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Presseportal vom 18.12.2018
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18 Dez 2018 09:44



NOZ: Spahn stoppt "Windel-Gesetz": Künftig keine Ausschreibungen mehr bei Hilfsmitteln




OSNABRÜCK: Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) zieht Konsequenzen aus dem Skandal um Billig-Windeln und stoppt den Unterbietungswettbewerb bei Hilfsmitteln. "Patienten und Pflegebedürftige müssen sich darauf verlassen können, dass Windeln, Gehhilfen und generell alle notwendigen Hilfsmittel gut und verlässlich sind", sagte Spahn der "Neuen Osnabrücker Zeitung". Der bisherige Preiskampf um das billigste Angebot gehe "zu oft zu Lasten der Patienten": "Deshalb wird es künftig keine Ausschreibungen für Hilfsmittel mehr geben", kündigte Spahn an.

Derzeit können die Krankenkassen Windeln, Krücken und andere benötigte Pflegeartikel ausschreiben. Das hat dazu geführt, dass zahllose Inkontinenz-Patienten mit Billig-Windeln oder zu wenigen Windeln versorgt werden. Versuche, für die Ausschreibungen Qualitätsanforderungen durchzusetzen, erwiesen sich als untauglich. Das sogenannte "Windel-Gesetz" erwies sich als Flop. An der teils desaströsen Versorgung der Patienten änderte sich laut Bundesgesundheitsministerium nichts.

Spahn zieht jetzt die Notbremse. Ausschreibungen würden "künftig komplett verboten", sagte er der "NOZ". Stattdessen müssen die Kassen Rahmenverträge mit Heilmittelherstellern und -anbietern abschließen, in denen Qualitätsstandards verankert sind. Neben Windeln gelte dies auch für andere Produkte wie Krücken, Rollstühle oder Stützstrümpfe, hieß es aus dem Ministerium.

Für die Reform will Spahn das geplante Terminservice- und Versorgungsgesetz ändern, das der Bundestag im Februar verabschieden soll. Der entsprechende Änderungsantrag sei bereits mit den Fachpolitikern von CDU, CSU und SPD abgesprochen. Das Verbot von Ausschreibungen könnte demnach im ersten Quartal 2019 beschlossen werden. Welche Mehrkosten für die Krankenkassen entstehen, konnte das Ministerium auf Nachfrage nicht beziffern.


Pressekontakt:

Neue Osnabrücker Zeitung
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Telefon: +49(0)541/310 207
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Deutschlandfunk.de vom 16.04.2018
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16 Apr 2018 23:00



Ein Gesetz mit Lücken - Wenn Krankenkassen auf Kosten der Versicherten sparen




Von Uschi Götz und Gerhard Schröder

BERLIN: Trotz des neuen Gesetzes zur Heil- und Hilfsmittelversorgung häufen sich die Beschwerden von älteren und chronisch kranken Patienten. Viele sind der Meinung, ihre Brillen, Hörgeräte oder Gehhilfen seien von schlechter Qualität. Bieten ihnen die Krankenkassen Billigprodukte an, um Kosten zu sparen?

Karl Lauterbach (SPD) "Das ist eine Ungleichbehandlung gewesen, die wollen wir hier stoppen."

Birgit Wöllert (Die Linke): "Weil es dringend überfällig und notwendig war. Die Praxis hat regelrecht danach geschrien, hier etwas zu verändern."

Erich Ilstorfer (CDU/CSU): "Deshalb ist diese gesetzliche Neuregelung überfällig."

Mit den Stimmen von Union und SPD - Linke und Grüne enthielten sich - beschloss der Bundestag im Februar 2017 die Reform der Heil- und Hilfsmittelversorgung, kurz HHVG genannt. Als Heilmittel werden nichtärztliche Therapien oder Behandlungen bezeichnet. Also Physiotherapie, Ergotherapie, Logopädie oder medizinische Fußpflege. Als Hilfsmittel gelten zum Beispiel Rollstühle und Gehhilfen, Brillen und Hörgeräte, Windeln und Blasenkatheter. Die Politik handelte, weil es bei der Versorgung von älteren und chronisch kranken Menschen mit Hilfsmitteln viele Beschwerden über unhaltbare Zustände gab.

Seit einem Jahr ist das neue - selbst von der Opposition im Bundestag gelobte - Gesetz nun in Kraft. Für die Patienten jedoch lässt eine Verbesserung bei der Versorgung noch immer auf sich warten. Anfang des Jahres griff deshalb das Bundesversicherungsamt ein. Der Verdacht: Einige Kassen würden bei den Hilfsmitteln noch immer zu sehr auf den Preis achten und nicht auf die Qualität.

Die 25-jährige Psychologiestudentin Anouk Schmitt ist seit einer Impfkomplikation vor drei Jahren querschnittsgelähmt. Im vergangenen Jahr – als das Gesetz zur Stärkung der Heil- und Hilfsmittelversorgung auf den Weg gebracht wurde - begann für die junge Frau ein monatelanger Kampf um dringend notwendige Hilfsmittel:

"Der Bereich unter meinem Querschnitt, könnte man ganz platt sagen, ist ausgefallen. Alles, was da drunter geht, funktioniert nicht, also funktioniert auch auf Toilette gehen nicht ganz einfach. Da muss man sich einfach katheterisieren. Also viele stellen sich darunter irgendetwas ganz Spezielles vor oder enorm aufwändig. Man schiebt sich einfach wie so ein Strohhalm in die Blase, die Blase entleert sich. Fertig. Hokuspokus."

Um den passenden Katheter zu finden, hat Anouk Schmitt einige Produkte getestet.

"Grundsätzlich muss man unterscheiden, es gibt Katheter mit Beutel und es gibt Katheter ohne Beutel. Es gibt Katheter, die sind beschichtet, die sind in so einer Desinfektionslösung und es gibt welche, die haben das nicht."

Von verschiedenen Firmen forderte die junge Frau Proben an und fand nach einiger Zeit das für sie geeignete Produkt. Ihre Kasse bezahlt ihr genau sechs Katheter pro Tag. Ein ortsnaher Versorger übernahm die Betreuung, Anouk Schmitt bekam auch einen persönlichen Ansprechpartner.

"War total glücklich mit meinem alten Versorger. Und da gab es den Service, dass ich den direkt anrufen konnte, meinen Mitarbeiter, was ich total toll fand. Und der hat sich dann sofort gemeldet und hat mir immer angeboten: Frau Schmitt, haben Sie jetzt ein Problem? Brauchen Sie jetzt einen Katheter oder reicht es, wenn ich morgen früh bringe? Und der hat die mir dann direkt an die Haustüre gebracht."

Viele sind auf persönlichen Service angewiesen

Viele chronisch Kranke, auch viele ältere Menschen, sind auf einen solch persönlichen Service angewiesen. Doch die Krankenkasse von Anouk Schmitt schrieb die Versorgung, in ihrem Fall von Blasenkathetern, aus. Damit tat die Kasse genau das, was eigentlich nach dem neuen Gesetz nicht mehr vorkommen sollte. Ein bundesweit arbeitendes Dienstleistungsunternehmen im Bereich Gesundheit und Pflege war günstiger als der örtliche Versorger. Dieses Unternehmen hat im April 2017 die Betreuung der jungen querschnittsgelähmten Frau übernommen. Einen persönlichen Ansprechpartner hat sie jetzt nicht mehr.

