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apotheke adhoc vom 18.04.2016
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18 Apr 2016 17:20



Barmer: 0-Euro-Gebot für Inko-Versorgung




von Julia Pradel

BERLIN: Die Barmer GEK hat im Januar ihre Ausschreibung über aufsaugende Inkontinenzhilfen aufgehoben, weil die Gebote der Hersteller zu niedrig waren. Wie wenig die Unternehmen geboten hatte, wollte die Kasse nicht sagen, bloß auf „deutlich unter 10 Euro“ ließ sie sich festlegen. Tatsächlich soll ein Unternehmen der Kasse die Versorgung für 0 Euro angeboten haben, heißt es aus Insiderkreisen.

Die Pauschalen, die Krankenkassen für die Versorgung von Inkontinenzpatienten zahlen, sinken stetig. Die Techniker Krankenkasse (TK) und die Knappschaft wollen derzeit nur noch rund 15 Euro netto im Monat ausgeben. Die Barmer hat Verträge mit Herstellern geschlossen, zuletzt erhielten sechs Unternehmen einen Zuschlag: Unizell Medicare, Attends, Medi-Markt Homecare, Medi-Center, MediClean, Mohage Mommsen und Seresco.

Die Ausschreibung für die Nachfolgeverträge veröffentlichte die Barmer Ende Juli. Das Auftragsvolumen belief sich auf 77 Millionen Euro. Bei der Sichtung der eingegangenen Angebote zeigten sich einem Kassensprecher zufolge „auffällig niedrige Monatspauschalen“.

Ein Unternehmen hatte dem Vernehmen nach beschlossen, der Krankenkasse die Versorgung sogar zu schenken. Da Pauschalen um die zwölf Euro ohnehin nicht kostendeckend seien, könnte man auf diese Weise zumindest die Prozesskosten sparen – etwa das Ausstellen von Rechnungen für die Versicherten und die Kasse, erklärt ein Insider. Das sei wirtschaftlicher als eine Mini-Pauschale. Hätte die Kasse das Angebot nicht akzeptiert, hätte das Unternehmen klagen können.

Bei der Barmer will man die Gebote und deren Höhe nicht weiter kommentieren: „Dabei handelt es sich um Unternehmensinterna, die wir aus wettbewerblichen Gründen nicht in der Öffentlichkeit darlegen können und wollen.“ Fakt ist: Im Januar wurde die Ausschreibung beendet.

„Eine aufzahlungsfreie und qualitativ hochwertige Versorgung unserer Versicherten mit Inkontinenzprodukten erscheint unter diesen Angebotspreisen von deutlich unter 10 Euro Monatspauschale nicht möglich“, erklärte die Barmer damals. Man ging davon aus, dass die Hersteller die niedrigen Preise nur anbieten konnten, weil sie bereits Einnahmen aus dem Verkauf von aufzahlungspflichtigen Produkten in die Kalkulation eingepreist hatten. „Aufzahlungen sind jedoch nur dann zulässig, wenn der Versicherte eine andere als die medizinisch zweckmäßige, ausreichende und wirtschaftliche Versorgung freiwillig wählt.“

Daher setzt die Kasse nun auf sogenannte Bekanntmachungsverträge. Anbieter konnten im Januar ihr Verhandlungsinteresse bekunden und einen Vertrag mit der Barmer abschließen. Diesem Vertrag können nun bundesweit Leistungserbringer beitreten, zu gleichen Konditionen. Bisher sind dem Vertrag 20 Unternehmen beigetreten, darunter die sechs bisherigen Vertragspartner, aber auch Hersteller wie Paul Hartmann.

Apotheken sind bislang nicht dabei. Aber: „Apotheken können durchaus an der Versorgung unserer Versicherten mit aufsaugenden Inkontinenzhilfen teilnehmen“, so ein Barmer-Sprecher. Das offizielle Verfahren dazu soll in wenigen Tagen beginnen. Interessierte Apotheken können sich aber schon jetzt bei der Barmer anmelden. „Die monatliche Vergütung ist bei allen Vertragspartnern einheitlich und wird den interessierten Apotheken im Rahmen des Beitrittsverfahrens mitgeteilt“, so der Sprecher.

Ob sich viele Apotheken melden werden, ist allerdings fraglich. Bei einer Umfrage von APOTHEKE ADHOC gaben 45 Prozent der Teilnehmer an, aufgrund der sinkenden Pauschalen schon lange keine Inkontinenzversorgung mehr anzubieten. Für weitere 18 Prozent ist mit den neuen Verträgen von Knappschaft und TK das Ende der Fahnenstange erreicht: Die Versorgung sei „nicht mehr finanzierbar“, meinen sie und kündigten an, jetzt auszusteigen.

35 Prozent versorgen noch Inkontinenzpatienten und halten sich dabei an die Vorgaben der Kassen. Das bedeutet allerdings, dass die Patienten oft drauf zahlen müssen. Nur 2 Prozent sind der Meinung, dass eine Versorgung zur Kassenpauschale mit guten Einkaufspreisen noch machbar ist. An der Umfrage nahmen vom 8. bis 10. April 2016 insgesamt 226 Leserinnen und Leser von APOTHEKE ADHOC teil.

Quelle:   apotheke adhoc vom 18.04.2016




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Deutsches Ärzteblatt vom 08.04.2016
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18 Apr 2016 17:03



Heil- und Hilfsmittel: Kassen sollen sich besser kümmern




von Beerheide, Rebecca

KÖLN: Der GKV-Spitzenverband hat für aufsaugende Inkontinenzhilfsmittel im sogenannten Hilfsmittelverzeichnis neue Qualitätsanforderungen formuliert. Der Patientenbeauftragte Karl-Josef Laumann kritisiert die lange Untätigkeit der Kassen.

Wenn sich Karl-Josef Laumann (CDU) über Beteiligte im Gesundheitswesen ärgert, kann er schon einmal zu deutlichen Worten greifen: „Der GKV-Spitzenverband war in der Vergangenheit nicht besonders fleißig bei der Überarbeitung des Registers für Hilfsmittel. Es ist unvorstellbar, dass es 23 Jahre lang nicht angepasst wurde“, sagte der Patientenbeauftragte der Bundesregierung bei einer Veranstaltung des Bundesverbandes Medizintechnologie Mitte März in Berlin. Hintergrund sind Überlegungen im Bundesgesundheitsministerium, die aktuelle Hilfsmittelrichtlinie gesetzlich anzupassen. Konkret geht es darum, Hilfsmittel wie Inkontinenzprodukte, Pflegebetten oder Rollatoren künftig besser auf ihre Qualität zu überprüfen. Denn oft erlebten Patienten, die diese Produkte verordnet bekommen, im Alltag keine praktikablen Lösungen, hieß es.

