Pin  Aktuelle Nachrichten aus Medizin, Forschung und der Hilfsmittelindustrie

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Gesetze & Versicherungen
apotheke adhoc vom 11.07.2016
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30 Jul 2016 15:05



Gröhe muss auf Inko-Petition reagieren




BERLIN: Der Petitionsausschuss des Bundestages setzt sich für die Verbesserung der Qualitätsstandards bei der Versorgung mit Inkontinenzhilfen ein. Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) muss nun innerhalb von sechs Wochen zu dem Anliegen Stellung beziehen. Im Juni hatte er dazu schon einen Gesetzentwurf vorgelegt. In der Petition wird gefordert, dass bei Ausschreibungen und Beitrittsverträgen für Inkontinenzhilfen die persönlichen Belange und die Eignung für den persönlichen Alltag berücksichtigt werden und für diese Versorgung keine Mehrkosten für die Versicherten entstehen.

Der Petitionsausschuss sorgt sich um die Versorgung, weil „sich in letzter Zeit die Berichte über Fehlentwicklungen“ trotz umfangreiche gesetzlicher Vorgaben mehrten. Die im Hilfsmittelverzeichnis enthaltenen Regeln für Inkontinenzhilfen seien allerdings seit 1993 unverändert und entsprächen deshalb „möglicherweise nicht mehr dem aktuellen Stand der Technik“.

Grundsätzlich sollten Inkontinenzhilfen zuzahlungsfrei sein. Aufzahlungen hält der Petitionsausschuss nur für gerechtfertigt, „wenn ein Versicherter eine Versorgung wünscht, die das Maß des Notwendigen übersteigt“. Nicht hinzunehmen sei, wenn Leistungserbringer versuchten, den Versicherten durch fehlerhafte oder unvollständige Informationen über die Qualität der aufzahlungsfreien Versorgung zum Kauf eines aufzahlungspflichtigen Hilfsmittels zu bewegen.

Eine weitere Petition befasst sich ebenfalls mit Inkontinenzhilfen. Diese fordert ein vollständiges Ausschreibungsverbot für die Versorgung von Stomapatienten. Zunehmend führten die Krankenkassen Ausschreibungen auch für die Stomaversorgung durch, heißt es in der Petition. Dadurch erhalte in der Regel das günstigste Gebot den Zuschlag.

„Oftmals erhalten Betroffene dann eine Stomaversorgung in minderwertiger Qualität, die den individuellen Bedürfnissen nicht gerecht wird. Aber jede Stomapatientin und jeder Stomapatient ist anders und benötigt deshalb eine individuell angepasste Versorgung. Eine minderwertige Versorgung führt zu Entzündungen, Hautveränderungen, Narben und Schmerzen“, heißt es in der Petition. Gerade berufstätige Stomapatienten oder Betroffene, die viel unterwegs seien, benötigten eine absolut zuverlässige und sichere Versorgung, um am gesellschaftlichen Leben teilhaben zu können.

Kürzlich hat Minister Gröhe einen Gesetzentwurf zur Verbesserung der Heil- und Hilfsmittelversorgung vorgelegt. Am Instrument der Ausschreibungen soll nicht gerüttelt werden. Gröhe will die Krankenkassen aber verpflichten, bei der Beurteilung der Wirtschaftlichkeit im Rahmen von Ausschreibungen zur Hilfsmittelversorgung neben dem Preis auch andere Kriterien, wie Qualität, technischer Wert, Zweckmäßigkeit, Zugänglichkeit der Leistung insbesondere für Menschen mit Behinderungen, Lieferbedingungen sowie Betriebs- und Lebenszykluskosten einzubeziehen. Die Gewichtung der Zuschlagskriterien, die nicht die Kosten oder den Preis betreffen, muss mindestens 40 Prozent betragen.

Exklusiv-Verträge mit nur einem Anbiete und einem Produkt sollen künftig verboten werden. Den Krankenkassen soll vorgegeben werden, bei Ausschreibungen Wahlmöglichkeiten zwischen verschiedenen mehrkostenfreien Hilfsmitteln einzuräumen. Um die häufig kritisierte Qualität der Heil- und Hilfsmittelversorgung zu steigern, wird für die Vergütungsvereinbarungen zwischen den Krankenkassen und den Verbänden der Heilmittelerbringer der Grundsatzes der Beitragssatzstabilität als Obergrenze aufgehoben. Damit soll den Vertragspartnern eine größere Flexibilität bei der Vereinbarung der Heilmittelpreise ermöglicht werden.

Quelle:   apotheke adhoc vom 11.07.2016




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Alten- und Krankenpflege
Informationsdienst Wissenschaft vom 06.07.2016
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30 Jul 2016 14:35



Aktualisierte Leitlinie der DGG zu Harninkontinenz erhält S2e-Status




von Nina Meckel

MÜNCHEN: Inkontinenz ist immer noch ein Tabuthema. Doch vor allem ältere Menschen verlieren ungewollt Urin – etwa beim Husten – oder schaffen es nicht mehr rechtzeitig auf die Toilette. Schätzungen zufolge sind ca. 40 % der über 70-Jährigen in Deutschland inkontinent. Entsprechend viele ältere Patienten werden wegen ihrer Inkontinenz behandelt. Daher brauchen die betreuenden Ärzte Behandlungsleitfäden und Studien, um bestmöglich behandeln zu können. Die Arbeitsgruppe Inkontinenz der Deutschen Gesellschaft für Geriatrie (DGG) hat dieser Notwendigkeit nun Rechnung getragen und eine aktualisierte Leitlinie zu Harninkontinenz bei geriatrischen Patienten veröffentlicht.

Die Arbeitsgruppe hat dafür in akkurater Detailarbeit Studien zusammengetragen, gesichtet und mit Blick auf die Anwendung auf ältere Patienten bewertet. Die Leitlinie hat nun den S2e-Status der zertifizierenden Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften (AWMF) erhalten. Damit ist offiziell bestätigt, dass eine systematische Evidenz-Recherche stattgefunden hat.

