Pflegehilfsmittel Pauschale bei Inkontinenz
Wer jemand zuhause pflegt, benötigt häufig auch Hilfsmittel zur Erleichterung der Pflege, diese Hilfsmittel werden als Pflegehilfsmittel bezeichnet. Unter die Pflegehilfsmittel fallen Geräte und Sachmittel, die zur häuslichen Pflege notwendig sind, sie erleichtern und dazu beitragen, dem Pflege- bedürftigen eine selbstständige Lebensführung zu ermöglichen. Die Pflegekasse unterscheidet zwischen den technischen Pflegehilfsmitteln wie beispielsweise einem Pflegebett, Lagerungshilfen oder einem Notrufsystem und den Verbrauchsprodukten wie zum Beispiel Einmalhandschuhe oder Betteinlagen. Die Pflegehilfsmittel werden in der Regel von der Pflegekasse bezahlt wobei es auch einige Pflegehilfsmittel gibt, welche auch zur gesetzlichen Krankenkasse zugeordnet sind und Anteilig von beiden Kassen bezahlt werden. Sie sind in den Richtlinien zur Festlegung der doppelfunktionalen Hilfsmittel (RidoHiMi) vom GKV-Spitzenverband festgelegt. Wer Anspruch auf Pflegehilfsmittel hat, ist im §40 Abs.1 SGB XI eindeutig geregelt.
Hier auf dieser Themenseite geht es um die zum Verbrauch bestimmten Pflegehilfsmittel, also alle Pflegehilfsmittel welche der Produktgruppe 54 im Hilfsmittelverzeichnis zugeordnet sind.
Pflegehilfsmittel Pauschale
Wie der Name schon sagt, ist es ein Pauschalbetrag welchen die Pflegekasse an den Patient bezahlt, der Ambulant, sprich zuhause gepflegt wird. Diese Pauschale bezieht sich auf zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel.
Wer bekommt die Pauschale
Diese Pauschale können alle Patienten beantragen, welche zuhause gepflegt werden und denen eine Pflegestufe bewilligt wurde.
Wie wird die Pauschale abgerechnet
Die Pauschale wird über den Leistungsbringer mit der Pflegekasse abgerechnet, eine Auszahlung des Geldbetrages an den Versicherten ist nicht vorgesehen und wird in der Regel immer abgelehnt. Daher lohnt es sich durchaus, Angebote verschiedener Leistungsbringer zu prüfen, einige von ihnen bieten speziell für die jeweiligen Bedürfnisse zugeschnittene Pakete an, welche die notwendigen Pflegehilfsmittel für einen Monat enthalten.
Was kann über die Pauschale abgerechnet werden
Über diese Pauschale können ausschließlich zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel abgerechnet werden, die im Hilfsmittelverzeichnis der Produktgruppe 54 zugeordnet sind oder vergleichbar sind. Die Pflegekasse erstattet im Augenblick 40,00 € inkl. der gesetzlichen MwSt. Pauschal. Die gesetzliche Zuzahlung von 10%, aber maximal 25,00 € pro Hilfsmittel fällt für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel nicht an.
Pflegehilfsmittel Pauschale und Inkontinenz-Hilfsmittel
Wegen den immer weiter sinkenden Pauschalen für Inkontinenz-Hilfsmittel welche die gesetzlichen Krankenkassen den Leistungsbringern bezahlen, versuchen einige dann, über die Pflegehilfsmittel Pauschale ihre normalen Inkontinenz-Hilfsmittel wie etwa die Windeln, Katheter usw. abzurechnen. Es wird zwar von einigen Leistungsbringern so praktiziert welche ihren Patienten sowohl Hilfsmittel als auch Pflegehilfsmittel liefern, aber es ist ganz klar nicht zulässig.
Bei den saugenden Bettschutzeinlagen (Krankenunterlagen) sowohl welche zum Einmalgebrauch als auch die Wiederverwendbaren sieht es besser aus, diese sind sowohl der Produktgruppe 54 "Zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel" als auch der Produktgruppe 19.40.5.xxxx "Krankenpflegeartikel --> Häuslicher Bereich --> Bettschutzeinlagen" zugeordnet. Hier kann Überlegt werden, zugunsten der Pflegehilfsmittel-Pauschale diese anstatt über die Pflegekasse dann über die Krankenkasse abzurechnen. Andererseits haben einige GKV's die Pauschale für saugende Inkontinenz-Hilfsmittel auch auf die Bettschutzeinlagen ausgeweitet, hier macht es dann keinen Sinn, diese über die Krankenkasse abzurechnen.