"Ich habe damals gesagt, na ja ok, das wird schon irgendwie. Und habe auf mein Päckchen gewartet. Ich hatte die damals, ja es ist ungefähr genau ein Jahr her, hatte die damals zu April bestellt. Und es kam nichts."

Eine Reserve an Kathetern hatte Anouk Schmitt allerdings nicht. Die von der Krankenkasse reglementierte Menge von sechs pro Tag sieht diesen Notfall nicht vor. Das Dienstleistungsunternehmen gab sich indes ahnungslos; schob das Versäumnis auf den Hersteller der Katheter, der nicht geliefert hätte. Auch bei ihrer Krankenkasse war man ratlos; man empfahl der jungen Frau sogar, sich im Krankenhaus einen Dauerkatheter legen zu lassen. Eine menschenunwürdige Situation, wie sie bis heute Tausende Patienten erleben: Menschen mit Inkontinenz oder mit künstlichem Darmausgang, auch Beatmungspatienten und viele mehr sind betroffen. Die Ausschreibungspraxis der Krankenkassen hat inzwischen auch das Bundesversicherungsamt – BVA - auf den Plan gerufen.

"Es gibt drei Ausschreibungen von drei Ersatzkassen, in denen wir derzeit dabei sind, diese Ausschreibungen zu untersagen", sagt Jan Plate, er ist Präsident des Bundesversicherungsamts, das ist die oberste Aufsichtsbehörde im Gesundheitswesen.

Anfang des Jahres hat Plate Untersuchungen gegen die Barmer Ersatzkasse, die DAK Gesundheit und die Kaufmännische Krankenkasse KKH eingeleitet. Sie wollten Beatmungsgeräte für Schwerstkranke und Inkontinenzprodukte für Stomapatienten, also Patienten mit künstlichem Darmausgang über Ausschreibungen einkaufen. Ein Vorhaben, dem die Aufsichtsbehörde jetzt einen Riegel vorgeschoben hat. Der Grund: Die Ausschreibungen seien nicht zweckmäßig, sagt Plate.

"Weil ein hoher Beratungsanteil mit diesen Leistungen verbunden ist und die können nicht über eine allgemeine Ausschreibung am Markt beschafft werden, sondern setzt eine konkrete Beratung vor Ort voraus. Sie sollten generell nicht ausgeschrieben werden."

Billige Hilfsmittel - schlechte Qualität

Die Befürchtung: Die Kassen könnten die Ausschreibungen nutzen, um die Hilfsmittel für die Patienten möglichst billig einzukaufen – zulasten der Qualität. Eine Praxis, die die gesetzlichen Versicherer in den vergangenen Jahren immer wieder genutzt haben, sagt der Gesundheitsökonom Jürgen Wasem:

"Wir haben gemerkt in den vergangenen Jahren, dass bei Ausschreibungen von Hilfsmitteln die Anbieter gewonnen haben, die zwar die Billigsten waren, die aber eine schlechte Qualität geliefert haben. Sowohl was die Produkte, wie auch die Dienstleistungen betrifft. Und das wollte die Politik nicht."

Deshalb hat die Große Koalition vor einem Jahr die Regeln verschärft. Der Preis darf bei Ausschreibungen nur noch mit 50 Prozent in die Bewertung eingehen. In den Fällen, die das Bundesversicherungsamt jetzt untersuchte, waren es 80 bis 90 Prozent. Hinzu kommt: Hilfsmittel, die individuell angepasst werden müssen und eine intensive Betreuung der Patienten nötig machen, sollen gar nicht mehr ausgeschrieben werden. Deshalb forderte das Bundesversicherungsamt die drei Kassen kurz vor Ostern auf, die Ausschreibungen zurückzuziehen.

"Grundsätzlich steht im Sozialgesetzbuch, dass die Kassen wirtschaftlich und sparsam handeln sollen. Aber die Wirtschaftlichkeit und die Sparsamkeit erfolgt nur im Rahmen der geltenden Gesetze. Und die schreiben für Hilfsmittel eine bestimmte Qualität vor."

Gerade weiche Faktoren wie individuelle Beratung seien in allgemeinen Ausschreibungen aber schwer zu garantieren, meint Plate. Deshalb legte der Chef des Bundesversicherungsamt sein Veto ein. Doch die drei betroffenen Kassen denken gar nicht daran, die Ausschreibungen zurückzuziehen und haben gegen den Bescheid ihrer Aufsichtsbehörde geklagt. Die DAK etwa beim Landessozialgericht Hamburg. Ihnen geht es ums Prinzip. Wann dürfen die Kassen Hilfsmittel ausschreiben? Das sei im Gesetz nicht klar geregelt, erläutert Thomas Bodmer, Vorstand der DAK-Gesundheit:

"Wir klagen jetzt, um die rechtliche Klärung herbeizuführen, ob tatsächlich das Thema Zweckmäßigkeit, um das geht im Kern, ob sich das mit dem Ausschreibungsrecht auch die Waage hält. Weil wir haben ansonsten bei jeder Hilfsmittelausschreibung, die künftig getätigt werden sollte, immer das Thema, wer hat recht: Europäisches Ausschreibungsrecht, das uns Kassen eigentlich vorschreibt, ab einem Gesamtvolumen von 221.000 Euro dementsprechend eine Ausschreibung vorzunehmen. Oder wie ist der Begriff Zweckmäßigkeit zu deuten. Genau darum geht der Streit."

Den Vorwurf, die Kassen wollten mit der Ausschreibung geforderte Qualitätsstandards unterlaufen, hält Bodmer für unbegründet. "Wir wollen eine hochwertige Versorgung der Patienten. Und die fordern wir auch von den Anbietern", sagt der DAK-Manager:

"Wir haben bewusst in der Ausschreibung die hohe Beratungsqualität gefordert. Wo man uns auch nachweisen muss, dass die Stomaträger, also die Patientinnen und Patienten, dass die in der Beratung sind. Und dass ausgebildete Stomaexperten die Beratung durchführen müssen, und das uns auch dokumentieren sollen. Sodass bei uns gar niemand bieten konnte, der wusste schon von vorneweg, dass er durchfällt, wenn er die Qualitätsstandards nicht einhält, die weit über das Hilfsmittelverzeichnis hinausgehen."

Ausschreibungen sparen viel Geld

Aber Bodmer verschweigt auch nicht, worum es den Kassen in erster Linie geht: Sie können durch Ausschreibungen viel Geld sparen. Und dazu seien sie auch verpflichtet. "Wir müssen sparsam mit den Beiträgen der Versicherten umgehen", sagt er. Und dazu seien Ausschreibungen ein gutes Instrument:

"Und da kann ich sehen, dass der Preis schon immens nach unten gegangen ist. Aber wie gesagt, nicht wegen der Qualität. Sondern weil ein Anbieter dann für eine bestimmte Region auch klar kalkulieren kann, weil dann für ihn unnötige Kosten für Marketing und Werbung wegfallen, weil er hat ja ein Gebiet dazu gewonnen, wo er beliefern kann."

In einigen Bereichen gebe es ein regelrechtes Preisdumping, sagt Johannes Carstens. Er ist Chef eines großen Sanitätshauses in Stuttgart, zu dem mehrere Filialen gehören. Das Gesetz sei gut gemeint, doch in der Praxis müssten viele Patienten - je nach Kassenzugehörigkeit - nun mit schlechterem Hilfsmitteln auskommen als vorher.

