven Preis auch für den Homecare Bereich im Privathaushalten erschwinglich zu machen. Mit einem Verkaufspreis von 249 € bzw. 299 € mit Rollen ist der OdoCare auch für die häusliche Pflege interessant und sorgt für ein angenehmes Wohnklima ohne störende verräterische Gerüche.

Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage der Firma WICHTELexpress24 unter https://www.wichtelexpress24.de/inkontinenz/

Übrigens bekommen Sie dort außer dem OdoCare Eimer auch alle notwendigen Verbrauchsmaterialien.

Noch bis zum 31.12.2016 bekommt außerdem jeder Besteller mit dem Gutscheincode „VERBAND“ einen Rabatt von 50 € auf den OdoCare im Onlineshop unter
https://www.wichtelexpress24.de/inkonti ... 45-l?c=190

Quelle:   Pressetext WICHTELexpress24 vom 08.12.2016




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Hilfsmittel
Pressemeldung Coloplast GmbH
Foren-Admin
28 Nov 2016 14:52



Neu: SpeediCath® Flex - Leicht gemacht bis ins Detail




HAMBURG: Zum 30. November 2016 bringt Coloplast den neuen Männerkatheter SpeediCath® Flex auf den Markt. Er erleichtert jeden Schritt des Katheterisierens – vom Öffnen über das Anwenden bis hin zum Entsorgen.

SpeediCath Flex ist ein neuer weicher Katheter mit einer trockenen Schutzfolie und einer flexiblen Kugelspitze, der sich leicht und sicher handhaben lässt. Die Schutzfolie ermöglicht es dem Anwender, den Katheter während des Einführens überall zu berühren. Das macht es besonders einfach, den Katheter auf saubere und hygienische Art und Weise festzuhalten und zu kontrollieren. Von außen ist die Folie trocken und dadurch angenehm anzufassen. Darüber hinaus ist sie bakteriensicher, so dass der Anwender alle Zeit zur Vorbereitung hat, auch wenn er den Katheter bereits aus der Verpackung genommen hat.

Generell ist das Produkt äußerst intuitiv anzuwenden. Der Katheter kommt als geschlossener Ring aus der Verpackung – Griff und Auslass sind miteinander verschlossen. Der elastische türkise Griff liegt nicht nur gut in der Hand, sein vorderer Teil schützt bis zur Anwendung auch die Katheterspitze in der Verpackung. Die Pfeile an der Verbindung zwischen Griff und Auslass zeigen, in welche Richtung der Katheter mit einer Vierteldrehung aufgedreht werden kann.

Der Katheter selbst ist innerhalb der Schutzfolie in sterile Flüssigkeit eingebettet. Diese wird nach dem Öffnen in die Toilette oder in einen zuvor konnektierten Urinbeutel entleert.

Flexible Kugelspitze für ein sanftes Passieren

Besonderes Augenmerk legten die Produktentwickler auf die Form der Katheterspitze: SpeediCath Flex hat eine flexible Kugelspitze, die sich einfach einführen lässt und die Biegungen und Kurven der männlichen Harnröhre sanft passiert. Der weiche Katheter bietet die nötige Flexibilität, um die natürlich vorkommenden Biegungen und Kurven in der Harnröhre sanft und sicher zu passieren.

Durch seine durchdachte Größe ist der Katheter praktisch in der Aufbewahrung und beim Transport. Und auch nach Gebrauch ist der neue Männerkatheter äußerst diskret: Der elastische Griff kann wieder zurück in den Auslass gesteckt und tropfsicher wiederverschlossen werden. So wird eine saubere und hygienische Handhabung gewährleistet – Flüssigkeitsrückstände verbleiben sicher innerhalb des Katheters. Anschließend steckt der Anwender den Katheter einfach wieder zurück in die wiederverschließbare Verpackung und kann diese sofort oder zu einem späteren Zeitpunkt über den Hausmüll entsorgen.

Weitere Informationen erhalten Sie unter http://www.flex.coloplast.de.

Quelle:   Pressemeldung Coloplast GmbH




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Gesetze & Versicherungen
SVI - Redaktion
Stefan
18 Nov 2016 12:30



Panne bei der Eintragung von Windelhosen – GKV trägt Produkte die ein Mindestkriterium nicht erfüllen ein.