Auf eine mögliche Anpassung bei der Hilfsmittelrichtlinie hatten sich die Koalitionäre aus Union und SPD in ihrem Koalitionsvertrag vor rund zweieinhalb Jahren nicht verständigt. Ein Gesetz soll es bis spätestens Ende 2016 geben. Dieses Thema sei an die Koalition auf vielen anderen Wegen herangetragen worden, erklärte Martina Stamm-Fibich, Sprecherin für Heil- und Hilfsmittel in der SPD-Fraktion. Stamm-Fibich ist auch Mitglied im Petitionsausschuss des Bundestages. „Dort wurden immer wieder Hinweise aus der Bevölkerung eingereicht, dass die Versorgung beispielsweise mit Windeln nicht funktioniert und Kassen Produkte mit höherer Qualität verweigern“, sagte Stamm-Fibich bei einer Veranstaltung der Schwenninger Krankenkasse Mitte März in Berlin.

Gernot Kiefer, Vorstand des GKV-Spitzenverbandes, hielt dagegen: „Bei Inkontinenzprodukten haben wir das Register durchforstet, rund 600 von den gelisteten 2 200 Produkten werden in den kommenden Monaten ausgemustert.“ Kiefer appellierte auch an die 118 gesetzlichen Krankenkassen, die sein Verband vertritt: „Es muss die Kassen interessieren, was ein Anbieter nach der Produktausschreibung macht und wie er mit den Kunden umgeht.“ Nach Angaben des GKV-Spitzenverbandes werden etwa 1,5 Millionen gesetzlich Versicherte mit Inkontinenzhilfsmitteln versorgt. Daher fordert Kiefer, dass Kassen und Hersteller rasch ihre Versorgungsverträge überprüfen. Generell sei die anstehende Überprüfung und Neustrukturierung von 39 Produktgruppen für den GKV-Spitzenverband ein „großes Projekt“, für das im Jahr 2016 zusätzliches Geld in den Haushalt des Verbandes eingestellt wurde, berichtete Kiefer auf der öffentlichen Sitzung des Verwaltungsrates seines Verbands. Kiefer rechnet damit, dass die komplette Überprüfung etwa 24 Monate dauern werde.

Laumann deutete die zentralen Reformen an der Hilfsmittelrichtlinie an: So müsse es eine dynamische Anpassung der Produkte geben und eine angemessene Versorgungsqualität sichergestellt werden. „Ich erwarte hier von den Kassen auch eine Kundenorientierung. Und keine ständige Fokussierung auf den Wettbewerb zwischen den Kassen“, sagte Laumann. Ebenso müsse es mehr zuzahlungsfreie Hilfsmittel geben. Darüber hinaus forderte der Patientenbeauftragte, dass mehr Daten über die Lieferung, den Einsatz und die Qualität von Hilfsmitteln der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden müssten. Verärgert ist er weiterhin über das Verhalten der Kassen: „Kann es denn sein, dass in all den Fällen von Patienten, die einem zugetragen werden, so mit erwachsenen, mündigen Menschen umgegangen wird?“, fragte Laumann.

Quelle:   Deutsches Ärzteblatt vom 08.04.2016




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apotheke adhoc vom 08.04.2016
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10 Apr 2016 11:28



Apotheker: Windel-Sonderpreise statt Knebelvertrag




von Julia Pradel

BERLIN: Die Techniker Krankenkasse (TK) zahlt seit Februar nur noch 15,50 Euro netto im Monat für aufsaugende Inkontinenzhilfen, die Knappschaft will ihre Pauschale ab Juni auf 15 Euro senken. Apotheker Dr. Karsten Flau wollte das Spardiktat der Kassen nicht mehr akzeptieren. Der Inhaber der Elefanten-Apotheke in Köln will diesen Verträgen nicht mehr beitreten. Stattdessen gewährt er seinen Kunden Sonderpreise auf hochwertige Inkontinenzprodukte.

Aus Sicht von Flau sind die Pauschalen unrealistisch: „Eine Grundversorgung ohne Aufzahlung ist nicht mehr drin“, sagt er. Es sei für die Apotheken inzwischen unmöglich geworden, die Produkte so günstig einzukaufen, dass die Kosten gedeckt würden. Lediglich bei leichten Formen der Inkontinenz gebe es noch Lösungen.

Patienten mit schwerer Inkontinenz werden hingegen zunehmend zur Herausforderung für Apotheken. „Drei Windelhosen am Tag – das wäre die wirtschaftliche Grundversorgung bei einer schweren Inkontinenz“, so Flau. „Aber das ist nicht sehr angenehm, realistisch sind mindestens vier oder fünf Hosen. Aber das schafft man selbst mit einem günstigen Einkauf nicht.“

Und Flau hat es lange versucht: Bisherigen Hilfsmittelverträgen zu Inkontinenzprodukten ist er stets beigetreten und konnte damit sogar Kunden von anderen Apotheken gewinnen. Beim Hersteller TZMO handelte er gute Preise für die Seni-Produkte aus, deren Qualität ihn überzeugte. Allerdings sei der Anbieter inzwischen durch die vielen Direktbestellungen aus Apotheken überlastet und er müsse wieder über den Großhandel bestellen – mit geringeren Rabatten.

Das Problem: Wenn eine Apotheke dem Vertrag beitritt, ist sie zur Lieferung verpflichtet – auch bei Patienten mit schwerer Inkontinenz. „Mir ist kein Hersteller bekannt, der das so günstig macht, und man kann es auch nicht mehr quersubventionieren.“ Flau hatte keine Lust, draufzuzahlen, wollte aber auch seine Kunden versorgen. Deshalb suchte er nach einem Kompromiss und entschied sich dafür, dem Vertrag nicht beizutreten. Seinen Kunden versucht er, mit besonders günstigen Preisen entgegenzukommen.

Flau wirbt außerdem mit dem besonderen Service der Apotheke: persönlicher Beratung, Hilfe bei akuten Problemen und der Versorgung vor Ort. „Viele Kunden mögen es nicht, wenn sie einmal im Quartal Riesen-Pakete bekommen“, berichtet er. Einige Patienten, die inzwischen von anderen Anbietern versorgt würden, sagten, dass sie lieber bei ihm geblieben wären.

Die Resonanz auf die Aktion ist unterschiedlich. Eine Familie beispielsweise kaufe schon lange bei ihm ein und habe auf die alte Pauschale der TK jeden Monat 55 Euro draufzahlen müssen. Jetzt kaufe sie die Produkte selbst und zahle 65 Euro. „Das ist eine sehr knappe Kalkulation, aber ich zahle zumindest nicht drauf“, so Flau. Andere Kunden würden es hingegen nicht einsehen, für ihre Inkontinenzversorgung etwas zuzuzahlen.

Dass die Krankenkassen von seiner Entscheidung sogar profitieren, weil sie nun gar nichts mehr zahlen müssen, ist für Flau ein „notwendiges Übel“. „Aber für 15 Euro geht es nicht, entweder versorge ich dann gar nicht, oder eben auf diese Weise“, sagt er.

Seine Aktion will er als offenes Angebot an die Kunden verstanden wissen. „Man muss den Krankenkassen die rote Karte zeigen, auch auf die Gefahr hin, dass man ihnen sogar was Gutes tut“, meint er. Er hofft, dass die Politik aktiv wird.