"Das ist das Problem, dass die Preise so niedrig sind, dass teurere Produkte, die dem Patienten besser dienlich sind, einfach kalkulatorisch nicht mehr drin sind. Das heißt, es wird zu den Preisen, die im Moment am Markt sind, geschaut, dass man das Günstigstes bekommt, dass dem Versicherten zwar nutzt, aber eben nicht den Vorteil bietet, den er seit Jahren hatte."

Patienten sollen ohne Aufzahlung zwischen verschiedenen Produkten wählen dürfen – auch das ist im neuen Gesetz eigentlich festgelegt. Doch viele Patienten haben diese Auswahl gar nicht, erklärt Johannes Carstens. Inkontinenten Patienten mit einer bestimmten Diagnose beispielsweise stünde eine Fallpauschale von gerade einmal 14 Euro zur Verfügung.

"Bei manchen Preisen sind uns die Hände gebunden, da gibt es keine zwei bis drei Produkte, sondern da gibt es maximal nur eins oder eigentlich gar keins ohne Aufzahlung. Inkontinenz ganz heftig, bei Einlagen ist es auch ein Thema, also Schuheinlagen. Es ist im Bereich Stoma, im Bereich Rollstühle, im Bereich Gehhilfen. Also, es ist in ganz vielen Bereichen, wo die Kassen Massen bezahlen müssen, also große Mengen, sind die Preise so kaputt."

Mit 28 Jahren bekam Kurt Kern die Diagnose Darmkrebs. Seit dieser Zeit hat er ein Stoma, einen künstlichen Darmausgang. Heute ist er über 60 und hat sich mit seiner Krankheit arrangiert. Wobei er sich erinnert, dass die Bedingungen vor einigen Jahren besser gewesen seien:

"Da konnte ich, egal wo ich war, ins Sanitätshaus gehen und konnte mir einfach Proben holen. Und konnte dann ausprobieren, was für mich eigentlich richtig ist. Immer unter Assistenz von Fachpersonal. Und das wird systematisch abgebaut."

Kern ist Ilco-Landesvorsitzender in Baden-Württemberg, eine Selbsthilfevereinigung für Stoma-Träger und Menschen mit Darmkrebs. In deren Geschäftsstelle mehren sich in letzter Zeit die Klagen:

"Wir haben wöchentlich jetzt Beschwerden von Betroffenen. Und das sind vor allem auch ältere Menschen, die froh waren, dass sie endlich ihre Versorgung, die ihnen hilft, gefunden haben."

Die Krankenkassen selbst sehen das etwas anders. In Einzelfällen könne es immer mal Schwierigkeiten geben, räumt DAK-Manager Bodmer ein. Insgesamt gebe es aber wenig Anlass zur Klage:

"In Deutschland haben wir in allen Hilfsmittelbereichen eine sehr, sehr hohe Qualität. Und eine ausreichende, gute wirtschaftlich, zweckmäßige Versorgung. Aber es zeigt natürlich auch, dass es immer noch Verbesserungen gibt."

Bodmer verweist auf das Hilfsmittelverzeichnis. Darin ist aufgelistet, welche Qualitätsanforderungen die Hilfsmittel erfüllen müssen, damit eine gute Versorgung garantiert ist.

"Alle im Hilfsmittelverzeichnis gelisteten Produkte haben hohe Qualität."

Wenn sich Patienten trotzdem beklagten, dass sie für höherwertige und teurere Rollatoren oder Rollstühle Geld dazu zahlen müssten, dann habe das auch mit der hohen Erwartungshaltung zu tun, die von den Kassen nicht immer gedeckt werden könne, sagt Bodmer.

BVA-Präsident Plate sieht das übrigens ähnlich: das medizinisch Notwendige werde von den Kassen finanziert, aber nicht immer das vom Patienten gewünschte. Der oberste Kontrolleur im Gesundheitswesen hält das für eine vertretbare Regelung:

"Das System muss insgesamt finanzierbar bleiben. Und das gilt für alle Bereiche."

Wettbewerb unter den Kassen hat zugenommen

Knapp acht Milliarden Euro haben die Kassen 2016 für Rollstühle, Windeln, Katheter und andere Hilfsmittel ausgegeben, das sind 50 Prozent mehr als zehn Jahre zuvor. Und das ist für die Kassen ein Problem. Denn die Politik hat den Wettbewerb zwischen den Kassen angeheizt, durch die Einführung des Zusatzbeitrages. Den müssen die Krankenkassen von den Versicherten verlangen, wenn der allgemeine Beitragssatz, der derzeit für alle Kassen bei 14,6 Prozent liegt, nicht ausreicht, um die Ausgaben zu decken. Die Folge: Versicherer, die besonders sparsam sind, können den Zusatzbeitrag niedrig halten. Kassen, die spendabler sind, müssen höhere Zuschläge verlangen. Der Gesundheitsökonom Jürgen Wasem:

"Es ist schon so, dass der Preiswettbewerb, den die Krankenkassen untereinander haben, also der Wettbewerb mit dem möglichst niedrigen Zusatzbeitrag, dass der dazu führt, dass die Krankenkassen in den Bereichen, in denen sie es können, versuchen, die Ausgaben möglichst zu begrenzen. Und die Krankenkassen haben erkannt, dass die Hilfsmittel ein Bereich ist, in dem man sparen kann. Und deshalb gehen die da auch mit einer ziemlichen Power rein."

Zum Beispiel durch die Ausschreibung von Hilfsmitteln. Einige Kassen sind aber schon einen Schritt weiter, und wollen den günstigsten Anbieter nicht mehr im Wettbewerb ermitteln, sondern den Preis selbst festlegen. Hersteller und Händler bleibt dann nur die Alternative, die Konditionen zu akzeptieren oder auszusteigen. Die SPD-Gesundheitsexpertin Martina Stamm-Fibich sieht das mit Sorge:

"Der Open-House-Vertrag unterscheidet sich von der regulären Ausschreibung, dass man eben diese Ausschreibung nicht macht, sondern eine Markterkundung durchführt. Somit auch einen Preis für ein Produkt ermittelt und dann die Leistungserbringer auffordert, zu diesem Preis ein Produkt zu liefern."

Ob ein solch einseitiges Preisdiktat der Kassen zulässig ist, klären derzeit die Gerichte. Der Vorstoß sei aber symptomatisch für das Geschäftsgebaren der Kassen, sagt die SPD-Abgeordnete Stamm-Fibich.

"Ich bin ein bisschen enttäuscht, weil wir uns sehr viel Mühe gegeben haben als Gesetzgeber versucht haben, ein gutes Gesetz zu machen. Und ich eigentlich sehe, dass es die Kassen nicht anwenden und in Teilen sogar dagegen arbeiten, gegen dieses Gesetz. Also wir sehen schon, dass es für die Patienten schwieriger wird."

Roland Sing sieht das ähnlich. Einige Kassen sparen auf Kosten der Patienten, sagt er. Und er muss es wissen, denn er war jahrzehntelang Vorstandsvorsitzender der AOK Baden-Württemberg.