Seit März gibt es das neue Hilfsmittelverzeichnis, lange gab es in den neuen Gruppen kein einziges Hilfsmittel. Hersteller und GKV-Spitzenverband haben sich sehr lange Zeit gelassen. Seit März ist eines der Mindestkriterien, dass „Inkontinenzwindelhosen und –unterhosen über eine feuchtigkeitsundurchlässige und zugleich atmungsaktive Außenschicht“ verfügen . So steht es im Hilfsmittelverzeichnis und trotzdem hat der GKV-Spitzenverband Windelhosen mit Plastikfolie eingetragen. PE-Folie ist definitiv nicht atmungsaktiv!

Bei folgenden Produkten ist die Anforderung bei den derzeit im Markt (im Verkauf) befindlichen Produkten nach Kenntnisstand des Selbsthilfeverband Inkontinenz e.V. nicht gegeben:

15.25.31.0007 - TENA SLip Active Fit Plus S

15.25.31.3001 - MoliCare Slip maxi, Gr. S, Art.-Nrn. 165 531
15.25.31.3008 - Attends Slip Regular 9 Extra Small, Art.-Nr. 7332152 208182
15.25.31.3009 - Attends Slip Regular 9 Small, Art.-Nr. 7332152 208106

15.25.31.4006 - Attends Slip Active 8 Medium, Art.-Nr. 7332152 200728

15.25.31.6003 - Attends Slip Regular 10 Small, Art.-Nr. 7332152 208120

15.25.31.7001 - MoliCare Slip maxi, Gr. M, Art.-Nrn. 165 532
15.25.31.7005 - Attends Slip Active 9 Medium, Art.-Nr. 7332152 201503
15.25.31.7006 - Attends Slip Active 10 Medium, Art.-Nr. 7332152 201404

15.25.31.8011 - MoliCare Premium Slip maxi, Gr. L; Art.-Nrn.: 169 385, PZN 11346196
15.25.31.8012 - MoliCare Premium Slip maxi, Gr. XL, Art.-Nr. 169 485
15.25.31.8034 - Attends Slip Active 8 Large, Art.-Nr. 7332152 201329
15.25.31.8019 - Attends Slip Active 9 Large, Art.-Nr. 7332152 201381
15.25.31.8021 - iD Expert Slip Extra Plus Large, Art.-Nr. 561037028
15.25.31.8018 - Kolibri comslip plus XL, Art.-Nrn. 2119802, 2119803

Wir raten Betroffenen die Produkte zu prüfen und sollte sich Folie auf der Außenseite des Produktes befinden diese mit dem Hinweis auf das Hilfsmittelverzeichnis ablehnen. Es kann jedoch sein, dass die Hersteller in der Umstellung sind. Auf keinen Fall sollte man ab März Produkte annehmen die nicht atmungsaktiv sind.

Des weiteren haben wir den GKV-Spitzenverband aufgefordert, dass Sie darauf achten, dass die Hersteller unverzüglich die "feuchtigkeitsundurchlässige und zugleich atmungsaktive Außenschicht" belegen und mitteilen, dass sich nur diese Produkte ab spätestens März 2017 im Markt befinden oder der GKV – Spitzenverband muss die Produkte sofort wieder löschen. Er hat auch sicher zu stellen, dass keine unberechtigten Zuteilungen von Hilfsmittelnummern mehr erfolgen. Interessant ist, dass bei einigen Produkten die Zulassung erfolgt ist, obwohl die Unterlagen nicht vollständig waren und z.B. der ABL - Test fehlte. Wir haben ihn gebeten in Zukunft Hilfsmittel mit der ausreichenden Sorgfalt ins HMV einzutragen, damit solche eindeutigen Fehleintragungen nicht mehr passieren.

Quelle:   SVI - Redaktion




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Gesetze & Versicherungen
SVI - Redaktion
Stefan
18 Nov 2016 12:22



Neue Windelqualität und Dienstleistungen ab sofort verfügbar – Sie benötigen ein neues Rezept!




