Hallo Leute!
Im Moment habe ich das Problem keinen Versorger zu finden, welcher mich ausreichend und mit den Produkten auf den Rezept versorgt. Die Produkte ( 4 x Attends M10 für Tag und 1x Betterdry für die Nacht ) habe ich in langen Tests ausfindig gemacht, als für mich ausreichende Versorgung, also keine Überversorgung etc. Das nur Vorweg.
Nun mußte ich auf die Notfallversorgung zurück greifen, da ich Windeln nun mal brauche und nicht Wochenlang diskutieren kann. Heute kam eine Ablehnung der Krankenkasse. Sie wollen nur die Versorgungspauschale bezahlen. Unter anderen schreiben sie, das grundsätzlich ihre Vertragspartner die Produkte auswählen.
Mir geht es um folgenden Absatz im Brief der TK:
Nach §7 Hilfsmittel Richtlinie Absatz 3 darf der Arzt bei der Verordnung eines Hilfsmittels entweder die Produktart oder die 7 Stellungen Positionsnummer angeben. Ist ein spezielles Hilfsmittel einzusetzen, kann unter Verwendung der 10 stelligen Positionsnummer verordnet werden. Eine entsprechende Begründung ist erforderlich . Diese Begründung liegt uns nicht vor.
Wäre die Begründung Teilnahme am gesellschaftlichen Leben? Muss die Begründung vom Arzt kommen oder kann ich diese im Wiederspruch auch ausführen?
Und: Ich suche einen guten Anwalt in diesen Bereich. Wenn jemand einen guten Tipp hat, gerne mich direkt anschreiben.
Viele Grüße an alle und bleibt standhaft.
Marc