"Bei den Arzneimitteln, die so ein Patient benötigt, da sparen die Kassen deshalb nicht, weil sie gar nicht sparen dürfen. Da ist die Rechtslage völlig anders. Und dann geht man an die kleinste Einheit, das ist in diesem Fall eben der Stomaartikel, und glaubt da, irgendwelche Kosten begrenzen zu können."

Heute ist Roland Sing Vize-Präsident des Sozialverbands VdK auf Bundesebene und Vorsitzender des VdK Baden-Württemberg.

"Was wir machen als Patientenschutzverband VdK, dass wir die Leute ermuntern, sich zu wehren. Und zu sagen: Nein, das ist keine sachgerechte Verordnung für meinen Vater oder für meine Mutter, die pflegebedürftig sind, und die eben ein solches Hilfsmittel benötigen."
Beratungsstellen für betroffene Patienten könnten helfen

Außerdem schlägt der VdK bundesweite Beratungsstellen für Patienten mit Hilfsmittel-Bedarf vor. Diese sollten im Fall von fraglichen Aufzahlungen klären, ob diese sinnvoll sind oder nicht. Ist das Hörgerät mit einer Aufzahlung von 1.000 Euro besser als das Gerät ohne Aufzahlung? Vor allem ältere Menschen sind mit diesen Entscheidungen alleine oft überfordert:

"Wenn Sie im Bereich der Handwerker ein Problem haben, dann können Sie auch an die Innung gehen und dort fragen. Das machen die dort freiwillig. Aber hier hätte ich das gerne gesetzlich verankert, weil es hier um gesetzliche Rechtsgrundlagen geht."

Muss also das Gesetz nachgebessert werden? Die Diskussion ist auch in Berlin längst im Gang. Der CDU-Gesundheitsexperte Roy Kühne:

"Also ich denke, dass wir das HHVG nachbessern müssen, konkretisieren müssen, was genau stellen wir uns unter Qualität vor. Vielleicht sollten wir präziser mit den Krankenkassen umgehen, sodass sie bessere Werkzeuge haben, um Qualität genehmigen zu können."

Vieles müsse auf den Prüfstand gestellt werden, fordert Kühne, auch die Ausschreibungspraxis der Kassen. Für ihn ist offen, ob Hilfsmittel in Zukunft überhaupt noch ausgeschrieben werden sollten. Die Grünen-Abgeordnete Maria Klein-Schmeink fordert eine grundlegende Kurskorrektur:

"Ich halte diesen rein ökonomisch motivierten Wettbewerb für einen verheerenden, weil er dazu führt, dass die Krankenkassen nur darauf schauen, ob sie mit ihren Budgets innerhalb eines Jahres zurechtkommen ohne den Zusatzbeitrag erhöhen zu müssen, weil sie wissen, wenn sie den erhöhen, dann wandern vor allem die Versicherten ab, die gut verdienen."

Dadurch werde ein Wettbewerb um gute Qualität verhindert, meint die Grünenpolitikerin Klein-Schmeink. Den will auch die Sozialdemokratin Martina Stamm-Fibich, Und sieht da auch den neuen Gesundheitsminister Jens Spahn in der Pflicht:

"Ich sehe schon, dass wir in einigen Feldern klare Worte brauchen. Und jetzt haben wir ja einen neuen Minister. Mal schauen, ob wir ihn dafür begeistern können."

Quelle:   Deutschlandfunk.de vom 16.04.2018




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Bundesverband Medizintechnologie e.V. vom 09.06.2017
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13 Jun 2017 22:00



“Patienten erhalten zu wenige urologische Hilfsmittel“ - Studie zum Mengenbedarf bei ISK-Versorgungen




BERLIN: Die von den Krankenkassen bezahlten Obergrenzen für Hilfsmittel für Menschen mit Blasenfunktionsstörungen sind zu niedrig und damit im Alltag nicht ausreichend. Die betroffenen Patienten erhalten damit keine ausreichende Anzahl an Kathetern und anderen Hilfsmitteln von den Krankenkassen, weil der tatsächliche Bedarf bisher falsch eingeschätzt wurde. Das ist das Ergebnis einer Studie, auf die die BVMed-Initiative “Faktor Lebensqualität” hinweist. Die Studie von Dr. Jörn Bremer, Dr. Ralf Böthig und anderen untersuchte erstmals den objektiven Bedarf an urologischen Hilfsmitteln. Demnach entspricht die bisher durch Schätzungen und theoretische Überlegungen ermittelte Versorgung mit Einmalkathetern oder Kondomurinalen nicht dem tatsächlichen Verbrauch. Teilweise liegt danach die Anzahl der im Alltag benötigten Hilfsmittel weit über der von den Krankenkassen nach pauschalen Obergrenzen festgelegten und bezahlten Menge.

In der von Dr. Jörn Bremer, Dr. Ralf Böthig und anderen durchgeführten Studie wurden an sechs verschiedenen Spezial-Zentren in Deutschland Daten von 767 Patienten mit neurogener Blasenfunktionsstörung erhoben. Beteiligt waren Menschen mit chronischer Querschnittlähmung, Multipler Sklerose und infantiler Zerebralparese. Sie können Katheter oder andere Hilfsmittel zur Urinableitung verwenden. Die Krankenkassen bezahlen diese medizinischen Hilfsmittel. Dabei haben die Versicherten einen gesetzlichen Anspruch darauf, qualitativ und quantitativ nach dem individuellen Bedarf und dem aktuellen Stand der Medizin versorgt zu werden.

Studie empfiehlt deutlich höhere Grenzwerte für Hilfsmittel

In der seit mehr als zehn Jahren geltenden Festlegung vom Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) wurden 150 bis 180 Einmalkatheter für Männer und 31 Kondomurinale als Obergrenze pro Patient im Monat ausgemacht. „Nun liegt erstmals eine studien-basierte Evidenz für die Beurteilung des tatsächlichen Hilfsmittelbedarfs vor“, sagt Dr. Ralf Böthig, Mitautor der Studie. Rund 75 Prozent der befragten Patienten verwenden ausschließlich Einmalkatheter, für sie hat die Studie einen Bedarf von bis zu neun Einmalkathetern am Tag ermittelt. Am häufigsten brauchen die Befragten sechs Katheter. Fast 29 Prozent der Patienten verwenden zusätzlich Kondomurinale, Vorlagen oder Inkontinenz-Windeln. Etwa 15 Prozent der Männer, die anstelle oder zwischen der Katheterisierung Kondomurinale benutzen, haben einen mittleren Bedarf von 2,8 Kondomurinalen pro Tag angegeben. Diese Werte liegen damit teils erheblich über dem Standard der Krankenkassen. Bei den Patienten, die aufsaugende Hilfsmittel wie Vorlagen oder Windeln benutzen, schwankt laut der Untersuchung der tägliche Bedarf deutlich. Erwartungsgemäß verbrauchen Frauen hier doppelt so viel Material wie Männer.

„Die bisherigen Standards für ableitende Inkontinenzprodukte bergen die Gefahr einer quantitativ nicht angemessenen Versorgung der Betroffenen. Hier muss der Gesetzgeber ebenso tätig werden, wie beim Anspruch auf eine passende Produktqualität und qualitativen Service“, sagt Juliane Pohl, Leiterin des Referats Homecare/Ambulante Versorgung beim BVMed.