Seit 17. November sind im Hilfsmittelverzeichnis in den neuen Gruppen, mit der neuen Qualität auch die ersten Hilfsmittel verfügbar. Um die neue Qualität zu erhalten brauchen Sie jedoch ein neues Rezept das nach den Vorgaben der Hilfsmittelrichtlinie (HilfM-RL) des gemeinsamen Bundesausschuss ausgestellt wurde.

In einem ordentlichen Rezept haben Angaben wie nur Inkontinenzversorgung oder saugende Inkontinenzversorgung nicht zu suchen. Dies ist keine qualifizierte Verordnung des Arztes, auch wenn einige Krankenkassen die Verordnung gerne so ausgestellt haben möchten. Die Hilfsmittelrichtlinie schreibt dem Arzt eindeutig vor, dass dieser die Gruppenbezeichnung oder die 7 stellige Positionsnummer und Anzahl und Versorgungszeitraum angeben muss. Er kann auch ein Produkt namentlich verordnen (Tena Slip Plus Größe 2), jedoch muss er die Verordnung auf Anfrage begründen.

Beispiel:

15.25.31.6 = Inkontinenzwindelhosen/Inkontinenzunterhosen, erhöhte Saugleistung, Größe 3

Rezeptvariante 1:

15.25.31.6 – 5 Stück am Tag → der Leistungserbringer muss 5 Klebewindeln oder 5 Pants pro Tag aus dieser Gruppe ohne Aufzahlung abgeben.

Rezeptvariante 2:

15.25.31.6 – Inkontinenzwindelhosen, erhöhte Saugleistung, Größe 3 – 5 Stück am Tag → der Leistungserbringer muss 5 Klebewindeln pro Tag und keine Pants aus dieser Gruppe ohne Aufzahlung abgeben.

Rezeptvariante 3:

15.25.31.6 – Inkontinenzunterhosen, erhöhte Saugleistung, Größe 3 – 5 Stück am Tag → der Leistungserbringer muss 5 Pants pro Tag und keine Klebewindeln aus dieser Gruppe ohne Aufzahlung abgeben. Achtung der Arzt muss begründen, warum Klebewindeln nicht geeigent sind.

Achtung bei Stückelungen, z.B. verschiedene Klebewindeln aus den normale, erhöhte und hohe Saugstärke (also z.B. 4 erhöhte und 1 hohe Saugstärke pro Tag), sind für jede Saugstärke ein eigenes Rezept nötig.

Leistungserbringer dürfen bei einem ordentlichen Rezept nur Hilfsmittel abgeben, welche in der Gruppe gelistet sind. Sie haben bei den neuen Gruppen auch sämtliche Dienstleistungen, wie z.B. mehrere aufzahlungsfreie Produkte, anzubieten. Bei namentlicher Verordnung darf nur genau das verordnete Hilfsmittel abgeben werden. Für jegliche Änderung der Verordnung bedarf es einer Arztunterschrift mit Datum. Auch wenn nur die Stückanzahl oder die Größe geändert wird.

Weitere Informationen gibt es direkt im Hilfsmittelverzeichnis:
https://hilfsmittel.gkv-spitzenverband.de

Quelle:   SVI - Redaktion




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Gesetze & Versicherungen
Bundesministerium für Gesundheit vom 31.08.2016
Foren-Admin
01 Sep 2016 13:27



Gesetzentwurf zur Stärkung der Heil- und Hilfsmittelversorgung beschlossen




BERLIN: Das Bundeskabinett hat heute den Entwurf eines "Gesetzes zur Stärkung der Heil- und Hilfsmittelversorgung" (Heil- und Hilfsmittelversorgungsgesetz – HHVG) beschlossen.

Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe: "Angesichts der steigenden Zahl älterer, chronisch und mehrfach erkrankter Patientinnen und Patienten müssen wir stärker auf Prävention und Rehabilitation setzen. Zudem sollen Versicherte die richtigen Hilfen – dazu zählen Inkontinenzhilfen und Kompressionsstrümpfe genauso wie Schuheinlagen, Prothesen und Orthesen bis hin zu Rollstühlen und Hörgeräten – erhalten, um ihren Alltag trotz Einschränkungen möglichst selbstbestimmt bewältigen zu können. Deshalb sorgen wir für eine gute und zeitgemäße Versorgung mit Heil- und Hilfsmitteln. Der heute beschlossene Gesetzentwurf verbindet Maßnahmen zur Weiterentwicklung der Qualität und Transparenz der Hilfsmittelversorgung mit einer Aufwertung der Stellung der Physiotherapeuten, Ergotherapeuten, Logopäden und Podologen im Gesundheitswesen. Dabei gehen wir mit Augenmaß vor und werden die zusätzlichen Spielräume bei der Vergütung für Heilmittelerbringer nach drei Jahren überprüfen sowie die Einführung der ‚Blankoverordnung‘ in Modellvorhaben testen."

Die wichtigsten Regelungen im Einzelnen:

  • Der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenkassen wird verpflichtet, bis zum 31. Dezember 2018 das Hilfsmittelverzeichnis grundlegend zu aktualisieren. Zudem wird der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenkassen dazu verpflichtet, bis zum 31. Dezember 2017 eine Verfahrensordnung zu beschließen, mit der die Aktualität des Verzeichnisses auch künftig gewährleistet wird.

  • Bei Ausschreibungen im Hilfsmittelbereich sollen die Krankenkassen bei ihren Vergabeentscheidungen künftig neben dem Preis auch qualitative Anforderungen an die Produkte und die mit ihnen verbundenen Dienstleistungen berücksichtigen, die über die Mindestanforderungen des Hilfsmittelverzeichnisses hinausgehen. Zudem werden die Krankenkassen verpflichtet, auch bei der Hilfsmittelversorgung, die im Wege der Ausschreibung zustande gekommen ist, ihren Versicherten Wahlmöglichkeiten zwischen verschiedenen aufzahlungsfreien Hilfsmitteln einzuräumen.

  • Künftig müssen die Krankenkassen die Einhaltung der gesetzlichen und vertraglichen Pflichten der Leistungserbringer mit Auffälligkeits- und Stichprobenprüfungen kontrollieren. Der GKV-Spitzenverband wird verpflichtet, bis zum 30. Juni 2017 Rahmenempfehlungen zur Vertragskontrolle abzugeben.

  • Leistungserbringer müssen Versicherte künftig beraten, welche Hilfsmittel und zusätzlichen Leistungen innerhalb des Sachleistungssystems für sie geeignet sind und somit von den Krankenkassen als Regelleistung bezahlt werden. Darüber hinaus werden die Leistungserbringer verpflichtet, im Rahmen der Abrechnung mit den Krankenkassen auch die Höhe der mit den Versicherten vereinbarten Mehrkosten anzugeben. Damit wird Transparenz über die Verbreitung und Höhe von Aufzahlungen geschaffen.

  • Auch die Krankenkassen werden zu einer verbesserten Beratung der Versicherten über ihre Rechte bei der Hilfsmittelversorgung verpflichtet. Bei der Versorgung mit Hilfsmitteln, für die zuvor eine Genehmigung einzuholen ist, müssen die Krankenkassen ihre Versicherten künftig über ihre Vertragspartner über die wesentlichen Inhalte der abgeschlossenen Verträge informieren. Die Krankenkassen werden zudem verpflichtet, über die von ihnen abgeschlossenen Verträge im Internet zu informieren. Damit können Versicherte die Hilfsmittelangebote verschiedener Krankenkassen vergleichen.

  • Um die wachsenden Anforderungen an die Heilmittelerbringer berücksichtigen zu können und die Attraktivität der Therapieberufe (Physiotherapie, Ergotherapie, Logopädie und Podologie) weiter zu steigern, können die Krankenkassen und die Verbände der Heilmittelerbringer in den Jahren 2017 bis 2019 auch Vergütungsvereinbarungen oberhalb der Veränderungsrate (Summe der beitragspflichtigen Einnahmen aller Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung) abschließen. Um die Auswirkungen überprüfen zu können, ist die Regelung befristet.