Aus Sicht von Flau sind Pauschalen grundsätzlich nicht die beste Lösung für die Hilfsmittelversorgung. Er würde eine Rückkehr zu Festbeträgen favorisieren, wie sie auch einzelne Krankenkassen noch zahlten: „Wenn der Patient mehr braucht, dann sollte er auch mehr bekommen“, findet der Apotheker.

+++ APOTHEKE ADHOC Umfrage für Apotheker +++
Sinkende Inko-Pauschalen: Wie reagieren Sie? Jetzt abstimmen!

Quelle:   apotheke adhoc vom 08.04.2016


Anmerkung der Redaktion:

Es ist zwar lobenswert von Herrn Flau, den Patienten mit günstigen hochwertigen Inkontinenz Produkten helfen zu wollen, aber in dieser Form bringt es uns nicht weiter. Solche Einzelgänge sind auch nicht wirklich Hilfreich, denn sozial schwache Patienten können sich das trotzdem nicht oder nur unter großen Opfern leisten, auch wenn sie dadurch eine bessere Versorgung bekommen würden.

Unser gemeinsames Ziel sollte sein, dass eine hochwertige Versorgung in ausreichender Menge und dem persönlichen Bedarf, sprich medizinisch Notwendig, der Inkontinenz und dem sozialen Bedürfnissen angepasst, ohne eine wirtschaftliche Aufzahlung voll von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen werden. Wer darüber hinausgehend eine noch bessere Versorgung oder bestimmte Hilfsmittel wünscht, welche aus medizinischen oder sozialen Gründen nicht Notwendig sind, der soll auch weiterhin eine wirtschaftliche Aufzahlung leisten.

Nach unserer Einschätzung sollten sich die Pauschalen an der schwere der Inkontinenz orientieren und sich etwa bei 35 - 50 € Einpendeln, so dass auch der Leistungsbringer noch etwas daran verdient ohne dass er eine wirtschaftliche Aufzahlung von den Patienten verlangen muss. Die Anhebung der Mindestanforderungen im Hilfsmittelverzeichnis ist ein erster Schritt in diese Richtung, jetzt müssen noch weitere Schritte folgen, um dieses Ziel zu erreichen.



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apotheke adhoc vom 30.03.2016
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01 Apr 2016 23:36



Inkontinenzversorgung - Knappschaft: 15 Euro für Windeln




von Maria Hendrischke

BERLIN: Die Knappschaft zahlt für die Versorgung mit Inkontinenzhilfen ab Juni nur noch eine Monatspauschale von 15 Euro. Die seit 2014 laufenden Verträge wurden zum 31. Mai gekündigt. Bislang erhielten die Apotheker 21 Euro im Monat – künftig sind es fast 30 Prozent weniger. Im Gegenzug will die Kasse den Apotheken mit vereinfachten Prozessen entgegenkommen.

Die Knappschaft rechtfertigt die Kürzung der Pauschale mit Entlastungen für die Apotheker: Zum einen muss die medizinische Notwendigkeit der Versorgung ab Juni nur noch alle drei Jahre mit einem Rezept nachgewiesen werden. Zuvor sollte jährlich eine Verordnung vorgelegt werden. Zum anderen verlängert sich der Zeitraum, in dem das Rezept eingereicht werden kann, von zwei auf sechs Monate. „Unter Berücksichtigung der Prozessvereinfachungen für die Apotheke sowie der aktuell stattfindenden Marktentwicklung wurde der Vertragspreis angepasst“, heißt es in einem Schreiben an die Noch-Vertragspartner.

Eine Sprecherin der Knappschaft erklärte, dass einige Apotheken mit den bisherigen Zahlungen dazu in der Lage gewesen seien, eine bessere Inkontinenzversorgung zu leisten, als „gesetzlich vorgeschrieben oder medizinisch notwendig ist”. Daher habe die Knappschaft die Pauschale reduziert: „Da wir als Krankenkasse durch das Wirtschaftlichkeitsgebot den klaren Auftrag des Gesetzgebers haben, ausschließlich ausreichende, zweckmäßige, wirtschaftliche und nicht über das notwendige Maß hinaus gehende Leistungen zu gewähren, waren wir auch im Interesse aller Beitragszahler angehalten, die Verträge anzupassen.”

In der Vereinbarung wird auch die Inkontinenzversorgung der Versicherten der landwirtschaftlichen Krankenkasse geregelt. Anders als die Knappschaft zahlt die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) aber weiterhin eine Pauschale von 21 Euro. Apotheken können wählen, ob sie künftig die Versicherten beider Krankenkassen mit Inkontinenzhilfen versorgen wollen oder nur die SVLFG-Patienten.

Die bislang lieferberechtigten Apotheken wurden in dem Schreiben vom 21. März aufgefordert, bis Ende des Monats mitzuteilen, ob sie den neuen Verträgen beitreten. Hat die Kasse bis dahin keine Antwort von einer Apotheke erhalten, will sie ihren Versicherten mitteilen, „dass eine weitere Versorgung mit Inkontinenzhilfen über einen anderen Vertragspartner sichergestellt werden muss“.

Während die Knappschaft die Pauschale für Inkontinenzhilfen kürzt, überlegen Politik und GKV-Spitzenverband, wie die Versorgung mit Windeln verbessert werden kann. Die Krankenkassen würden die Qualitätsanforderungen an aufsaugende Inkontinenzhilfsmittel im Hilfsmittelverzeichnis deutlich anheben, teilte der GKV-Spitzenverband Mitte März mit. Produkte, die die neuen Anforderungen nicht erfüllen, werden aus dem Hilfsmittelverzeichnis gestrichen.

Gernot Kiefer, Vorstand des GKV-Spitzenverbandes, forderte alle Kassen auf, die bestehenden Versorgungsverträge zu überprüfen und an die neuen Vorgaben anzupassen. „Ich erwarte, dass in Zukunft kein Versicherter mehr Aufzahlungen leisten muss, um wirklich gut versorgt zu werden“, sagte er.

Derweil plant Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) ein Gesetz, um die Hilfsmittelversorgung zu verbessern. Im Dezember wurde ein Eckpunktepapier bekannt, in dem zahlreiche Änderungen angekündigt wurden: Demnach sollen die Versicherten künftig zwischen mehreren aufzahlungsfreien Hilfsmitteln wählen können, das Hilfsmittelverzeichnis soll überarbeitet werden und der Preis nicht mehr das alleinige Kriterium bei Ausschreibungen sein.

Im vergangenen Dezember hatte der Patientenbeauftragte der Bundesregierung, Karl-Josef Laumann (CDU), mit seiner Kritik an der Inkontinenzversorgung die Diskussion über höherer Qualitätsstandards beschleunigt. „Seit geraumer Zeit äußert eine Vielzahl von Versicherten Beschwerden, wonach die Versorgung mit Hilfsmitteln wie Inkontinenzmitteln qualitativ nicht ausreichend ist“, hieß es in einem Positionspapier Laumanns.