Relevanz für den geriatrischen Patienten geprüft

Die Leitlinie schlägt eine Bresche durch den Studiendschungel. „Viele Studien-Autoren definieren „ältere Patienten“ allein durch das Alter 65+. Das greift aber zu kurz“, erklärt der Leiter der Arbeitsgruppe, PD Dr. med. Andreas Wiedemann. „Ein geriatrischer Patient ist gekennzeichnet durch Vulnerabilität, Multi-Morbidität – er hat also mehrere Krankheiten – und er ist deutlich älter, nämlich über 80 Jahre. Wir haben daher alle Studien-Ergebnisse genau geprüft, ob sie für geriatrische Patienten überhaupt relevant sind.“ So sind beispielsweise operative High-End-Methoden wie die sakrale Neuromodulation („Blasen-Schrittmacher“) für geriatrische Patienten nicht geeignet.

Besonders wichtig ist dagegen das Toilettentraining. Unter diesen Sammelbegriff fallen verschiedene Methoden. Dies kann der Gang zur Toilette zu festen Zeitpunkten sein. Aber auch die regelmäßige Frage, ob der Betroffene Harndrang verspürt, ist eine wichtige Interventionsmaßnahme. So wird die Aufmerksamkeit des Patienten auf die Blase gelenkt. Selbst gebrechliche ältere Menschen mit kognitiven oder körperlichen Einschränken sprechen auf diese Form des Verhaltenstrainings gut an – und die Methoden sind naturgemäß frei von Nebenwirkungen. Allerdings ist hier die kontinuierliche Unterstützung der Pflegenden z. B. durch Angehörige, Partner oder Pflegepersonal gefragt.

Fokus auf Nebenwirkungen von Medikamenten

Ein weiterer Schwerpunkt der Leitlinie ist die Untersuchung von Nebenwirkungen breit eingesetzter Medikamente aus dem internistischen oder hausärztlichen Bereich. So können beispielsweise bestimmte Antidepressiva die Blase blockieren und sollten entsprechend nur nach sorgfältiger Abwägung angewendet werden.
Aber auch klassische Medikamente gegen Inkontinenz dürfen bei geriatrischen Patienten nur mit Bedacht eingesetzt werden. So verändern manche dieser so genannten Anticholinergika die Kognition und können zu einem erhöhten Sturzrisiko führen – ein fatales Risiko für hochbetagte Patienten.

Kosten werden transparent gemacht

Eine Besonderheit der Leitlinie ist, dass sie die Kosten der unterschiedlichen Behandlungsmaßnahmen klar benennt. In einem zunehmend teurer werdenden Gesundheitssystem ist dies ein wichtiger Wegweiser für die Klinik oder den niedergelassenen Hausarzt bzw. Urologen.

Dabei ist wichtig zu wissen: Die Kosten für die Erstellung der Leitlinie wurden von den Mitgliedern der Arbeitsgruppe komplett selbst getragen – ein Sponsoring durch Medizin- oder Pharmaindustrie fand nicht statt.

Interdisziplinäre Arbeitsgruppe aus Geriatern und Urologen

An der Erarbeitung der Leitlinie waren sowohl Geriater als auch Urologen beteiligt – einige davon sind klinisch tätig, andere sind niedergelassen. „Durch die interdisziplinäre Arbeit wurde wirklich jeder Aspekt von unterschiedlichen Blickwinkeln aus beleuchtet“, betont Wiedemann. „Allen Arbeitsgruppen-Mitgliedern gemeinsam war: Wir sind praktisch tätig und haben täglich mit inkontinenten Patienten zu tun. Ich bin daher sicher, dass die Leitlinie eine wertvolle Arbeitshilfe für alle Kolleginnen und Kollegen sein wird, die geriatrische Patienten behandeln.“
Weitere Informationen:

http://www.awmf.org/leitlinien/detail/ll/084-001.html – Möglichkeit zum Download der Leitlinie „Harninkontinenz bei geriatrischen Patienten, Diagnostik und Therapie“

Anhang
Aktualisierte Leitlinie der DGG zu Harninkontinenz erhält S2e-Status

Quelle:   Informationsdienst Wissenschaft vom 06.07.2016




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Bundesverband Medizintechnologie e.V. vom 04.07.2016
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30 Jul 2016 14:23



Ableitende Inkontinenzversorgung - BVMed startet Patientenbefragung zur ISK-Versorgung




BERLIN: Die Initiative "Faktor Lebensqualität" von führenden ISK-Herstellern im Bundesverband Medizintechnologie (BVMed) startet mit Unterstützung des Arbeitskreises Neuro-Urologie der Deutschsprachigen Medizinischen Gesellschaft für Paraplegie (DMGP) eine Patientenbefragung. ISK steht für "Intermittierenden Selbstkatheterismus". Dabei wird die Harnblase mittels eines sterilen Einmalkatheters in regelmäßigen Intervallen entleert, wobei der Patient sich selbst katheterisiert. Die Umfrage soll die Versorgungsrealität und die Bedürfnisse der ISK-Patienten ermitteln und Erkenntnisse für die Verbesserung der Versorgungsqualität liefern. Die Umfrage kann unter isk.pollytix.de abgerufen werden. Weitere Infos unter http://www.bvmed.de/iskbefragung2016.

Um eine möglichst repräsentative Datenbasis zu erhalten, wendet sich der BVMed an Krankenkassen, Fachgesellschaften und Patientengruppen, um möglichst viele betroffene Patienten zur Teilnahme an der Umfrage zu bewegen.

Bei der ISK-Versorgung kommt es aufgrund der Heterogenität der Betroffenen, der vielfältigen Grunderkrankungen und der unterschiedlichen Versorgungsbedarfe – je nach Lebenssituation, Krankheitsverlauf und Therapieform – darauf an, dass die Versorgung individuell erfolgt. Dies setzt zum einen die Versorgung mit dem individuell benötigten Produkt, zum anderen mit der ausreichenden Menge der Katheter voraus. Der individuelle Bedarf richtet sich unter anderem nach Faktoren wie der anatomischen Konstitution, dem Trinkverhalten und der Flüssigkeitszufuhr, Materialunverträglichkeiten und den feinmotorischen Fähigkeiten.