  • Die Krankenkassen werden verpflichtet, mit den Verbänden der Heilmittelerbringer Verträge über Modellvorhaben zur sogenannten „Blankoverordnung“ von Heilmitteln abzuschließen. Bei dieser Versorgungsform erfolgt die Verordnung eines Heilmittels weiterhin durch den Arzt, der Heilmittelerbringer bestimmt aber die Auswahl und die Dauer der Therapie sowie die Frequenz der Behandlungseinheiten. Damit werden die Heilmittelerbringer stärker in die Versorgungsverantwortung eingebunden. Auf der Grundlage von Modellvorhaben in allen Bundesländern soll entschieden werden, ob diese Versorgungsform für die Regelversorgung geeignet ist.
Die Regelungen des HHVG sollen überwiegend im März 2017 in Kraft treten. Das Gesetz bedarf nicht der Zustimmung des Bundesrates.

Quelle:   Bundesministerium für Gesundheit vom 31.08.2016




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Gesetze & Versicherungen
Deutsches Ärzteblatt vom 10.08.2016
Foren-Admin
01 Sep 2016 12:50



Kasse: Patienten müssen bei Hilfsmitteln besser beraten werden




BERLIN: Patienten sollen bei der Versorgung mit Hilfsmitteln wie Windeln oder Rollstühlen besser über die jeweiligen Angebote der Hersteller informiert werden. Die Kassen müss­ten Patienten frühzeitig beraten, damit diese die für ihre Bedürfnisse richtige Ent­schei­dung treffen könnten, sagte Gertrud Demmler, Vorstandsmitglied der Siemens-Betriebs­krankenkasse (SBK). Zudem müssen nach Ansicht der SBK alle Krankenkassen ver­bind­liche Qualitätsstandards bei Hilfsmitteln einhalten.

Nach Klagen über die vielfach schlechte Qualität der von den Kassen bezahlten Hilfs­mittel will Gesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) den Katalog der Hilfsmittel auf den aktuellen technischen Stand bringen und diesen regelmäßig anpassen lassen. Häufig zwang die schlechte Qualität Patienten zu Zuzahlungen, um bessere Hilfsmittel zu er­hal­ten. Gröhe müsse in seinen Referentenentwurf für ein neues Heil- und Hilfsmittelgesetz das Beratungsrecht der Patienten stärken, forderte Demmler.

Die Deutsche Stiftung Patientenschutz forderte Gröhe auf, die Qualitätskontrolle der Hilfsmittel einem unabhängigen Institut zu übertragen. Anhand dieses Hilfsmittel-TÜV könnten Patienten, Ärzte und Krankenkassen eine gute Auswahl treffen, sagte Stif­tungsvorstand Eugen Brysch. Im Übrigen sollten künftig nicht nur – wie geplant – Arzt und Medizinischer Dienst der Krankenversicherung (MDK) die Wahl der Hilfsmittel ver­antworten.

„Qualifizierte Pflegekräfte müssen endlich ein Recht bekommen, selbstständig Hilfsmittel zu verordnen“, sagte er. Für die Entscheidung über Pflegematratzen oder In­kon­tinenz-Einlagen seien vor allem Pflegepraxis und Wissen um die Bedürfnisse der Pfle­gebedürftigen notwendig, argumentierte Brysch.

Für vom Arzt verschriebene Heilmittel wie Krankengymnastik, Massagen, Sprechthera­pien oder Fußpflege bei Zuckerkranken geben die Krankenkassen 6,1 Milliarden Euro im Jahr aus. Für Hilfsmittel wie Windeln, Rollatoren oder Rollstühle sind es 7,63 Milliarden Euro. Beide Posten zusammen machen immerhin 6,8 Prozent der Jahresausgaben der Krankenkassen aus.

Bei der Heilmittelversorgung von Patienten beharren die Kassenärzte darauf, sowohl Diag­nose als auch Therapiefeststellung in den Händen zu behalten. „Innerhalb der ver­schiedenen Therapiemöglichkeiten können dann durchaus die Physiotherapeuten wählen“, sagte die stellvertretende Vorstandsvorsitzende der Kassenärztlichen Bun­des­vereinigung (KBV), Regina Feldmann.