Die Techniker Krankenkasse (TK) hatte im Februar neue Hilfsmittelverträge aufgesetzt. Sie zahlt eine monatliche Pauschale von 18,45 Euro. Die Barmer GEK hatte kurz zuvor eine Ausschreibung über aufsaugende Inkontinenzmittel aufgehoben, weil die Gebote der Hersteller zu niedrig waren: Offensichtlich hatten die Unternehmen einkalkuliert, dass viele Versicherte für bessere Produkte aufzahlen würden.

Andere Kassen zahlen noch weniger als die Knappschaft: Von der DAK erhalten Vertragspartner einem Bericht der Bild-Zeitung zufolge lediglich eine monatliche Pauschale von 12,50 Euro. Die AOK Hessen zahlt demnach monatlich 13 Euro, die Barmer GEK und die KKH jeweils 17 Euro.

Quelle:   apotheke adhoc vom 30.03.2016




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Bundesverband Medizintechnologie e.V. vom 21.03.2016
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21 Mär 2016 16:54



Neue Broschüre des BVMed plädiert für eine effektive Qualitätssicherung bei der ableitenden Inkontinenz-Versorgung




BERLIN: Die Initiative "Faktor Lebensqualität" von führenden ISK-Herstellern im BVMed hat eine neue Broschüre mit dem Titel "Intermittierende Katheterisierung – Versorgungs- und Erstattungssituation in Deutschland" veröffentlicht. Die 40-seitige Publikation informiert über die Krankheitsbilder bei Störungen der Blasen- und Harnröhrenfunktion sowie über die Probleme der aktuellen Versorgungssituation. Ziel der Initiative ist es, ein Umdenken "weg vom reinen Preiswettbewerb hin zu einem Wettbewerb um die beste Versorgungsqualität" zu erreichen. Die Broschüre kann unter www.bvmed.de/isk-broschuere heruntergeladen werden. Mehr Informationen zur ISK-Versorgung gibt es unter www.faktor-lebensqualitaet.de.

In Deutschland leiden bis zu neun Millionen Menschen unter Blasenfunktionsstörungen. Häufiger Auslöser sind neurologische Erkrankungen, wie zum Beispiel Querschnittslähmung, Multiple Sklerose, Bandscheibenvorfall oder Spina bifida. Unbehandelt können Blasenfunktionsstörungen zu Infektionen der Harnwege und zur Schädigung der Nieren führen. Als Konsequenz leiden die Betroffenen oft zusätzlich an sozialer Isolation, dem Verlust von Selbstachtung, Depressionen sowie physischem und psychischem Abbau. Um den Betroffenen ein selbstbestimmtes Leben in der Gesellschaft zu ermöglichen, wird der intermittierende (immer wiederkehrende) Selbstkatheterismus, kurz ISK, angewandt. Für den ISK werden spezielle, weitestgehend atraumatische Einmalkatheter verwendet. Wissenschaftliche Untersuchungen belegen, dass der ISK im Vergleich zur Dauerableitung mit einem Dauerkatheter die sicherere Entleerungsmethode darstellt, da mit diesem Verfahren urologische Komplikationen wie Harnröhrenverletzungen und Harnwegsinfekte drastisch reduziert werden.

Kritisch bewertet die BVMed-Gruppe die aktuelle Versorgungssituation, da durch Ausschreibungen und Beitrittsverträge ein Preiswettbewerb in Gang gesetzt wurde, "jedoch ohne eine effektive Qualitätssicherung zu implementieren". Das Ausschreibungssystem habe dazu geführt, dass Marktteilnehmer ohne Erfahrung mit dem Aufwand der ISK-Dienstleistungen bestimmend seien. Die Erfahrungen der spezialisierten Homecare-Unternehmen und Sanitätshäuser fließen dabei nicht ein.

Mit der Publikation will die BVMed-Initiative die Entscheider in der Politik und bei den Krankenkassen für diese Versorgungsprobleme sensibilisieren. "Unser Anliegen ist es, ein Umdenken zu erreichen – von einem reinen Preiswettbewerb wieder hin zu einem Wettbewerb um die beste Versorgungsqualität. Denn Ziel aller an der Versorgung Beteiligten sollte es sein, dem Patienten eine Versorgung zu gewährleisten, die den individuellen Bedürfnissen einerseits, dem aktuellen medizintechnischen Stand andererseits entspricht. Hierfür gilt es, gemeinsam die erforderlichen Rahmenbedingungen zu schaffen", heißt es im Vorwort der Broschüre.

Es liege in der Verantwortung der Krankenkassen, die Versorgungsqualität bei Vertragsgestaltungen und Ausschreibungen zu überprüfen, damit die Kosteneinsparungen nicht auf dem Rücken der Patienten ausgetragen werden. Die Politik sollte sicherstellen, dass die Verträge der Kassen zum einen die notwendige Produkt- und Dienstleistungsqualität, zum anderen die benötigten Mengen gewährleisten. Dies müsse durch eine verpflichtende Kontrolle der Einhaltung der Vertragsinhalte begleitet werden. "Unter ökonomischen Überlegungen darf der medizinische Fortschritt nicht leiden. Im Interesse der Gesundheit des Patienten muss die Umstellung aus Kostengründen von ISK auf Dauerkatheterisierung verhindert werden", so der Appell der BVMed-Experten.

Die Initiative 'Faktor Lebensqualität' ist eine gemeinsame Initiative der führenden deutschen ISK-Hersteller im BVMed. Sie vereint die Hersteller von Hilfsmitteln für intermittierenden Selbstkatheterismus (ISK), die das Patientenwohl in das Zentrum allen Handelns stellen. Mehr Informationen unter http://www.faktor-lebensqualitaet.de.

Quelle:   Bundesverband Medizintechnologie e.V. vom 21.03.2016




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apotheke adhoc vom 15.03.2016
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16 Mär 2016 15:07



Kassen verbessern Windel-Versorgung




von Lothar Klein

BERLIN: Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) will noch im April ein Hilfsmittelgesetz vorlegen. Darin soll festgelegt werden, dass die Krankenkassen beim Abschluss von Lieferverträgen nicht nur auf den Preis schielen, sondern auch die Produktqualität angemessen berücksichtigen. Außerdem sollen die Kassen verpflichtet werden, die Hilfsmittelverzeichnisse regelmäßig zu aktualisieren. Im Vorgriff darauf hat jetzt der GKV-Spitzenverband reagiert und schon einmal die besonders in der Kritik stehende Inkontinenzversorgung in den Blick genommen.

Die Krankenkassen werden die Qualitätsanforderungen an aufsaugende Inkontinenzhilfsmittel („Windeln“) im Hilfsmittelverzeichnis deutlich anheben, teilte der GKV-Spitzenverband (GKV-SV) mit. Dies umfasse in Bezug auf die Saugleistung insbesondere die Aufsauggeschwindigkeit und die Rücknässewerte. Eine schnelle Flüssigkeitsaufnahme und eine hohe Flüssigkeitsbindung seien wesentliche Faktoren für eine hohe Produktqualität und effektive Versorgung.