Die zehn Studien-Autoren um Dr. Jörn Bremer, leitender Oberarzt am Querschnittgelähmtenzentrum der BDH-Klinik Greifswald, und Dr. Ralf Böthig, leitender Arzt der Abteilung für Neuro-Urologie am Querschnittgelähmtenzentrum des BG-Klinikums Hamburg, empfehlen in der Spitze höhere Grenzwerte für den objektiven Hilfsmittelbedarf. Bei den Einmalkathetern sehen sie statt sechs Kathetern und einem Kondomurinal pro 24 Stunden als Obergrenze stattdessen einen objektiven Bedarf von bis zu neun Einmalkathetern und bis zu sieben Kondomurinalen pro Tag.

„Der Hilfsmittelbedarf der Patienten ist weitaus vielschichtiger, als dies in den gängigen Ausschreibungen abgebildet wird. Eine Mischversorgung mit Kontinenz-Hilfsmitteln bestimmt häufig den Patientenalltag“, sagt Mitautor Dr. Jörn Bremer zu den Ergebnissen der Studie. Er empfehle daher eine „individuelle Mischversorgung als Standard“.


Quellennachweis:
Bremer, J.; Böthig R. u. a.: Objektiver und subjektiver Hilfsmittelbedarf bei Patienten mit neurogenen Blasenfunktionsstörungen, in: Der Urologe, 12/2016, DOI 10.1007/s00120-016-0250-y

Link zur Studie:
https://link.springer.com/article/10.10 ... 016-0250-y

Quelle:   Bundesverband Medizintechnologie e.V. vom 09.06.2017




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SVI - Redaktion
Stefan
18 Nov 2016 12:30



Panne bei der Eintragung von Windelhosen – GKV trägt Produkte die ein Mindestkriterium nicht erfüllen ein.




Seit März gibt es das neue Hilfsmittelverzeichnis, lange gab es in den neuen Gruppen kein einziges Hilfsmittel. Hersteller und GKV-Spitzenverband haben sich sehr lange Zeit gelassen. Seit März ist eines der Mindestkriterien, dass „Inkontinenzwindelhosen und –unterhosen über eine feuchtigkeitsundurchlässige und zugleich atmungsaktive Außenschicht“ verfügen . So steht es im Hilfsmittelverzeichnis und trotzdem hat der GKV-Spitzenverband Windelhosen mit Plastikfolie eingetragen. PE-Folie ist definitiv nicht atmungsaktiv!

Bei folgenden Produkten ist die Anforderung bei den derzeit im Markt (im Verkauf) befindlichen Produkten nach Kenntnisstand des Selbsthilfeverband Inkontinenz e.V. nicht gegeben:

15.25.31.0007 - TENA SLip Active Fit Plus S

15.25.31.3001 - MoliCare Slip maxi, Gr. S, Art.-Nrn. 165 531
15.25.31.3008 - Attends Slip Regular 9 Extra Small, Art.-Nr. 7332152 208182
15.25.31.3009 - Attends Slip Regular 9 Small, Art.-Nr. 7332152 208106

15.25.31.4006 - Attends Slip Active 8 Medium, Art.-Nr. 7332152 200728

15.25.31.6003 - Attends Slip Regular 10 Small, Art.-Nr. 7332152 208120

15.25.31.7001 - MoliCare Slip maxi, Gr. M, Art.-Nrn. 165 532
15.25.31.7005 - Attends Slip Active 9 Medium, Art.-Nr. 7332152 201503
15.25.31.7006 - Attends Slip Active 10 Medium, Art.-Nr. 7332152 201404

15.25.31.8011 - MoliCare Premium Slip maxi, Gr. L; Art.-Nrn.: 169 385, PZN 11346196
15.25.31.8012 - MoliCare Premium Slip maxi, Gr. XL, Art.-Nr. 169 485
15.25.31.8034 - Attends Slip Active 8 Large, Art.-Nr. 7332152 201329
15.25.31.8019 - Attends Slip Active 9 Large, Art.-Nr. 7332152 201381
15.25.31.8021 - iD Expert Slip Extra Plus Large, Art.-Nr. 561037028
15.25.31.8018 - Kolibri comslip plus XL, Art.-Nrn. 2119802, 2119803

Wir raten Betroffenen die Produkte zu prüfen und sollte sich Folie auf der Außenseite des Produktes befinden diese mit dem Hinweis auf das Hilfsmittelverzeichnis ablehnen. Es kann jedoch sein, dass die Hersteller in der Umstellung sind. Auf keinen Fall sollte man ab März Produkte annehmen die nicht atmungsaktiv sind.

Des weiteren haben wir den GKV-Spitzenverband aufgefordert, dass Sie darauf achten, dass die Hersteller unverzüglich die "feuchtigkeitsundurchlässige und zugleich atmungsaktive Außenschicht" belegen und mitteilen, dass sich nur diese Produkte ab spätestens März 2017 im Markt befinden oder der GKV – Spitzenverband muss die Produkte sofort wieder löschen. Er hat auch sicher zu stellen, dass keine unberechtigten Zuteilungen von Hilfsmittelnummern mehr erfolgen. Interessant ist, dass bei einigen Produkten die Zulassung erfolgt ist, obwohl die Unterlagen nicht vollständig waren und z.B. der ABL - Test fehlte. Wir haben ihn gebeten in Zukunft Hilfsmittel mit der ausreichenden Sorgfalt ins HMV einzutragen, damit solche eindeutigen Fehleintragungen nicht mehr passieren.

Quelle:   SVI - Redaktion




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SVI - Redaktion
Stefan
18 Nov 2016 12:22



Neue Windelqualität und Dienstleistungen ab sofort verfügbar – Sie benötigen ein neues Rezept!




Seit 17. November sind im Hilfsmittelverzeichnis in den neuen Gruppen, mit der neuen Qualität auch die ersten Hilfsmittel verfügbar. Um die neue Qualität zu erhalten brauchen Sie jedoch ein neues Rezept das nach den Vorgaben der Hilfsmittelrichtlinie (HilfM-RL) des gemeinsamen Bundesausschuss ausgestellt wurde.

In einem ordentlichen Rezept haben Angaben wie nur Inkontinenzversorgung oder saugende Inkontinenzversorgung nicht zu suchen. Dies ist keine qualifizierte Verordnung des Arztes, auch wenn einige Krankenkassen die Verordnung gerne so ausgestellt haben möchten. Die Hilfsmittelrichtlinie schreibt dem Arzt eindeutig vor, dass dieser die Gruppenbezeichnung oder die 7 stellige Positionsnummer und Anzahl und Versorgungszeitraum angeben muss. Er kann auch ein Produkt namentlich verordnen (Tena Slip Plus Größe 2), jedoch muss er die Verordnung auf Anfrage begründen.

Beispiel:

15.25.31.6 = Inkontinenzwindelhosen/Inkontinenzunterhosen, erhöhte Saugleistung, Größe 3

Rezeptvariante 1:

15.25.31.6 – 5 Stück am Tag → der Leistungserbringer muss 5 Klebewindeln oder 5 Pants pro Tag aus dieser Gruppe ohne Aufzahlung abgeben.

Rezeptvariante 2:

15.25.31.6 – Inkontinenzwindelhosen, erhöhte Saugleistung, Größe 3 – 5 Stück am Tag → der Leistungserbringer muss 5 Klebewindeln pro Tag und keine Pants aus dieser Gruppe ohne Aufzahlung abgeben.