Gröhes Referentenentwurf zur Stärkung der Heil- und Hilfsmittelversorgung sieht die modellhafte Einführung einer Blankoverordnung von Heilmitteln vor. Physiotherapeuten, Sprechtherapeuten und andere Heilmittelerbringer würden dabei – auf Basis einer ver­tragsärztlichen Diagnose und der erforderlichen Behandlungsmethoden – das Heilmittel selbst auswählen und auch über Therapiedauer (Menge) und Behandlungshäufigkeit bestimmen. © dpa/aerzteblatt.de

Quelle:   Deutsches Ärzteblatt vom 10.08.2016




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Gesetze & Versicherungen
SVI Redaktion
Foren-Admin
31 Jul 2016 19:15



Zuverlässiger Schutz für alle? - Versorgungssituation mit aufsaugenden Inkontinenzhilfen




AUGSBURG: Noch immer erreichen uns täglich etliche Hilferufe von ratlosen Patienten, die sich von ihrer Krankenkasse im Stich gelassen fühlen. Der Grund dafür sind die in den letzten Jahren sehr stark gesunkenen monatlichen Pauschalen für aufsaugende Inkontinenzhilfen, welche die gesetzlichen Krankenkassen im Rahmen der Verträge mit den Leistungsbringern bezahlen. Inzwischen überschreiten diese in vielen Fällen kaum mehr die 10 Euro Grenze. Dass da eine adäquate Versorgung des Versicherten mit den notwendigen Hilfsmitteln nicht möglich ist, dürfte Jedem klar sein. Selbst der Bundesrechnungshof hat kürzlich in einer Analyse festgestellt, dass die Pauschalen eigentlich je nach Ausprägung der Inkontinenz irgendwo zwischen 31,50 € und 52,50 € liegen müssten.

Da bis jetzt keine Umfrage zur Versorgungssituation mit aufsaugenden Inkontinenzhilfen existiert, welche sowohl die Qualität der durch die Leistungsbringer gelieferten Hilfsmittel als auch die Patientenzufriedenheit sowie die Beratungsqualität der Leistungsbringer bewertet, hat sich der Selbsthilfeverband Inkontinenz e.V. dazu entschlossen, eine bundesweite Umfrage zu starten. In der anonymen Umfrage werden außer den persönlichen Umständen insbesondere die Art der Inkontinenz und der verwendeten Hilfsmittel sowie die jeweilige Krankenkasse erfasst. Weiterhin werden Fragen zum Leistungsbringer und der Zufriedenheit mit ihm und dessen Beratung sowie mit den gelieferten Hilfsmitteln gestellt. Auch die Höhe der gesetzlichen Zuzahlung sowie der wirtschaftlichen Aufzahlung durch die Patienten werden abgefragt. Die Daten werden Anonym erfasst, somit ist keine Zuordnung zu einzelnen Personen möglich.

Ziel der Umfrage ist es, zu erfahren wie die augenblickliche Versorgungssituation mit aufsaugenden Inkontinenzhilfen tatsächlich ist, ob es geografische Unterschiede gibt, ob die Versorgungsqualität in Abhängigkeit von der Art und Stärke der Inkontinenz steht, wie die Beratung durch die Leistungsbringer aussieht und wie hoch die wirtschaftlichen Aufzahlungen tatsächlich sind.

Die Ergebnisse werden dann dem Patientenbeauftragten der Bundesregierung ,Karl-Josef Laumann (CDU) sowie dem Bundesminister für Gesundheit, Hermann Gröhe (CDU) überreicht. Die Umfrage soll zunächst bis zum 30.09.2016 laufen und ggf. verlängert werden.

Ihre Unterstützung haben bereits die BasisApotheker in Westfalen-Lippe, die FMP, Vertretung der Handelsverbände in der Medizin, sowie die Deutsche Alzheimer Gesellschaft e.V. Selbsthilfe Demenz zugesagt, wir hoffen dass sich noch weitere Verbände und Organisationen anschließen.


Der Fragebogen ist ab sofort Online unter http://goo.gl/JFASJL verfügbar. Eine Offline Version gibt es hier.


Bitte unterstützen Sie uns mit ihrer Teilnahme, es hilft uns allen, bessere Hilfsmittel ohne wirtschaftliche Aufzahlung zu bekommen.

Quelle:   SVI Redaktion






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