Als zusätzliche Qualitätsanforderungen wurden laut GKV-SV die Absorption von Gerüchen und die Atmungsaktivität der Produkte festgeschrieben. Produkte, die die neuen Anforderungen nicht erfüllen, werden aus dem Hilfsmittelverzeichnis gestrichen.

Dazu erklärte Gernot Kiefer, Vorstand des GKV-Spitzenverbandes: „Ich bin froh, dass jetzt deutlich höhere Qualitätsstandards für Inkontinenzprodukte gelten. Die Versorgung wird sich jetzt nachhaltig verbessern. Von den rund 2200 für diesen Bereich im Hilfsmittelverzeichnis gelisteten Produkten werden sicherlich über 600 Produkte spätestens nach Ablauf von einem Jahr, also nach dem Ende der Übergangsfrist, nicht mehr abgegeben werden dürfen. Was den neuen Qualitätsanforderungen nicht entspricht, wird gestrichen. Wir räumen da gründlich auf!“

Kiefer forderte alle Kassen auf, die bestehenden Versorgungsverträge zu überprüfen und an die neuen Vorgaben anzupassen. „Ich erwarte, dass in Zukunft kein Versicherter mehr Aufzahlungen leisten muss, um wirklich gut versorgt zu werden“, so Kiefer.

Laut GKV-SV benötigen circa 1,5 Millionen gesetzlich Versicherte regelmäßig aufsaugende Inkontinenzhilfsmittel („Windeln“). Derzeit gebe es bei der Qualität der Produkte und der Services der Leistungserbringer „teilweise eklatante Mängel“, räumte der Kassenverband ein. Kiefer: „Nässende Windeln, unzureichende Versorgungsmengen, die Anlieferung in nicht neutralen Verpackungen und zudem noch teilweise hohe Aufzahlungen sind nur einige Stichwörter.“

Neben einer besseren Produktqualität wurden vom GKV-SV auch die Anforderungen an die mit der Versorgung einhergehenden Dienstleistungen definiert. Damit liegen erstmals einheitliche, verbindliche Vorgaben für die Beratung der Versicherten, eine bedarfsgerechte Produktauswahl und Lieferung der Produkte sowie zusätzliche Service- und Garantieleistungen vor.

Im neuen Hilfsmittelverzeichnis macht der GKV-SV erstmals auch Vorgaben zu angemessenen Versorgungsmengen. Kiefer: „Zu versuchen, Menschen mit zwei oder drei Windeln für 24 Stunden zu versorgen, passt nicht. Eine individualisierte Bedarfsermittlung ist künftig vorgeschrieben, denn pauschalisierte Bedarfsmengen dürfen nicht mehr zugrunde gelegt werden. Auch muss neben weiteren Bedingungen sichergestellt sein, dass jeder Patient bei Fragen oder Problemen bei den Herstellern geschultes Fachpersonal erreicht.“

Auf einer Diskussionsveranstaltung der Schwenninger Krankenkasse kündigte Martina Stamm-Fibich, in der SPD-Bundestagsfraktion zuständig für Hilfs- und Heilmittel, für April die Vorlage eines neuen Hilfsmittel-Gesetzes an. Darin soll nicht nur für die Inkontinenzversorgung festgelegt werden, dass die Krankenkassen beim Abschluss von Lieferverträge nicht nur auf den Preis achten, sondern auch die Produktqualität angemessen berücksichtigen müssen. Außerdem sollen die Kassen verpflichtet werden, die 39 Hilfsmittelverzeichnisse regelmäßig zu aktualisieren. „Jeder Patient muss davon ausgehen könne, dass er bei seiner Kasse ordentlich versorgt wird“, sagte Stamm-Fibich.

Derzeit sei es für die Patienten „nur sehr schwierig“, die unterschiedlichen Hilfs- und Heilmittelangebote der Kassen zu unterscheiden: „Wir wollen Standards definieren“, so Stamm-Fibich, „die nicht unterschritten werden dürfen. 8,32 Euro pro Monat für die Inkontinenzversorgung reichen keinesfalls aus.“ Die 39 Hilfsmittelverzeichnisse mit 40.000 Produkten seien „einige Jahrzehnte nicht mehr angeschaut“ worden, kritisierte die SPD-Politikerin.

Die Kassen sollen zudem mehr Spielraum für eine über diesen Grundstandard hinausgehende höherwertige Versorgung erhalten: „Wir wollen mehr Freiheit in die Versorgung bringen.“ Auf Zustimmung bei den Kassenvertretern stieß Stamm-Fibich mit der Ankündigung, auf Sanktionen verzichten zu wollen: „So etwas muss nicht sein, wenn wir vernünftig zusammenarbeiten.“

Für Kiefer wie für Siegfried Gänsler, Vorstandsvorsitzender der Schwenninger Krankenkassen, sind allerdings bei der Versorgungsqualität Grenzen gesetzt: „Höhere Qualität verträgt sich nicht mit dem Wettbewerb der Kassen über Zusatzbeiträge“, so Kiefer, wenn die Politik die Versicherten auffordere, bei steigenden Zusatzbeiträge in eine andere Kasse zu wechseln. Gänsler forderte „einen fairen Finanzausgleich“ zwischen den Kassen für höhere Versorgungsqualität, „sonst schließen sich Qualität und Wirtschaftlichkeit in der Hilfs- und Heilmittelversorgung aus.“

Im vergangenen Dezember hatte der Patientenbeauftragte der Bundesregierung, Karl-Josef Laumann (CDU), mit seiner Kritik an der Inkontinenzversorgung die Diskussion über höherer Qualitätsstandards beschleunigt. „Seit geraumer Zeit äußert eine Vielzahl von Versicherten Beschwerden, wonach die Versorgung mit Hilfsmitteln wie Inkontinenzmitteln qualitativ nicht ausreichend ist“, hieß es in einem Positionspapier Laumanns.

Im im ARD-Magazin „PlusMinus“ hatte Laumann zuvor gefordert, die Kassen beim Thema Hilfsmittel unter Druck zu setzen: „Weil die so schludrig gearbeitet haben, um das mal ganz deutlich zu sagen, finde ich, muss der Gesetzgeber jetzt einfach das Gesetz schärfen, dass der GKV-Spitzenverband gezwungen ist, ständig die sogenannte Heilmittel- und Hilfsmittelrichtlinie zu überarbeiten.“ Die Kassen hatten im Herbst 2015 eine Überarbeitung der Produktgruppe 15 des Hilfsmittelverzeichnisses – Inkontinenzhilfen – vorgelegt.

Im Oktober hatte Laumann angekündigt, die Qualität der Produkte untersuchen zu lassen. Er hatte die Patienten aufgefordert, ihm Exemplare sogenannter Kassenwindeln zu schicken. Dieser Vorstoß war aus seiner Sicht erfolgreich: „Alleine die Ankündigung des Qualitätstests hat deutlich Bewegung in die Sache gebracht“, so Laumann.