"Nur wenn eine individuelle Versorgungsqualität gewährleistet ist, können die Betroffenen die Lebensqualität erhalten, die sie für die selbstbestimmte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben benötigen. Dies gilt umso mehr für den sensiblen Versorgungsbereich der ISK-Inkontinenzversorgung", so die BVMed-Experten zur Umfrage. Zentrale Fragen, die durch die Umfrage beantwortet werden sollen, sind dabei: Welche Kriterien sind in die Auswahl des spezifisch erforderlichen Hilfsmittels einzubeziehen? Welche Anforderungen bestehen an eine qualitative, zweckmäßige und individuelle ISK-Versorgung?

Umfrage unter: http://www.isk.pollytix.de oder http://www.bvmed.de/iskbefragung2016

Quelle:   Bundesverband Medizintechnologie e.V. vom 04.07.2016




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DAZ.online vom 04.07.2016
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04 Jul 2016 11:54



Inkontinenz-Versorgung in Gefahr - Von wegen Qualität statt Dumpingpreisen




von Julia Borsch

STUTTGART: Die Inkontinenz-Versorgung in Apotheken ist in Gefahr, berichtet der Apotheker-Verband Westfalen-Lippe. Schuld seien die Dumpingpreise der Kassen, viele Apotheker träten den Verträgen bereits nicht mehr bei. Droht das Ende der Inkontinenzversorgung aus der Apotheke vor Ort? Was ist aus den Plänen von Karl-Josef Laumann, Patientenbeauftragter der Bundesregierung, geworden?

Eine angemessene Versorgung mit Inkontinenzhilfen für die Versicherten der gesetzlichen Krankenkassen statt Dumpingpreise: Mit dieser Forderung war Karl-Josef Laumann, Patientenbeauftragter der Bundesregierung vor noch gar nicht langer Zeit an die Öffentlichkeit gegangen. Seine Initiative schien Erfolg zu haben. Der GKV-Spitzenverband überarbeitete das veraltete Hilfsmittelverzeichnis. Die Qualitätsanforderungen an aufsaugende Inkontinenzhilfsmittel im Hilfsmittelverzeichnis sollten „deutlich angehoben“ werden. Über 600 Produkte dürften nach Ablauf der Übergangsfrist wegen nicht mehr abgegeben werden, hieß es seitens der Kostenträger. Sie entsprächen den neuen Kriterien nicht. Außerdem sollte eine Versorgung ohne Aufzahlungen möglich sein. Klang vielversprechend.

Alle nur leere Versprechen der Kassen

Aber waren dies möglicherweise nur leere Versprechen? Dieser Auffassung ist zumindest der Apothekerverband Westfalen-Lippe (AVWL). Dort sieht man keinen substanziellen Fortschritt. Schuld sind in den Augen des AVWL die Krankenkassen mit ihrer Vertragspraxis. Durch verstärktes Preisdumping stünden sie einer angemessenen aufzahlungsfreien Versorgung der Versicherten im Wege, kritisiert der Verband.

So seien die bisherigen Pauschalbeträge in der Regel für die Apotheken bereits kaum auskömmlich gewesen. Viele Kassen hätten nun die Überarbeitung der Hilfsmittelverzeichnisse mit den gestiegenen Qualitätsanforderungen dafür genutzt, die Preise nochmal erheblich zu senken. Die neuen Pauschalen lägen noch 20 bis 30 Prozent, in Einzelfällen sogar 60 Prozent, darunter. Laumanns Forderung nach angemessener Versorgungsqualität statt Dumpingpreisen werde von den Kassen schlicht ignoriert. Denn beides ist nach Ansicht des AVWL nicht miteinander vereinbar.

Preise werden nicht verhandelt

Echte Preisverhandlungen finden laut AWVL in der Regel nicht statt. Apotheken und Verbände haben lediglich die Wahl: Mitmachen oder nicht. Man prüfe allerdings seitens des Verbandes vorab genau, ob die von den Kassen angebotenen Beitrittsverträge wirtschaftlich sind, erklärt eine Vertreterin des Landesapothekerverbands Baden Württemberg (LAV). Unwirtschaftlichen Verträgen trete man als Verband nicht bei. Den jeweiligen Mitgliedern sei es natürlich freigestellt, sich trotzdem auf eigene Faust zu beteiligen. Angaben, wie viele Apotheker dies tatsächlich tun und in welche Richtung sich die Zahlen entwickeln, hat der LAV, der dann außen vor ist, nicht.

Apotheken am Scheideweg

Apotheken stehen derzeit angesichts dieser Preisentwicklung vor der Frage, wo es hingehen soll mit wohnortnahen Inkontinenzversorgung. Sie können sich an den Verträgen beteiligen. Dabei müssen sie dann darauf setzen, dass vermehrt Versicherte bereit sind, Aufzahlungen zu leisten und sich nicht nur mit der Basisversorgung zufrieden geben.

Was Basisversorgung bedeutet, hängt von der Kasse ab. Für Versicherte der AOK Nordwest bedeutet Basisversorgung etwa alles das, was für monatlich 20,90 Euro (brutto) zu haben ist. Die AOK Baden-Württemberg zahlt 29 Euro im Monat, die allgemeinen Ortskrankenkassen in Bayern zwischen 25 und 38 Euro. Hier hängt die Höhe der Pauschale davon, ob nur Harn- oder Harn- und Stuhlinkontinenz vorliegen. Außerdem gibt es für Erwachsenen weniger als für Kinder (25 bzw. 29 Euro vs. 38 Euro). Die IKK classic veranschlagt eine Pauschale von 35 Euro.

Die Alternative ist der Abschied von der Inkontinenzversorgung aus der Apotheke. Patienten fernab der Ballungszentren ohne Sanitätsfachgeschäfte wären dann in vielen Fällen allein gelassen, prognostiziert der AVWL. Einige Kassen, zum Beispiel die Barmer GEK, versorgen ihre Patienten allerdings ohnehin schon anderweitig. Diese Verträge wurden ausgeschrieben - ohne Möglichkeit für Apotheken beizutreten.