Rezeptvariante 3:

15.25.31.6 – Inkontinenzunterhosen, erhöhte Saugleistung, Größe 3 – 5 Stück am Tag → der Leistungserbringer muss 5 Pants pro Tag und keine Klebewindeln aus dieser Gruppe ohne Aufzahlung abgeben. Achtung der Arzt muss begründen, warum Klebewindeln nicht geeigent sind.

Achtung bei Stückelungen, z.B. verschiedene Klebewindeln aus den normale, erhöhte und hohe Saugstärke (also z.B. 4 erhöhte und 1 hohe Saugstärke pro Tag), sind für jede Saugstärke ein eigenes Rezept nötig.

Leistungserbringer dürfen bei einem ordentlichen Rezept nur Hilfsmittel abgeben, welche in der Gruppe gelistet sind. Sie haben bei den neuen Gruppen auch sämtliche Dienstleistungen, wie z.B. mehrere aufzahlungsfreie Produkte, anzubieten. Bei namentlicher Verordnung darf nur genau das verordnete Hilfsmittel abgeben werden. Für jegliche Änderung der Verordnung bedarf es einer Arztunterschrift mit Datum. Auch wenn nur die Stückanzahl oder die Größe geändert wird.

Weitere Informationen gibt es direkt im Hilfsmittelverzeichnis:
https://hilfsmittel.gkv-spitzenverband.de

Quelle:   SVI - Redaktion




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Bundesministerium für Gesundheit vom 31.08.2016
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01 Sep 2016 13:27



Gesetzentwurf zur Stärkung der Heil- und Hilfsmittelversorgung beschlossen




BERLIN: Das Bundeskabinett hat heute den Entwurf eines "Gesetzes zur Stärkung der Heil- und Hilfsmittelversorgung" (Heil- und Hilfsmittelversorgungsgesetz – HHVG) beschlossen.

Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe: "Angesichts der steigenden Zahl älterer, chronisch und mehrfach erkrankter Patientinnen und Patienten müssen wir stärker auf Prävention und Rehabilitation setzen. Zudem sollen Versicherte die richtigen Hilfen – dazu zählen Inkontinenzhilfen und Kompressionsstrümpfe genauso wie Schuheinlagen, Prothesen und Orthesen bis hin zu Rollstühlen und Hörgeräten – erhalten, um ihren Alltag trotz Einschränkungen möglichst selbstbestimmt bewältigen zu können. Deshalb sorgen wir für eine gute und zeitgemäße Versorgung mit Heil- und Hilfsmitteln. Der heute beschlossene Gesetzentwurf verbindet Maßnahmen zur Weiterentwicklung der Qualität und Transparenz der Hilfsmittelversorgung mit einer Aufwertung der Stellung der Physiotherapeuten, Ergotherapeuten, Logopäden und Podologen im Gesundheitswesen. Dabei gehen wir mit Augenmaß vor und werden die zusätzlichen Spielräume bei der Vergütung für Heilmittelerbringer nach drei Jahren überprüfen sowie die Einführung der ‚Blankoverordnung‘ in Modellvorhaben testen."

Die wichtigsten Regelungen im Einzelnen:

  • Der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenkassen wird verpflichtet, bis zum 31. Dezember 2018 das Hilfsmittelverzeichnis grundlegend zu aktualisieren. Zudem wird der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenkassen dazu verpflichtet, bis zum 31. Dezember 2017 eine Verfahrensordnung zu beschließen, mit der die Aktualität des Verzeichnisses auch künftig gewährleistet wird.

  • Bei Ausschreibungen im Hilfsmittelbereich sollen die Krankenkassen bei ihren Vergabeentscheidungen künftig neben dem Preis auch qualitative Anforderungen an die Produkte und die mit ihnen verbundenen Dienstleistungen berücksichtigen, die über die Mindestanforderungen des Hilfsmittelverzeichnisses hinausgehen. Zudem werden die Krankenkassen verpflichtet, auch bei der Hilfsmittelversorgung, die im Wege der Ausschreibung zustande gekommen ist, ihren Versicherten Wahlmöglichkeiten zwischen verschiedenen aufzahlungsfreien Hilfsmitteln einzuräumen.

  • Künftig müssen die Krankenkassen die Einhaltung der gesetzlichen und vertraglichen Pflichten der Leistungserbringer mit Auffälligkeits- und Stichprobenprüfungen kontrollieren. Der GKV-Spitzenverband wird verpflichtet, bis zum 30. Juni 2017 Rahmenempfehlungen zur Vertragskontrolle abzugeben.

  • Leistungserbringer müssen Versicherte künftig beraten, welche Hilfsmittel und zusätzlichen Leistungen innerhalb des Sachleistungssystems für sie geeignet sind und somit von den Krankenkassen als Regelleistung bezahlt werden. Darüber hinaus werden die Leistungserbringer verpflichtet, im Rahmen der Abrechnung mit den Krankenkassen auch die Höhe der mit den Versicherten vereinbarten Mehrkosten anzugeben. Damit wird Transparenz über die Verbreitung und Höhe von Aufzahlungen geschaffen.

  • Auch die Krankenkassen werden zu einer verbesserten Beratung der Versicherten über ihre Rechte bei der Hilfsmittelversorgung verpflichtet. Bei der Versorgung mit Hilfsmitteln, für die zuvor eine Genehmigung einzuholen ist, müssen die Krankenkassen ihre Versicherten künftig über ihre Vertragspartner über die wesentlichen Inhalte der abgeschlossenen Verträge informieren. Die Krankenkassen werden zudem verpflichtet, über die von ihnen abgeschlossenen Verträge im Internet zu informieren. Damit können Versicherte die Hilfsmittelangebote verschiedener Krankenkassen vergleichen.

  • Um die wachsenden Anforderungen an die Heilmittelerbringer berücksichtigen zu können und die Attraktivität der Therapieberufe (Physiotherapie, Ergotherapie, Logopädie und Podologie) weiter zu steigern, können die Krankenkassen und die Verbände der Heilmittelerbringer in den Jahren 2017 bis 2019 auch Vergütungsvereinbarungen oberhalb der Veränderungsrate (Summe der beitragspflichtigen Einnahmen aller Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung) abschließen. Um die Auswirkungen überprüfen zu können, ist die Regelung befristet.

  • Die Krankenkassen werden verpflichtet, mit den Verbänden der Heilmittelerbringer Verträge über Modellvorhaben zur sogenannten „Blankoverordnung“ von Heilmitteln abzuschließen. Bei dieser Versorgungsform erfolgt die Verordnung eines Heilmittels weiterhin durch den Arzt, der Heilmittelerbringer bestimmt aber die Auswahl und die Dauer der Therapie sowie die Frequenz der Behandlungseinheiten. Damit werden die Heilmittelerbringer stärker in die Versorgungsverantwortung eingebunden. Auf der Grundlage von Modellvorhaben in allen Bundesländern soll entschieden werden, ob diese Versorgungsform für die Regelversorgung geeignet ist.
Die Regelungen des HHVG sollen überwiegend im März 2017 in Kraft treten. Das Gesetz bedarf nicht der Zustimmung des Bundesrates.