Bei den Inkontinenzhilfen hat es seit 1993 keine Anpassungen gegeben. Weder die Materialien noch die Rücknässungswerte entsprechen dem Marktstandard. Da die Ausschreibungen der Kassen sich aber nach dem Hilfsmittelverzeichnis richten, müssen die betroffenen Patienten oft mit Produkten zurecht kommen, die nicht zeitgemäß sind. Auf diesen Missstand hatte letzten Sommer sogar schon DAK-Chef Professor Dr. Herbert Rebscher hingewiesen: Produkt- und Qualitätsanforderungen seien für die einzelne Kasse nicht verhandelbar – alleine der GKV-Spitzenverband entscheide, welche Hilfsmittel in das Verzeichnis aufgenommen oder gestrichen würden, so der Kassenchef.

Quelle:   apotheke adhoc vom 15.03.2016




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apotheke adhoc vom 27.02.2016
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27 Feb 2016 15:51



Inkontinenzversorgung - TK schüchtert Patienten ein




von Maria Hendrischke

BERLIN: Vier Millionen Deutsche leiden unter Inkontinenz. Die von den Krankenkassen gestellten Hilfsmittel sind oft so schlecht, dass der Patientenbeauftragte der Bundesregierung, Karl-Josef Laumann (CDU), bessere Windelqualität gesetzlich vorschreiben will. Derweil arbeitet der GKV-Spitzenverband an der ersten Novellierung des Hilfsmittel-Verzeichnisses seit 1993. Anders als die Barmer hat die Techniker Krankenkasse (TK) Anfang Februar noch schnell neue Hilfsmittelverträge aufgesetzt. Damit sollten Patienten in eine Falle gelockt werden, kritisiert Stefan Süß vom Selbsthilfeverband Inkontinenz.

Hilfsmittelverträge stehen in der Kritik, Hersteller dazu zu bringen, schlechte Ware anzubieten. Süß hatte der DAK vorgeworfen, den Zuschlag an den billigsten Anbieter zu vergeben und bewusst in Kauf zu nehmen, dass Versicherte das teurere Produkt aus eigener Tasche bezahlen müssen.

Nun kritisiert er die TK: Deren jüngste Verträge sehen eine monatliche Pauschale für Inkontinenz-Hilfsmitteln von 18,45 Euro vor. Das liege deutlich unter einem realistischen Wert, so Süß. Am Fallbeispiel einer leichten Inkontinenz hat sein Verband den Bedarf ausgerechnet: Bei sechs Urinvorlagen pro Tag und einem Festbetrag von 21 Cent pro Vorlage kämen im Monat knapp 40 Euro für eine ausreichende Versorgung zusammen. „Von der Pauschale sollen auch schwere Fälle mitfinanziert werden – das geht nicht einmal in Ansätzen“, kritisiert Süß.

Bislang konnten Patienten in medizinisch begründeten Ausnahmefällen die Produkte ihrer Wahl erhalten: Der Arzt konnte einen konkreten Anbieter verordnen und „aut idem“ ankreuzen. Die Produkte konnten auch von einem Leistungserbringer geliefert werden, der nicht TK-Vertragspartner war. Die Kasse habe die Ausnahmen nach Einreichung der entsprechend erforderlichen Anträge akzeptiert, so Süß.

Die TK versuche nun, sich gegen derartige Ausnahmen zu sperren, sagt Süß. Betroffene hätten ihm die Vorgehensweise des Fachzentrums übereinstimmend geschildert: Legten Versicherte gegen Ablehnungsbescheide Widerspruch ein, würden sie von Mitarbeitern angerufen und eingeschüchtert, berichtet Süß. „Einer Patientin wurde gesagt, dass die entsprechenden Hilfsmittel doch auch bei dm oder Rossmann im Sortiment seien.“

Den Betroffenen sei zudem vorgeworfen worden, sich schlecht informiert zu haben. Nur noch Vertragspartner der TK seien zur Versorgung berechtigt. „Das stimmt nicht“, betont Süß. Stattdessen vernachlässige die Kasse ihre Versorgungspflicht, wenn sie die Kosten der Hilfsmittel nicht übernehme oder nicht konkret einen vertraglichen Leistungserbringer benenne, der die geforderten Windeln anbiete.

Schriftlich sei von der TK bisher kein Bescheid zu den Widersprüchen der Versicherten gekommen. „Die TK will das aussitzen“, vermutet Süß. Denn ein Bescheid könne rechtlich angefochten werden. Wird der Widerspruch nicht bearbeitet, hängen die Patienten in der Luft. Zudem sind sie auf die Hilfsmittel angewiesen – und sie müssen die Kosten bis zur Entscheidung der TK selbst vorschießen. „Das können sich viele Inkontinenzpatienten nicht leisten, daher steigen sie doch in die Verträge der TK ein“, so Süß.

Aus seiner Sicht will die TK möglichst viele Versicherte in die zweijährigen Verträge zwingen, bevor ein Gesetz zur besseren Hilfsmittelqualität durchgebracht wird: „Die TK will den Sack zumachen.“ Süß hofft, dass die Krankenkassen den politischen Vorstoß nicht aushebeln.

Die geplante Neuregelung könne zudem nur erfolgreich sein, wenn die Kassen bei den Patienten verpflichtend abfragen müssten, ob sie ausreichend versorgt würden und wie viel sie aufzahlen müssten. „Die Ergebnisse müssten vom GKV-Spitzenverband veröffentlicht werden, so dass die Patienten die Unterschiede zwischen den Versicherungen vor Augen haben.“

Bei der Überarbeitung des Hilfsmittelverzeichnisses steht die Produktqualität im Vordergrund, doch künftig sollen in allen Produktgruppen auch Anforderungen an die Dienstleistungen, die mit einer Hilfsmittelabgabe einherzugehen haben, definiert werden, die in den Verträgen der Krankenkassen zu beachten sind. Diskutiert wird auch über neue gesetzliche Vorgaben für die Ausschreibungen: So sollten Qualität und Preis bei den Zuschlägen gleichwertig berücksichtigt werden.

Quelle:   apotheke adhoc vom 27.02.2016




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Gesetze & Versicherungen
apotheke adhoc vom 19.02.2016
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20 Feb 2016 22:19



Laumann plant Windel-Gesetz




BERLIN: Der Patientenbeauftragte der Bundesregierung, Karl-Josef Laumann (CDU), will Krankenkassen per Gesetz verpflichten, Patienten mit einer besseren Qualität von Windeln zu versorgen. „Seit geraumer Zeit äußert eine Vielzahl von Versicherten Beschwerden, wonach die Versorgung mit Hilfsmitteln wie Inkontinenzmitteln qualitativ nicht ausreichend ist“, heißt es in einem Positionspapier Laumanns, über das der „Spiegel“ am Freitag vorab berichtete.