Keine einheitliche Tendenz

Einige Apotheker haben offensichtlich bereits Konsequenzen gezogen und sich für den zweiten Weg entschieden. So berichtet der AVWL, dass heute nur noch 40 Prozent der Mitglieder an Beitrittsverträgen mit Inkontinenzpauschalen teilnehmen, 2015 waren es noch rund 90 Prozent.

In Bayern hingegen scheint es so eine Tendenz nicht zu geben, zumindest nicht beim Vertrag des Bayerischen Apothekerverbandes (BAV) mit der AOK Bayern. Den Vertrag mit abgesenkten und gestaffelten Pauschalen gebe es seit 2014, erklärt der stellvertretende BAV-Geschäftsführer Dr. Wolfgang Schneider gegenüber DAZ.online. Über 1000 bayerische Apotheken seien inzwischen beigetreten. Beim vorher gültigen Vertrag mit der AOK Bayern, BKK Landesverband und IKK, waren es weniger Apotheken bei einer deutlich höheren Pauschale, berichtet Schneider. Konkrete Zahlen für BKKen habe der BAV wegen der undurchsichtigen Vertragslandschaft nicht. Am Vertrag des BAV mit dem BKK-Landesverband nähmen aber ca. 750 Apotheken teil.

Anbieter der Dumpingpauschalen tragen Mitschuld

Der AVWL sieht allerdings nicht nur die Kostenträger in der Verantwortung. Der Verband erhebt auch Vorwürfe gegen die Leistungserbringer aus Industrie und Großhandel. Durch Dumpingangebote bei Ausschreibungen leisteten sie den Kassen Schützenhilfe. Die Angebote dienten weniger dem Ziel einer angemessenen Vergütung für eine angemessene Qualität, sondern vielmehr dem Erwerb eines Kundenstammes von Versicherten. Diese sollen den Anbietern über teils hohe Aufzahlungen entsprechende Erträge garantieren, schrieben Verbandsvertreter in einem Brief an Laumann.

AVWL will Mindestpauschale

Damit der Sachleistungsanspruch der Patienten kein leeres Versprechen bleibt, fordert der AVWL in einer Stellungnahme eine Mindestpauschale. Diese müsse sich an „marktgängigen Produktpreisen einer Durchschnittsversorgung“ orientieren, findet der AVWL. So solle die Nachfragemacht der Kassen angemessen begrenzt und Dumping-Pauschalen verhindert werden.

Wie es weiter geht, bleibt abzuwarten. Anlässlich der Versprechen der Kassen, das Hilfsmittelverzeichnis zu überarbeiten, hatte Laumann angekündigt, genau hinzuschauen, ob die Maßnahmen bei den Patienten ankommen. Folgt man der Auffassung des AVWL ist das bislang nicht der Fall.

Quelle:   DAZ.online vom 04.07.2016




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apotheke adhoc vom 27.06.2016
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28 Jun 2016 19:33



Hilfsmittelgesetz Gröhe: Mehr Auswahl, kein Dumping




von Lothar Klein

BERLIN: Regelmäßig sorgt die Versorgung von Patienten mit Hilfs- und Heilmitteln für Ärger: Die Kassen beklagen steigende Kosten. Patientenvertreter bemängeln regelmäßig schlechte Billigprodukte insbesondere in der Inkontinenzversorgung. Jetzt hat Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) den versprochenen Gesetzentwurf zur Stärkung der Heil- und Hilfsmittelversorgung (HHVG) vorlegt: Danach sind Exklusivverträge mit nur einem Anbieter und einem Produkt künftig verboten. Und die Auswahl darf sich nicht mehr ausschließlich am Preis orientieren. Qualitätsaspekte müssen berücksichtigt werden.

Am Instrument der Ausschreibungen will der Bundesgesundheitsminister nicht rütteln. Gröhe will die Krankenkassen aber verpflichten, bei der Beurteilung der Wirtschaftlichkeit im Rahmen von Ausschreibungsverträgen zur Hilfsmittelversorgung neben dem Preis auch andere Kriterien, wie Qualität, technischer Wert, Zweckmäßigkeit, Zugänglichkeit der Leistung insbesondere für Menschen mit Behinderungen, Lieferbedingungen sowie Betriebs- und Lebenszykluskosten einzubeziehen. „Die Gewichtung der Zuschlagskriterien, die nicht die Kosten oder den Preis betreffen, darf 40 Prozent nicht unterschreiten“, heißt es im jetzt vorgelegten Referentenentwurf.

Exklusiv-Verträge mit nur einem Anbiete und einem Produkt sind künftig verboten. Den Krankenkassen wird vorgegeben, auch bei Versorgungen, die im Wege von Ausschreibungsverträgen zustande gekommen sind, „ihren Versicherten Wahlmöglichkeiten zwischen verschiedenen mehrkostenfreien Hilfsmitteln einzuräumen“. Um die Wahlrechte der Versicherten zu stärken, sieht das Gesetz vor, dass die Krankenkassen ihren Versicherten Wahlmöglichkeiten zwischen verschiedenen mehrkostenfreien Hilfsmitteln einräumen müssen.

Dies kann dadurch umgesetzt werden, dass der Ausschreibungsgewinner vertraglich dazu verpflichtet wird, eine Mindestanzahl von mehrkostenfreien Hilfsmitteln vorzuhalten. Die Krankenkassen können aber auch mehreren Leistungserbringern den Zuschlag erteilen („Mehr-Partner-Modell“), zwischen denen sie den Versicherten ein freies Wahlrecht einräumen.

Um die häufig kritisierte Qualität der Heil- und Hilfsmittelversorgugn zu steigern, wird für die Vergütungsvereinbarungen zwischen den Krankenkassen und den Verbänden der Heilmittelerbringer der Grundsatzes der Beitragssatzstabilität als Obergrenze aufgehoben. Damit soll den „Vertragspartnern im Heilmittelbereich eine größere Flexibilität bei der Vereinbarung der Heilmittelpreise ermöglicht werden“, so der Gesetzentwurf. Die Vertragspartner würden so in die Lage versetzt, eine „angemessene Vergütung zu vereinbaren“. Muss bei den Preisverhandlungen die Schiedsstelle eingreifen, muss eine Klärung innerhalb von drei Monaten erfolgen.