Quelle:   Bundesministerium für Gesundheit vom 31.08.2016




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Deutsches Ärzteblatt vom 10.08.2016
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01 Sep 2016 12:50



Kasse: Patienten müssen bei Hilfsmitteln besser beraten werden




BERLIN: Patienten sollen bei der Versorgung mit Hilfsmitteln wie Windeln oder Rollstühlen besser über die jeweiligen Angebote der Hersteller informiert werden. Die Kassen müss­ten Patienten frühzeitig beraten, damit diese die für ihre Bedürfnisse richtige Ent­schei­dung treffen könnten, sagte Gertrud Demmler, Vorstandsmitglied der Siemens-Betriebs­krankenkasse (SBK). Zudem müssen nach Ansicht der SBK alle Krankenkassen ver­bind­liche Qualitätsstandards bei Hilfsmitteln einhalten.

Nach Klagen über die vielfach schlechte Qualität der von den Kassen bezahlten Hilfs­mittel will Gesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) den Katalog der Hilfsmittel auf den aktuellen technischen Stand bringen und diesen regelmäßig anpassen lassen. Häufig zwang die schlechte Qualität Patienten zu Zuzahlungen, um bessere Hilfsmittel zu er­hal­ten. Gröhe müsse in seinen Referentenentwurf für ein neues Heil- und Hilfsmittelgesetz das Beratungsrecht der Patienten stärken, forderte Demmler.

Die Deutsche Stiftung Patientenschutz forderte Gröhe auf, die Qualitätskontrolle der Hilfsmittel einem unabhängigen Institut zu übertragen. Anhand dieses Hilfsmittel-TÜV könnten Patienten, Ärzte und Krankenkassen eine gute Auswahl treffen, sagte Stif­tungsvorstand Eugen Brysch. Im Übrigen sollten künftig nicht nur – wie geplant – Arzt und Medizinischer Dienst der Krankenversicherung (MDK) die Wahl der Hilfsmittel ver­antworten.

„Qualifizierte Pflegekräfte müssen endlich ein Recht bekommen, selbstständig Hilfsmittel zu verordnen“, sagte er. Für die Entscheidung über Pflegematratzen oder In­kon­tinenz-Einlagen seien vor allem Pflegepraxis und Wissen um die Bedürfnisse der Pfle­gebedürftigen notwendig, argumentierte Brysch.

Für vom Arzt verschriebene Heilmittel wie Krankengymnastik, Massagen, Sprechthera­pien oder Fußpflege bei Zuckerkranken geben die Krankenkassen 6,1 Milliarden Euro im Jahr aus. Für Hilfsmittel wie Windeln, Rollatoren oder Rollstühle sind es 7,63 Milliarden Euro. Beide Posten zusammen machen immerhin 6,8 Prozent der Jahresausgaben der Krankenkassen aus.

Bei der Heilmittelversorgung von Patienten beharren die Kassenärzte darauf, sowohl Diag­nose als auch Therapiefeststellung in den Händen zu behalten. „Innerhalb der ver­schiedenen Therapiemöglichkeiten können dann durchaus die Physiotherapeuten wählen“, sagte die stellvertretende Vorstandsvorsitzende der Kassenärztlichen Bun­des­vereinigung (KBV), Regina Feldmann.

Gröhes Referentenentwurf zur Stärkung der Heil- und Hilfsmittelversorgung sieht die modellhafte Einführung einer Blankoverordnung von Heilmitteln vor. Physiotherapeuten, Sprechtherapeuten und andere Heilmittelerbringer würden dabei – auf Basis einer ver­tragsärztlichen Diagnose und der erforderlichen Behandlungsmethoden – das Heilmittel selbst auswählen und auch über Therapiedauer (Menge) und Behandlungshäufigkeit bestimmen. © dpa/aerzteblatt.de

Quelle:   Deutsches Ärzteblatt vom 10.08.2016




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SVI Redaktion
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31 Jul 2016 19:15



Zuverlässiger Schutz für alle? - Versorgungssituation mit aufsaugenden Inkontinenzhilfen




AUGSBURG: Noch immer erreichen uns täglich etliche Hilferufe von ratlosen Patienten, die sich von ihrer Krankenkasse im Stich gelassen fühlen. Der Grund dafür sind die in den letzten Jahren sehr stark gesunkenen monatlichen Pauschalen für aufsaugende Inkontinenzhilfen, welche die gesetzlichen Krankenkassen im Rahmen der Verträge mit den Leistungsbringern bezahlen. Inzwischen überschreiten diese in vielen Fällen kaum mehr die 10 Euro Grenze. Dass da eine adäquate Versorgung des Versicherten mit den notwendigen Hilfsmitteln nicht möglich ist, dürfte Jedem klar sein. Selbst der Bundesrechnungshof hat kürzlich in einer Analyse festgestellt, dass die Pauschalen eigentlich je nach Ausprägung der Inkontinenz irgendwo zwischen 31,50 € und 52,50 € liegen müssten.

Da bis jetzt keine Umfrage zur Versorgungssituation mit aufsaugenden Inkontinenzhilfen existiert, welche sowohl die Qualität der durch die Leistungsbringer gelieferten Hilfsmittel als auch die Patientenzufriedenheit sowie die Beratungsqualität der Leistungsbringer bewertet, hat sich der Selbsthilfeverband Inkontinenz e.V. dazu entschlossen, eine bundesweite Umfrage zu starten. In der anonymen Umfrage werden außer den persönlichen Umständen insbesondere die Art der Inkontinenz und der verwendeten Hilfsmittel sowie die jeweilige Krankenkasse erfasst. Weiterhin werden Fragen zum Leistungsbringer und der Zufriedenheit mit ihm und dessen Beratung sowie mit den gelieferten Hilfsmitteln gestellt. Auch die Höhe der gesetzlichen Zuzahlung sowie der wirtschaftlichen Aufzahlung durch die Patienten werden abgefragt. Die Daten werden Anonym erfasst, somit ist keine Zuordnung zu einzelnen Personen möglich.

Ziel der Umfrage ist es, zu erfahren wie die augenblickliche Versorgungssituation mit aufsaugenden Inkontinenzhilfen tatsächlich ist, ob es geografische Unterschiede gibt, ob die Versorgungsqualität in Abhängigkeit von der Art und Stärke der Inkontinenz steht, wie die Beratung durch die Leistungsbringer aussieht und wie hoch die wirtschaftlichen Aufzahlungen tatsächlich sind.

Die Ergebnisse werden dann dem Patientenbeauftragten der Bundesregierung ,Karl-Josef Laumann (CDU) sowie dem Bundesminister für Gesundheit, Hermann Gröhe (CDU) überreicht. Die Umfrage soll zunächst bis zum 30.09.2016 laufen und ggf. verlängert werden.

Ihre Unterstützung haben bereits die BasisApotheker in Westfalen-Lippe, die FMP, Vertretung der Handelsverbände in der Medizin, sowie die Deutsche Alzheimer Gesellschaft e.V. Selbsthilfe Demenz zugesagt, wir hoffen dass sich noch weitere Verbände und Organisationen anschließen.


Der Fragebogen ist ab sofort Online unter http://goo.gl/JFASJL verfügbar. Eine Offline Version gibt es hier.


Bitte unterstützen Sie uns mit ihrer Teilnahme, es hilft uns allen, bessere Hilfsmittel ohne wirtschaftliche Aufzahlung zu bekommen.