Die Probleme treten auf, weil viele Kassen bei ihren Ausschreibungen den Zuschlag für die Produkte vorrangig nach dem niedrigsten Preis vergeben, wie Laumann schon seit Längerem kritisiert. Er wolle nun festschreiben, dass Qualität stärker gewichtet werden müsse. Zudem sollten Patienten zwischen verschiedenen aufschlagsfreien Hilfsmitteln wählen können. Dafür brauche es eine „gesetzliche Klarstellung“. Der GKV-Spitzenverband müsse künftig mit Sanktionen rechnen, wenn er das Verzeichnis bezahlter Hilfsmittel nicht regelmäßig dem aktuellen Stand der Technik anpasse.

In dieser Woche hatte Laumann bereits im ARD-Magazin „PlusMinus“ gefordert, die Kassen beim Thema Hilfsmittel unter Druck zu setzen: „Weil die so schludrig gearbeitet haben, um das mal ganz deutlich zu sagen, finde ich, muss der Gesetzgeber jetzt einfach das Gesetz schärfen, dass der GKV-Spitzenverband gezwungen ist, ständig die sogenannte Heilmittel- und Hilfsmittelrichtlinie zu überarbeiten.“

Die Kassen hatten im Herbst eine Überarbeitung der Produktgruppe 15 des Hilfsmittelverzeichnisses – Inkontinenzhilfen – vorgelegt. Im Oktober hatte Laumann angekündigt, die Qualität der Produkte untersuchen zu lassen. Er hatte die Patienten aufgefordert, ihm Exemplare sogenannter Kassenwindeln zu schicken. Dieser Vorstoß ist aus seiner Sicht erfolgreich gewesen: „Alleine die Ankündigung des Qualitätstests hat deutlich Bewegung in die Sache gebracht“, so Laumann. Die Auswertung ist aus seiner Sicht nicht mehr notwendig.

Im Vordergrund des neuen Verzeichnisses steht die Produktqualität, doch künftig sollen auch Anforderungen an die Dienstleistungen, die mit einer Hilfsmittelabgabe einherzugehen haben, definiert werden, die in den Verträgen der Krankenkassen zu beachten sind. Durch die Vorgabe einer wohnortnahen Beratung und Bemusterung könnten die Versorgung vor Ort gestärkt und der Versandhandel zurückgedrängt werden.

Bei den Inkontinenzhilfen hat es seit 1993 keine Anpassungen gegeben. Weder die Materialien noch die Rücknässungswerte entsprechen dem Marktstandard. Da die Ausschreibungen der Kassen sich aber nach dem Hilfsmittelverzeichnis richten, müssen die betroffenen Patienten oft mit Produkten zurecht kommen, die nicht zeitgemäß sind.

Auf den Missstand hatte im Juni sogar schon DAK-Chef Professor Dr. Herbert Rebscher hingewiesen: Produkt- und Qualitätsanforderungen seien für die einzelne Kasse nicht verhandelbar – alleine der GKV-Spitzenverband entscheide, welche Hilfsmittel in das Verzeichnis aufgenommen oder gestrichen würden, so der Kassenchef. Wie später auch der Patientenbeauftragte der Bundesregierung, Karl-Josef Laumann (CDU), forderte Rebscher den GKV-Spitzenverband auf, das Hilfsmittelverzeichnis zeitnah zu aktualisieren. Sonst bestehe die Gefahr, dass „die Versorgungsqualität nicht dem aktuellen Stand des medizinischen und technischen Fortschritts entspricht“.

Quelle:   apotheke adhoc vom 19.02.2016




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apotheke adhoc vom 18.02.2016
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20 Feb 2016 22:16



DAK-Bashing bei PlusMinus




BERLIN: Krankenkassen sparen einerseits bei den Hilfsmitteln für Kranke, locken aber andererseits junge Versicherte mit Prämien. Dieser Diskrepanz hat sich das ARD-Magazin PlusMinus angenommen. Besonders die DAK-Gesundheit muss Kritik einstecken: Der Ehemann einer Patientin erzählt, wie sie erst Windeln bekam, die ihr in die Leiste schnitten – und dann gar keine mehr.

Die Ehefrau des Mannes ist seit 18 Jahren ein Pflegefall und benötigt im Monat rund 180 Inkontinenzwindeln. Der Mann kritisiert, dass ständig andere Windeln kämen und die Qualität immer schlechter werde. Als plötzlich gar keine Windeln mehr geliefert wurden, musste er sie selbst kaufen. 200 Euro im Monat seien angefallen – doch die DAK habe zunächst lediglich für den ersten Monat 35 Euro erstattet. Erst nachdem er einen Anwalt eingeschaltet habe, habe sich die Kasse entschuldigt und die Kosten für die Windeln übernommen, nicht jedoch für den Anwalt.

PlusMinus erklärt, dass die DAK nur 12,50 Euro pro Monat für die Windelversorgung übernehme. Für Professor Dr. Rolf Rosenbock, den Vorsitzenden des Paritätischen Wohlfahrtsverbands, ist das ein Skandal: Für Menschen mit Inkontinenz gehöre eine Versorgung mit qualitativ hochwertigen Windeln zur medizinischen Grundversorgung, sagte er gegenüber PlusMinus. Es sei deshalb inakzeptabel, wenn Unterbrechungen oder Herstellerwechsel und sonstige Unzuverlässigkeiten in der Belieferung und der Versorgung aufträten.

Die DAK selbst erklärte gegenüber dem Magazin: „Bei nicht ausreichenden Produkten muss der Lieferant nachbessern und ein anderes Produkt zur Verfügung stellen.“

Bei anderen Kassen sieht es offenbar nicht viel besser aus. PlusMinus stellt einen Patienten vor, der an Multipler Sklerose leidet und den linken Fuß nicht mehr richtig bewegen kann. In einem Sanitätshaus probiert er eine spezielle Elektronik für 6000 Euro aus, mit der er den Fuß richtig heben kann. Doch die AOK bezahle ihm nur eine einfache Orthese für 800 Euro. Diese habe bei Weitem nicht den gleichen Nutzen.

„Kranke Menschen, die eigentlich angemessen versorgt werden sollten, müssen mühsam kämpfen“, so das Fazit der Autoren. Gesunde und Fitte hingegen würden von den Kassen mit Zuschüssen für Apple Watches oder fürs Fitnessstudio umworben und bekämen Prämien für den Besuch von Vorsorgeuntersuchungen oder die Teilnahme an Sportkursen – es winken ein Akkuschrauber oder eine Digitalkamera.

„Hier liegt ein Fehler im System“, so Rosenbrock. Der Gesetzgeber habe die Krankenkassen zueinander in Wettbewerb gesetzt. „Und in diesem Wettbewerb sind für die Krankenkassen junge und gesunde, gutverdienende Versicherte sehr viel interessanter als kranke und alte Menschen.“ Deshalb seien die Kassen zu jungen und gesunden Versicherten sehr viel großzügiger als zu kranken Menschen.