Erst kürzlich hatte der GKV-Spitzenverband vor einem weiteren massiven Ausgabenanstieg für Heilmittel gewarnt. Diese Leistungsausgaben legten seit Jahren überdurchschnittlich zu: 2013 um 5,1 Prozent, 2014 um 8,2 Prozent und 2015 um 6,3 Prozent. Nun führten etwa die demografische Entwicklung sowie die im GKV-Versorgungsstärkungsgesetz beschlossenen Regelungen zu Preisuntergrenzen für Heilmittel zu weiteren Vergütungssteigerungen, so der GKV-Spitzenverband.

Um zu erproben, ob die sogenannte „Blankoverordnung“, bei der die Heilmittelerbringer unter bestimmten Bedingungen selbst über die Auswahl und die Dauer der Therapie sowie die Frequenz der Behandlungseinheiten bestimmen, für eine Überführung in die Regelversorgung geeignet ist, wird in jedem Bundesland und für alle Heilmittelerbringer des SGB V ein Modellvorhaben durchgeführt.

Außerdem wird der GKV-Spitzenverband verpflichtet, bis zum 1. Januar 2019 sämtliche Produktgruppen des Hilfsmittelverzeichnisses, die seit dem 30. Juni 2015 nicht mehr grundlegend aktualisiert wurden, einer systematischen Prüfung zu unterziehen und im erforderlichen Umfang fortzuschreiben. Der GKV-Spitzenverband muss zudem bis zum 1. Januar 2018 eine Verfahrensordnung beschließen, in der die Aufnahme von Hilfsmitteln in das Hilfsmittelverzeichnis und zur Fortschreibung des Hilfsmittelverzeichnisses geregelt wird. Das Hilfs- und Heilmittelverzeichnis ist überaltet und mit 39 Verzeichnissen mit 40.000 Produkten kaum zu durchschauen.

Die Krankenkassen werden verpflichtet, bei Verträgen zur Hilfsmittelversorgung die Einhaltung der gesetzlichen und vertraglichen Pflichten durch die Leistungserbringer zu überwachen. Dazu dürfen sie Auffälligkeits- und Stichprobenprüfungen durchführen. Korrespondierend werden die Leistungserbringer verpflichtet, den Krankenkassen die für die Prüfungen erforderlichen Informationen und Auskünfte zu erteilen.

Künftig sollen die Interessenvertretungen der Patienten bei der Umsetzung qualitätssichernder Maßnahmen durch die Krankenkassen stärker einbezogen werden.

Quelle:   apotheke adhoc vom 27.06.2016




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Urologische Nachrichten vom 27.06.2016
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28 Jun 2016 19:16



Wenn Schulkinder noch oder wieder einnässen




von Martin Claßen

BREMEN: Martin Claßen, Chefarzt der Abteilung für Kinder- und Jugendmedizin am Klinikum Links der Weser in Bremen. Einnässen ist kein Versagen. Die Ursachen dafür sind vielfältig. Im Zweifelsfall kann ein Arzt helfen, wie die Deutsche Kontinenz Gesellschaft betont.

Die Einschulung ist ein Meilenstein im Kinderleben, denn sie bedeutet eine grundlegende Änderung des Tagesablaufes. Doch wie können Kinder, die tagsüber oder nachts noch einnässen, diesen Schritt bewältigen? Und warum beginnen einige Kinder, die längst trocken waren, wieder mit dem Einnässen? Dr. Martin Claßen, Chefarzt der Abteilung für Kinder- und Jugendmedizin am Klinikum Links der Weser in Bremen erklärt, wie Eltern ihrem Kind helfen können.

Herr Dr. Claßen, gibt es eine goldene Regel, wie man Erstklässlern helfen kann, die noch oder wieder einnässen?

Claßen: Grundsätzlich ist wichtig, dass die Eltern das Problem offen angehen. Denn wer aus Scham schweigt, hat keinen Zugang zu Hilfe. Eine Untersuchung (1) hat nachgewiesen, dass etwa 17 Prozent der Eltern bei der Schuluntersuchung des Gesundheitsamtes einräumten, dass ihr Kind noch nicht trocken ist – vorausgesetzt, die Frage wurde so gestellt, dass man sich bei der Antwort nicht schämen musste. Im Gegensatz dazu gaben dies nur knapp acht Prozent der Eltern zu, wenn die Frage selbst schon eine Hürde bei der Bekenntnis zum Problem darstellte. Das belegt: Das Thema ist immer noch mit einem Tabu behaftet. Und es zeigt, wie häufig das Problem vorkommt!

Warum wird kindliches Einnässen denn noch immer tabuisiert?

Claßen: Oft werden psychische Probleme oder schlichte Bequemlichkeit des Kindes als Ursache vermutet. Das ist in den allermeisten Fällen falsch. Was wenige wissen: Primäre Enuresis (nächtliches Einnässen) ist die zweithäufigste chronische Erkrankung im Kindesalter. Zu den Ursachen der Enuresis zählen falsche Verteilung der Trinkmengen, eine nicht altersgerecht entwickelte Blase oder dass nachts mehr Urin gebildet wird, als die Blase fassen kann. Zudem spielen für die Blasenkontrolle die Verbindung von Blasenentleerungsmuskel und Schließmuskel sowie die Wahrnehmung der Blasenfüllung eine wichtige Rolle. Gibt es an einer dieser Stellen ein Problem, kommt es zu einer Funktionsstörung der Blase. Erbfaktoren (2) können zusätzlich eine Rolle spielen: War ein Elternteil Bettnässer, liegt die Wahrscheinlichkeit, dass dies auch auf das Kind vererbt wird, bei 45 Prozent. Waren beide Eltern betroffen, wird das Kind es mit einer Wahrscheinlichkeit von 75 Prozent auch sein.

Welche Möglichkeiten haben Eltern, ihren Kindern Hilfe zukommen zu lassen?