Quelle:   SVI Redaktion




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apotheke adhoc vom 11.07.2016
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30 Jul 2016 15:05



Gröhe muss auf Inko-Petition reagieren




BERLIN: Der Petitionsausschuss des Bundestages setzt sich für die Verbesserung der Qualitätsstandards bei der Versorgung mit Inkontinenzhilfen ein. Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) muss nun innerhalb von sechs Wochen zu dem Anliegen Stellung beziehen. Im Juni hatte er dazu schon einen Gesetzentwurf vorgelegt. In der Petition wird gefordert, dass bei Ausschreibungen und Beitrittsverträgen für Inkontinenzhilfen die persönlichen Belange und die Eignung für den persönlichen Alltag berücksichtigt werden und für diese Versorgung keine Mehrkosten für die Versicherten entstehen.

Der Petitionsausschuss sorgt sich um die Versorgung, weil „sich in letzter Zeit die Berichte über Fehlentwicklungen“ trotz umfangreiche gesetzlicher Vorgaben mehrten. Die im Hilfsmittelverzeichnis enthaltenen Regeln für Inkontinenzhilfen seien allerdings seit 1993 unverändert und entsprächen deshalb „möglicherweise nicht mehr dem aktuellen Stand der Technik“.

Grundsätzlich sollten Inkontinenzhilfen zuzahlungsfrei sein. Aufzahlungen hält der Petitionsausschuss nur für gerechtfertigt, „wenn ein Versicherter eine Versorgung wünscht, die das Maß des Notwendigen übersteigt“. Nicht hinzunehmen sei, wenn Leistungserbringer versuchten, den Versicherten durch fehlerhafte oder unvollständige Informationen über die Qualität der aufzahlungsfreien Versorgung zum Kauf eines aufzahlungspflichtigen Hilfsmittels zu bewegen.

Eine weitere Petition befasst sich ebenfalls mit Inkontinenzhilfen. Diese fordert ein vollständiges Ausschreibungsverbot für die Versorgung von Stomapatienten. Zunehmend führten die Krankenkassen Ausschreibungen auch für die Stomaversorgung durch, heißt es in der Petition. Dadurch erhalte in der Regel das günstigste Gebot den Zuschlag.

„Oftmals erhalten Betroffene dann eine Stomaversorgung in minderwertiger Qualität, die den individuellen Bedürfnissen nicht gerecht wird. Aber jede Stomapatientin und jeder Stomapatient ist anders und benötigt deshalb eine individuell angepasste Versorgung. Eine minderwertige Versorgung führt zu Entzündungen, Hautveränderungen, Narben und Schmerzen“, heißt es in der Petition. Gerade berufstätige Stomapatienten oder Betroffene, die viel unterwegs seien, benötigten eine absolut zuverlässige und sichere Versorgung, um am gesellschaftlichen Leben teilhaben zu können.

Kürzlich hat Minister Gröhe einen Gesetzentwurf zur Verbesserung der Heil- und Hilfsmittelversorgung vorgelegt. Am Instrument der Ausschreibungen soll nicht gerüttelt werden. Gröhe will die Krankenkassen aber verpflichten, bei der Beurteilung der Wirtschaftlichkeit im Rahmen von Ausschreibungen zur Hilfsmittelversorgung neben dem Preis auch andere Kriterien, wie Qualität, technischer Wert, Zweckmäßigkeit, Zugänglichkeit der Leistung insbesondere für Menschen mit Behinderungen, Lieferbedingungen sowie Betriebs- und Lebenszykluskosten einzubeziehen. Die Gewichtung der Zuschlagskriterien, die nicht die Kosten oder den Preis betreffen, muss mindestens 40 Prozent betragen.

Exklusiv-Verträge mit nur einem Anbiete und einem Produkt sollen künftig verboten werden. Den Krankenkassen soll vorgegeben werden, bei Ausschreibungen Wahlmöglichkeiten zwischen verschiedenen mehrkostenfreien Hilfsmitteln einzuräumen. Um die häufig kritisierte Qualität der Heil- und Hilfsmittelversorgung zu steigern, wird für die Vergütungsvereinbarungen zwischen den Krankenkassen und den Verbänden der Heilmittelerbringer der Grundsatzes der Beitragssatzstabilität als Obergrenze aufgehoben. Damit soll den Vertragspartnern eine größere Flexibilität bei der Vereinbarung der Heilmittelpreise ermöglicht werden.

Quelle:   apotheke adhoc vom 11.07.2016




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Bundesverband Medizintechnologie e.V. vom 04.07.2016
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30 Jul 2016 14:23



Ableitende Inkontinenzversorgung - BVMed startet Patientenbefragung zur ISK-Versorgung




BERLIN: Die Initiative "Faktor Lebensqualität" von führenden ISK-Herstellern im Bundesverband Medizintechnologie (BVMed) startet mit Unterstützung des Arbeitskreises Neuro-Urologie der Deutschsprachigen Medizinischen Gesellschaft für Paraplegie (DMGP) eine Patientenbefragung. ISK steht für "Intermittierenden Selbstkatheterismus". Dabei wird die Harnblase mittels eines sterilen Einmalkatheters in regelmäßigen Intervallen entleert, wobei der Patient sich selbst katheterisiert. Die Umfrage soll die Versorgungsrealität und die Bedürfnisse der ISK-Patienten ermitteln und Erkenntnisse für die Verbesserung der Versorgungsqualität liefern. Die Umfrage kann unter isk.pollytix.de abgerufen werden. Weitere Infos unter http://www.bvmed.de/iskbefragung2016.

Um eine möglichst repräsentative Datenbasis zu erhalten, wendet sich der BVMed an Krankenkassen, Fachgesellschaften und Patientengruppen, um möglichst viele betroffene Patienten zur Teilnahme an der Umfrage zu bewegen.

Bei der ISK-Versorgung kommt es aufgrund der Heterogenität der Betroffenen, der vielfältigen Grunderkrankungen und der unterschiedlichen Versorgungsbedarfe – je nach Lebenssituation, Krankheitsverlauf und Therapieform – darauf an, dass die Versorgung individuell erfolgt. Dies setzt zum einen die Versorgung mit dem individuell benötigten Produkt, zum anderen mit der ausreichenden Menge der Katheter voraus. Der individuelle Bedarf richtet sich unter anderem nach Faktoren wie der anatomischen Konstitution, dem Trinkverhalten und der Flüssigkeitszufuhr, Materialunverträglichkeiten und den feinmotorischen Fähigkeiten.

"Nur wenn eine individuelle Versorgungsqualität gewährleistet ist, können die Betroffenen die Lebensqualität erhalten, die sie für die selbstbestimmte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben benötigen. Dies gilt umso mehr für den sensiblen Versorgungsbereich der ISK-Inkontinenzversorgung", so die BVMed-Experten zur Umfrage. Zentrale Fragen, die durch die Umfrage beantwortet werden sollen, sind dabei: Welche Kriterien sind in die Auswahl des spezifisch erforderlichen Hilfsmittels einzubeziehen? Welche Anforderungen bestehen an eine qualitative, zweckmäßige und individuelle ISK-Versorgung?

Umfrage unter: http://www.isk.pollytix.de oder http://www.bvmed.de/iskbefragung2016

Quelle:   Bundesverband Medizintechnologie e.V. vom 04.07.2016






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