Bei der IKK beispielsweise dürften die Versicherten für einen kleinen Eigenanteil in einen Wellnessurlaub im 4-Sterne-Hotel, berichtet PlusMinus. Zwei Gesundheitskurse müssen dort besucht werden. Professor Dr. Ingrid Mühlhauser, Gesundheitswissenschaftlerin an der Universität Hamburg, bezweifelt den Nutzen: Die wissenschaftliche Beweislage für solche Maßnahmen sei schlecht. Zum Teil sprächen die Daten sogar dagegen, dass man es überhaupt durchführe.

Der Patientenbeauftragte der Bundesregierung, Karl-Josef Laumann (CDU), sieht laut PlusMinus dennoch keinen Anlass, etwas am Bonussystem der Krankenkassen zu ändern. Lediglich bei den Hilfsmitteln will er die Kassen unter Druck setzen: „Weil die so schludrig gearbeitet haben, um das mal ganz deutlich zu sagen, finde ich, muss der Gesetzgeber jetzt einfach das Gesetz schärfen, dass der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen gezwungen ist, ständig die sogenannte Heilmittel- und Hilfsmittelrichtlinie zu überarbeiten.“

Immerhin: Im Dezember hat der GKV-Spitzenverband das Hilfsmittelverzeichnis im Bereich der Inkontinenzprodukte komplett überarbeitet. In erster Linie geht es um die Produktqualität, doch auch für das Dienstleistungsniveau sollen erstmals konkrete Kriterien festgeschrieben werden. Die Patienten sollen wieder stärker wohnortnah versorgt werden.

Quelle:   apotheke adhoc vom 18.02.2016




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Presseportal vom 10.02.2016
Foren-Admin
10 Feb 2016 12:51



Studie: Jedem zweiten chronisch Erkrankten droht aus Scham die soziale Isolation




HAMBURG: Deutsche fürchten sich vor Verlust von Lebensqualität durch dauerhafte gesundheitliche Einschränkungen. Rund zwei Drittel der Deutschen geben an, dass sie im Fall einer intimen chronischen Erkrankung offen mit ihren sehr engen Freunden darüber sprechen würden. Tatsächlich macht dies aber nicht einmal jeder zweite Betroffene. Damit droht ein Verlust der sozialen Kontakte. Das zeigt die Studie "Inklusion in Beruf und Alltag" der Coloplast GmbH. Für die Studie befragte das Meinungsforschungsinstitut Forsa 1.000 Bundesbürger ab 18 Jahren.

Sollten sie an einem intimen chronischen Leiden wie Inkontinenz erkranken, fürchtet sich die breite Mehrheit der Deutschen vor einem erheblichen Verlust an Lebensqualität. Schon bei einfachen Freizeitaktivitäten erwarten sie erhebliche Probleme. So rechnen drei von vier Deutschen damit, dass ihre Lebensqualität bei Urlaubsreisen oder längeren Fahrten stark oder sehr stark eingeschränkt werden würde. 71 Prozent fürchten dies bei sportlicher Betätigung, 65 Prozent bei Aktivitäten wie Kino- oder Konzertbesuchen. Und schon bei Alltagstätigkeiten wie Einkaufen rechnen 51 Prozent mit starken oder sehr starken Einschränkungen. Zumindest erwarten mit 68 Prozent mehr als zwei Drittel der Deutschen nicht, dass der persönliche Kontakt zu Freunden unter einer intimen chronischen Erkrankung stark leiden würde. Eine optimistische Einschätzung, die diejenigen nicht bestätigen, die bereits selbst durch eine chronische Erkrankung dauerhaft eingeschränkt sind. Denn unter diesen Betroffenen geben 41 Prozent an, dass die Lebensqualität in Bezug auf den Kontakt zu Freunden stark oder sehr stark eingeschränkt werde. Und während unter allen Befragten 62 Prozent angeben, im Falle einer dauerhaften intimen Erkrankung mit ihren sehr engen Freunden darüber sprechen zu wollen, geben dies unter den chronisch Kranken nur 50 Prozent an.

Wichtig für Teilhabe: Freundschaft und Hilfsmittel

"Gerade bei Neuerkrankten gibt es oft einen starken Trend, sich aus Scham aus dem Freundeskreis zurückzuziehen", sagt Michael Zwick, Geschäftsführer Coloplast Deutschland. "Dies führt zu sozialer Isolation und zu psychischen Belastungen bis hin zu Depressionen." Deswegen ist es für Betroffene wichtig, den Kontakt zum Freundeskreis aufrecht zu erhalten. Dabei kann es hilfreich sein, die Krankheit und ihre Auswirkungen offen anzusprechen - auch wenn das zunächst Überwindung kostet. Um auch mit körperlichen Einschränkungen aktiv am Leben teilhaben zu können, gibt es heute für viele Fälle ein breites Angebot an Hilfsmitteln, die den Betroffenen effektiv und an die individuellen Anforderungen angepasst durch den Alltag helfen. Beim Beispiel Inkontinenz wären diese Hilfsmittel den meisten Deutschen auch das wichtigste: 94 Prozent aller Deutschen wäre es wichtig oder sehr wichtig, dass sie sich die passenden Hilfsmittel selbst aussuchen könnten, sollten sie selbst unter Inkontinenz leiden. 92 Prozent wäre es wichtig oder sehr wichtig, dass ihre Krankenkasse oder Krankenversicherung die damit verbundenen Kosten vollständig erstattet.

Hintergrundinformationen

Für die Studie "Inklusion in Beruf und Alltag" wurden in einer für die deutsche Bevölkerung repräsentativen Umfrage 1.000 Bundesbürger ab 18 Jahren telefonisch befragt. Die Daten sind im zweiten Halbjahr 2015 durch Forsa im Auftrag der Coloplast GmbH erhoben worden. Die Ergebnisse sind auf ganze Zahlen gerundet.

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Weitere Informationen und eine Infografik mit Detailergebnissen finden Sie unter: http://www.coloplast.de/inklusionunternehmen.


Über die Coloplast GmbH

Coloplast ist führender Anbieter medizinischer Produkte und Serviceleistungen für Menschen mit körperlichen Beeinträchtigungen. Die Kerngeschäftsfelder sind Stomaversorgung, Kontinenzversorgung, Wundversorgung und Urologie. Der Jahresumsatz des Unternehmens betrug zuletzt weltweit mehr als 1,5 Mrd. Euro.

Coloplast A/S wurde 1957 in Dänemark gegründet und beschäftigt mehr als 10.000 Mitarbeiter. Das Unternehmen hat Niederlassungen in mehr als 40 Ländern und Produktionsstätten in China, Dänemark, Ungarn, Frankreich und den USA. Die Unternehmenszentrale ist in Humlebæk in Dänemark. Die Coloplast GmbH mit Sitz in Hamburg besteht seit 1983 und hat derzeit 550 Mitarbeiter.


Pressekontakt:

Yvonne Dolberg
Coloplast GmbH
Kuehnstrasse 75
22045 Hamburg
Tel.: +49 40 66 98 07-950
E-Mail:
Internet: http://www.coloplast.de

Quelle:   Presseportal vom 10.02.2016






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