Claßen: Zunächst einmal sollten sie einen Arzt aufsuchen. Auf keinen Fall sollten sie die Kinder unter Druck setzen. Wer ein "Trink- und Pipi-Protokoll" vorbereitet und zum Arzt mitnimmt, gibt wichtige Anhaltspunkte für die Diagnose. Im Weiteren wird der Arzt zur Klärung körperlicher Ursachen eine Ultraschalluntersuchung oder eine Harnflussmessung vornehmen – beides Maßnahmen, die die meisten Kinder angstfrei mitmachen. Steht die Ursache fest, ist das Einnässen in der Regel zügig und gut therapierbar.

Die Ursachen und Therapiemöglichkeiten, die Sie benannt haben, treffen auf die Kinder mit Enuresis zu. Das sind die Kinder, die bis zur Einschulung noch nicht trocken waren. Was ist denn mit den Kindern, die erst mit der Einschulung wieder mit dem Einnässen beginnen?

Claßen: Dieses Phänomen wird gern dem Schulstress angelastet – aber das stimmt meistens nicht. Hier kann man mit der Beseitigung einiger ganz einfacher Hürden das Problem oft schon lösen: Weiß das Kind genau, wo die nächste Schultoilette ist und findet es dort alleine hin? Ist die Toilette angenehm oder in einem Zustand, vor dem sich das Kind ekelt? Traut sich das Kind den Weg zur Toilette alleine zu, oder braucht es Begleitung? Hat sich das Trinkverhalten durch den veränderten Tagesablauf so einschneidend geändert, dass das Ausscheidungsverhalten davon beeinträchtigt ist? Besonders wichtig: Trinkt das Kind tagsüber genug oder vergisst es das vielleicht?
Wenn diese Fragen jedoch ergebnislos erörtert wurden, sollte der nächste Gang zum Arzt führen. Besonders die von der Deutschen Kontinenz Gesellschaft zertifizierten Beratungsstellen oder Kontinenz- und Beckenboden-Zentren sind für das Thema sensibilisiert und können kompetent weiterhelfen. Ärzte die sich mit Kinderurologie/Kinder- und Jugendmedizin beschäftigen, sind in den Listen gekennzeichnet.
In jedem Fall gilt: Einnässen ist ein lösbares, medizinisches Problem. Eltern können und sollten damit ebenso offen umgehen, wie wenn sie ihr Kind mit einer Halsentzündung zum Arzt begleiten. Denn nur ein selbstverständlicher Umgang der Eltern mit dem Thema kann auch zu einem offenen Verhalten des Kindes führen und Ängste und Scham vermeiden.

Quellen:
1. Ergebnisse einer Umfrage von vier Gesundheitsämtern im Rahmen der Schuleingangsuntersuchungen 2012/2013, Initiative trockene Nacht e.V.
2. Gontard A von, Schaumburg H, Hollmann E et al. : Die Genetik der Enuresis: Ein Überblick. J Urol 2001;166:2438-2443.

Quelle:   Urologische Nachrichten vom 27.06.2016




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pharma-relations.de vom 22.06.2016
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22 Jun 2016 20:48



Seni richtet Online-Auftritt stärker auf Neuanwender aus




BLIESENTHAL: Mit Neugestaltung der Website von Seni, einer der weltweit führenden Marken für Inkontinenz- und Körperpflegeprodukte, soll die Nutzung für Endverbraucher und das Fachpersonal noch einfacher werden. Das neue Design und ein klarer Aufbau machen die Internetseite besonders anwenderfreundlich und ermöglichen so einen schnellen Zugriff auf alle Informationen zum Thema Inkontinenz. Zusätzliche Funktionen unterstützen besonders Neuanwender bei der Suche nach geeigneten Produkten und hilfreichen Tipps. Auch das Fachpersonal soll vom neuen Seitenaufbau profitieren.

Die neue, unter der bekannten Internetadresse http://www.seni.de erreichbare Website ist noch mehr auf die Bedürfnisse der Nutzer ausgerichtet. Ein besonderes Augenmerk wurde bei der Überarbeitung auf die übersichtliche Darstellung der Webinhalte gelegt. Die klare Strukturierung der Bereiche ermöglicht eine einfache Navigation, wodurch Anwender noch schneller zum Ziel gelangen. Eine bewusste Einteilung der Menüpunkte in verschiedene Zielgruppen unterstützt Frauen, Männer, pflegende Angehörige sowie Fachkräfte bei der Informationsbeschaffung zum Thema Inkontinenz und Produkteigenschaften. So wird gewährleistet, dass jeder Besucher nur diejenigen Informationen erhält, die er tatsächlich benötigt.

Des Weiteren wurden neue Funktionen in die Website integriert. Ein besonderes Tool erleichtert vor allem Neuanwendern die richtige Produktwahl. Hierfür werden dem Hilfesuchenden einfache Fragen zu Geschlecht, Alter, Mobilität und Harnverlust gestellt. Anhand der eingetragenen Werte wird anschließend eine passende Produktempfehlung geeigneter Hilfsmittel erstellt. Zusätzlich erhalten Nutzer hilfreiche Tipps zur Anwendung wie Anlegetechnik sowie Tipps zum Umgang mit Inkontinenz.

Auch Fachkräften bietet die neue Website einen eigenen Bereich, in dem sie branchenrelevante Informationen zum Thema Inkontinenz und Pflegehilfsmittel erhalten. Des Weiteren können sie sich hier laufend über bevorstehende Veranstaltungen wie Messen, Kongresse und Tagungen informieren.

„Mit der Umgestaltung der Website möchten wir unseren Kunden eine noch einfachere und schnellere Informationsbeschaffung ermöglichen. Die verbesserte Menüführung bietet einen klaren Überblick, wodurch der Nutzer auf die für ihn relevanten Seiten gelangt. So können sich Endverbraucher und Fachpersonal individuell über Produkte, Veranstaltungen und unternehmensinterne Neuigkeiten informieren“, berichtet Agata Henkel, Leitung Marketing und Kommunikation bei SENI.

Ob mit dem PC, Tablet oder Smartphone – durch die neue Gestaltung im responsive Design passt sich die Website optimal an die Anforderungen des Endgerätes an. So können alle wichtigen Elemente der jederzeit auf allen Geräten angezeigt werden, wodurch eine gleichbleibende Benutzerfreundlichkeit bestehen bleibt und der Inhalt gänzlich und schnell vom Besucher aufgenommen werden kann.

Quelle:   pharma-relations.de vom 22.06.2016




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Urologische Nachrichten vom 13.06.2016
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20 Jun 2016 17:49



Gesundheitsinformationen im Netz - Ärzte sehen informierte Patienten kritisch




DRESDEN: Patienten informieren sich immer häufiger selbst über Krankheiten, Behandlungsmöglichkeiten oder Kassenleistungen. Bei niedergelassenen Ärzten ist dieses Verhalten umstritten, oft raten sie Patienten von einer eigenen Recherche ab.

Mehr als die Hälfte der niedergelassenen Ärzte findet informierte Patienten mindestens problematisch. 45 Prozent der Ärzte stimmen außerdem der Aussage zu, die Selbstinformation der Patienten erzeuge vielfach unangemessene Erwartungen und Ansprüche, die die Arbeit der Ärzte belaste. Dies geht aus einer Online-Umfrage der Bertelsmann Stiftung und der Barmer GEK hervor. Fast ein Drittel (30 Prozent) der Ärzte ist der Ansicht, dass die Selbstinformation die Patienten meist verwirre und das Vertrauen zum Arzt beeinträchtige. Knapp ein Viertel der Ärzte rät Patienten sogar aktiv von der eigenständigen Suche nach Informationen ab.

Patienten recherchieren zunehmend im Internet

Der Trend ist allerdings ein anderer: "Es ist eine unumkehrbare Entwicklung, dass immer mehr Patienten ihre Krankheitssymptome und die dazugehörigen Therapiemöglichkeiten im Internet recherchieren", sagt Dr. Brigitte Mohn, Vorstandsmitglied der Bertelsmann Stiftung. Daher sollten Ärzte die Selbstinformation ihrer Patienten als Chance betrachten und fördern. "Auch was das Thema Gesundheit angeht, sind die Menschen heutzutage viel anspruchsvoller und selbstbewusster. Ein gut informierter Patient, der auf Augenhöhe mit dem Arzt über Krankheit und Behandlungsoptionen diskutiert, sollte das Ziel aller an der Versorgung Beteiligten sein", so Dr. med. Christoph Straub, Vorstandsvorsitzender der Barmer GEK.

Ärzte wenig selbstkritisch

Fast alle niedergelassenen Ärzte (98 Prozent) geben der Umfrage zufolge an, dass sich der Trend zur Selbstrecherche medizinischer Fragen in den vergangenen fünf Jahren verstärkt hat. Das wachsende Interesse von Laien an gesundheitsbezogenen Themen ist in der Ärzteschaft jedoch umstritten. Gut 40 Prozent der Ärzte freuen sich über das Interesse der Patienten. Knapp zehn Prozent ärgern sich allerdings, dass der Patient sich mit seiner Frage nicht zuerst an sie gewandt hat. Die Frage, ob es auch an ihnen selbst liegen könne, dass Patienten sich auf eigene Faust informieren und nicht direkt auf sie zukommen, stellen sich lediglich elf Prozent der Ärzte. Nur etwa zehn Prozent von ihnen fragen sich, ob der Patient sich zuvor mehr Beratung gewünscht hätte.

Ärzte kennen seriöse Informationen im Internet nicht

Nur etwas mehr als die Hälfte der Ärzte (56 Prozent) hat nach eigenen Angaben vertrauenswürdige Informationsmaterialien in ihrer Praxis ausliegen und gibt diese ihren Patienten mit. Knapp 50 Prozent weisen ihre Patienten auf gute Informationsquellen hin und ebenfalls knapp 50 Prozent der Ärzte suchen selbst nach geeigneten Informationen für ihre Patienten.

Nur 15 Prozent der Ärzte kennen sich nach eigenen Angaben eher nicht so gut oder überhaupt nicht gut mit den für Patienten verfügbaren Informationsangeboten aus. Trotzdem kennen gerade einmal 21 Prozent der Ärzte die Internetseite patienten-information.de des Ärztlichen Zentrums für Qualität in der Medizin (ÄZQ), das immerhin das gemeinsame Kompetenzzentrum von Bundesärztekammer und Kassenärztlicher Bundesvereinigung ist. Nur ein Drittel dieser Ärzte hält die Patienteninformationen dieser Internetseite für vertrauenswürdig, während das Vertrauen in Wikipedia mehr als doppelt so groß ist.

Zusatzinformationen

Die Online-Umfrage der Bertelsmann Stiftung und der Barmer GEK wurde im November und Dezember 2015 durchgeführt. Befragt wurden ambulant tätige niedergelassene Ärzte aus den Fachbereichen Allgemeinmedizin, Innere Medizin, Anästhesie, Allgemeinchirurgie, Frauenheilkunde und Geburtshilfe, Kinder- und Jugendmedizin, Psychiatrie und Psychotherapie, Neurologie und Orthopädie, Haut- und Geschlechtskrankheiten, Urologie, Augenheilkunde und HNO. Für die Datenanalyse liegen 804 Online-Fragebögen von Ärztinnen und Ärzten vor. Die Autorin der Studie ist Anja Bittner (Ärztin und Mitbegründerin der mehrfach ausgezeichneten Internetseite http://www.washabich.de)

Quelle:   Urologische Nachrichten vom 13.06.2016




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Deutsches Ärzteblatt vom 13.06.2016
Foren-Admin
16 Jun 2016 16:38



Heil- und Hilfsmittel­versorgung: Kassen müssen Verzeichnis zügig überarbeiten




von bee

BERLIN: Der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenkassen (GKV) soll verpflichtet werden, bis zum Juni 2018 ein aktualisiertes Hilfsmittelverzeichnis vorzulegen und dieses systematisch zu prüfen. Das Verfahren dazu soll bis zum Juni 2017 vom Verband vorgeschlagen werden. Das geht aus einem Referentenentwurf für das „Gesetz zur Stärkung der Heil- und Hilfsmittel“ hervor. Mit dem Gesetz reagiert die Bundesregierung auf die Klagen und Berichte von Versicherten über mangelhafte Qualität bei Heil- und Hilfsmitteln.

Patienten sollen künftig eine Wahl zwischen mehreren Produkten bekommen – ohne dafür zusätzlich zu zahlen. Entweder muss der Ausschreibungsgewinner in einer Sparte eine Mindestanzahl von mehrkostenfreien Hilfsmitteln vorhalten oder die Kasse vergibt den Zuschlag an mehrere Leistungserbringer. Auch müssen Kassen Versicherte darüber informieren, welche Vertragsinhalte mit Leistungserbringern abgesprochen wurden. Mit dem Gesetz sollen die Kassen verpflichtet werden, die gesetzlichen und vertraglichen Pflichten der Leistungserbringer zu überwachen und das dazugehörige Verfahren vorzuschlagen. Außerdem sollen neben dem Preis der Produkte künftig auch andere Kriterien für den Zuschlag gelten: Vorgesehen ist, dass die Zweckmäßigkeit, der technische Wert, die Lieferbedingungen, die Organisation, die Qualifikation des betreuenden Personals sowie der Zugang der Leistung speziell für Menschen mit Behinderung zur Beurteilung herangezogen werden. In dem Gesetz wird außerdem der G-BA beauftragt, Regelungen zur Versorgung von chronischen Wunden festzulegen.

Quelle:   Deutsches Ärzteblatt vom 13.06.2016




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apotheke adhoc vom 06.06.2016
Foren-Admin
06 Jun 2016 17:11



Hilfsmittelverträge - AOK Nordwest: 20,90 Euro Windelpauschale




BERLIN: Ab Juli gilt bei der AOK Nordwest ein neuer Hilfsmittelvertrag. Knackpunkt ist die Pauschale für Inkontinenzhilfen: Bis dato hatte die Kasse in Westfalen-Lippe je nach Art und Größe des Produkts einen festen Stückpreis gezahlt. Nun soll eine Monatspauschale von 20,90 Euro eingeführt werden. Der neue Vertrag gilt auch für Schleswig-Holstein; mit ihm sinkt die bisher gezahlte Pauschale um mehr als zehn Euro.

Die Apotheker der Regionen erhielten Ende Mai ein Schreiben zum neuen Vertrag. Die AOK Nordwest ist die mitgliedsstärkste Krankenkasse in Westfalen-Lippe und war eine der letzten Kassen, die für die Inkontinenzversorgung keine Pauschale, sondern einen Stückpreis gezahlt hat. Mit der Pauschale wolle die Kasse ihre Ausgaben besser planen können und eine Überversorgung abbauen, erklärt Dr. Sebastian Schwintek, Geschäftsführer des Apothekerverbands. „Bei der Erstattung auf Einzelproduktbasis war der Patientendruck auf die Ärzte so groß, dass sie mehr Produkte verschrieben als medizinisch notwendig“, so Schwintek.

Der neue Hilfsmittelvertrag gilt auch für die Region Schleswig-Holstein. Dort wurde bereits zuvor eine Pauschale gezahlt, allerdings lag diese bei 31,89 Euro monatlich. Dr. Thomas Friedrich, Geschäftsführer des Apothekerverbands, ist mit der gesunkenen Pauschale „natürlich nicht“ zufrieden. „Ich weiß nicht, wie Apotheker damit besonders schwere Fälle von Inkontinenz ausreichend versorgen sollen“, kritisiert Friedrich.

Mit der vormals knapp zehn Euro höheren Pauschale sei die Versorgung mit Inkontinenz-Hilfsmitteln möglich gewesen, sagt er. Bei der neuen Pauschale habe es keinen Verhandlungsspielraum gegeben, berichtet er: „Die AOK hatte Leistungserbringer gefunden, die zu dem Preis liefern konnten.“ Inwieweit diese Anbieter mit Patientenzuzahlungen kalkulierten, habe dabei keine Rolle gespielt, so Friedrich.

Apotheker könnten sich trotzdem gezwungen sehen, dem Vertrag beizutreten: „Es bleibt die Befürchtung, dass vielleicht die Nachbarapotheke Inkontinenzpatienten auch künftig versorgt und damit auch ihre Rezepte bekommt“, so Friedrich. Deshalb könnten sich die Apotheker etwa auf eine Mischkalkulation einlassen und auf Patientenzuzahlungen setzen.

Friedrich ist enttäuscht, dass der neue Vertrag im Widerspruch zu den Bemühungen des Patientenbeauftragten der Bundesregierung steht: Karl-Josef Laumann (CDU) forderte eine höhere Windelqualität und plant eine entsprechende gesetzliche Regelung. „Es wird zwar eine bessere Qualität gefordert, aber trotzdem wollen die Kassen weniger zahlen“, so Friedrich. Das sei unehrlich.

Der Apothekerverband Westfalen-Lippe ist mit dem Ergebnis der Vertragsverhandlungen insgesamt zufrieden: „Bezogen auf alle Hilfsmittel haben wir für die Leistungserbringer gute Konditionen ausgehandelt“, sagt Schwintek.

Schwintek kann nachvollziehen, dass die Pauschalverträge kritisiert werden. „Bei einigen Krankenkassen sinkt die Pauschale immer weiter, die Versorgung von schwer Betroffenen wird damit immer schwieriger – es sei denn, sie zahlen drauf“, so Schwintek. Die Knappschaft zahlt beispielsweise eine monatliche Pauschale von 15 Euro. Mit der Pauschale der AOK Nordwest sei eine ausreichende Versorgung der Inkontinenzpatienten möglich. „Die Pauschale errechnet sich aus dem Bedarf von leicht und schwer erkrankten Patienten“, sagt Schwintek.

Der neue Hilfsmittelvertrag gilt automatisch. Den Apothekern wird aber die Möglichkeit eingeräumt, aus der Inkontinenzversorgung auszutreten. Bis zum 8. Juni sollen sie den Widerspruch verkünden. „Der Ein- und Ausstieg in den Vertrag ist jederzeit möglich.“

Bisher hätten beim Verband in Westfalen-Lippe nur wenige Apotheker ihren Rücktritt vom Vertrag erklärt. Beim Verband in Schleswig-Holstein sei noch kein Trend erkennbar, da das Schreiben an die Apotheker erst vor Kurzem verschickt wurde.

Quelle:   apotheke adhoc vom 06.06.2016






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